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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Stammeseigentum bei Auflösung oder Bundeswechsel

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svartskaegg ist offline svartskaegg  
25 Beiträge
svartskaegg`s alternatives Ego
Ein paar Kommentare nach Lesen aller Beiträge. Ich versuche, Beispiele aus meinem Stamm zu geben und den Sinn von manchen Satzungskonstruktionen zu erklären. Persönlich sehe ich keine Grund für einen Wechsel aus der DPSG, aber vielleicht helfen ein paar Sachen trotzdem zu einem gütlichen Wechsel.

Hier wird teilweise der Eindruck erweckt, als sei die Satzung der DPSG einzig zum Zwecke der Beherrschung und Knebelung ihrer Untergliederungen verfaßt worden - und als würde dabei auf rechtlich/moralisch fragwürdige Konstrukte zurückgegriffen werden.
Ist schon ein paarmal gesagt worden: man ist nicht Mitglied im Stamm Sankt X in Y-Dorf, sondern in der DPSG, und da hat man (oder Mutti) beim Eintritt der Satzung zugestimmt - wenn auch in der Regel ohne diese zu kennen. Diese Satzung ist aber nicht von der dunklen Seite der Macht diktiert worden, sondern steht auf der Grundlage geltenden Rechts (BGB/Vereinsrecht/...) und ist über Jahre immer wieder im Rahmen der innerverbandlichen Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozesse verändert worden.

Diese rechtliche Grundlage gilt auch für die Satzungen von e.V.s (Rechtsträger,Fördervereine,...), da muß man bei Gründung, Satzungsänderung oder einfach Vorstandswechsel zur Prüfung/Bestätigung zum Notar und das dann beim Amtsgericht eintragen lassen. Ist also nicht mal eben Förderverein kapern, den Zweck ändern (s.u.) und ab geht's.

Grade wenn man Infrastruktur und Ünterstützung der örtlichen kath. Kirche nutzen möchte, ist die DPSG Mitgliedschaft häufig gewollt oder gar (von Seiten der Gemeinde) gefordert. Ein Großteil der Stämme fährt damit sicherlich mehr oder weniger gut, auch wenn nicht alles "von oben im Verband" eins zu eins "unten in den Stämmen" ankommt. Irgendwer hat sich, egal wie lange her, mal was bei der DPSG Mitgliedschaft des Stammes gedacht (ich kenne keinen Stamm, der nachts im Wald von DPSG-Häschern gekapert wurde und überfallartig die DPSG-Satzung aufoktryoiert bekam).

Die finanzielle/materielle Ausstattung des Stammes kommt, neben der nicht unbedeutenden Eigenleistung der Stammesmitglieder, durch die Kirchengemeinde, die Stadt, die Sparkasse,... - aber im Normalfall wohl nicht durch höhere Gliederungen der DPSG (bei uns im Bezirk/der Diözese erhält der Stamm auch nichts vom regulären DPSG-Beitrag). Der materielle Beitrag der DPSG zur Finanzierung der Stämme geht gegen null.
Allerdings ist die Mitgliedschaft in der DPSG nicht unwesentlich für die Gewinnung der örtlichen Unterstützung durch Gemeinde, Stadt (anerkannter Träger der Jugendhilfe) und so weiter. Also weil wir in der DPSG sind, dürfen wir Räume der Gemeinde nutzen oder (im Fall unseres Stammes) legt der Pfarrer ein gutes Wort für uns ein, damit die Sparkasse die Finanzierung eines eigenen Heims unterstützt. Das Heim gehört einem e.V., dessen Zweck die Förderung der DPSG Stammes und die Beschaffung und Verwaltung der nötigen Mittel ist (anbei: die eV Satzung legt auch fest, daß bei Auflösung/Aufhebung des eV oder Wegfall des Zwecks die Vereinsmittel an die Kirchengemeinde fallen - ergo: ist der Stamm nicht mehr DPSG, gehört das Heim der Kirche).
Paar Sachen bedenkt man vielleicht gar nicht: auch die Landeszuschüsse für Fahrten und Lager oder Ausbildungsmaßnahmen werden (in NRW) über die DPSG beantragt (läuft bei uns übers Diözesanbüro) - heißt also, Geld aus dem Landesjugendplan bekomme ich seit Jahren, weil ich in der DPSG bin (kriegen natürlich auch andere, die haben es aber auch anders beantragt). Mittelverwendung muß bis zu zehn Jahre lang nachgewiesen werden können. Kaufe ich aus dem landesjugenplangeförderten Lagerbudget einen Kocher, ist der also im Sinne der DPSG-Satzung zu verwenden.
Gilt also bis auf weiteres: wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

All diese Satzungskonstrukte hatten also zum Zeitpunkt ihrer Annahme für die jeweiligen Akteure durchaus Sinn. Aus persönlicher Überzeugung und um Einfluß auf die zukünftige Ausrichtung zu nehmen. Das mag zwar Jahre her sein, hat aber heute Einfluß, wenn ich heute nicht mehr nach den damaligen Ansichten spielen und zum Beispiel aus der DPSG austreten will.

Da der Austrittswunsch vermutlich eher auf Ebene der aktiven Leiter/Vorstandsebene der Stammes als in den Kinderstufen relevant und artikuliert ist, gilt es nun eine Lösung mit den anderen Beteiligten/Interessierten zu finden (also mit allen, die Zeit/Geld/Unterstützung in den örtlichen Stamm investiert haben). Kann man Eltern/den Ehemaligen/einem Förderkreis/dem Pfarrer/... klar machen, warum die DPSG nicht mehr Heimat für den Stamm ist? Dann habe ich die örtliche Ebene hinter mir (von da stammt ja auch idR die Grundlage des materiellen Besitzes) und dann könnte so ein Wechsel relativ geräusch- und reibungslos funktionieren (auch relativ unberührt von der DPSG-Satzung, denn Papier ist geduldig und ein Kläger weit).
Verbocke ich es mir aber z.B. mit Ehemaligen oder mit der Gemeinde oder der Bezirksvorstand wird von Nichtwechselwilligen zur Hilfe gerufen, dann kann es ungemütlich werden und die Satzung zeigt ihr häßliches Gesicht. Dann ist aber auch im Umfeld des Stammes der Wechsel nicht so einstimmig befürwortet, wie angenommen.

Kommt also sehr auf den Wechselgrund an. Persönlichen Animositäten oder kurzfristigen Stimmungsumschwüngen der aktuellen Leiterrunde legt die Satzung da große Steine in den Weg.
Möchte man lieber konfessionell ungebunden arbeiten, muß man einkalkulieren, daß die Kirche Interesse daran hat, ihre Investitionen zurückzubekommen - und wieder zeigt die DPSG Satzung Zähne.
Kommen noch interne Streitigkeiten und verletzte Eitelkeiten hinzu, wird es eine Schlammschlacht und man muß sich nicht wundern, wenn der Zeitwert eines jeden Herings schriftlich festgehalten und die Verwendung von jedem Euro aus der Kasse für die letzten Jahre nachgewiesen werden muß.

Hat der Stamm und sein Umfeld(!) sich in einem langen stetigen Prozeß von der DPSG entfernt, hat man aber gute Chancen, da rauszukommen, ohne das eine Horde Juristen ihr täglich Brot damit verdient.

Für mich persönlich bietet die DPSG genügend Spielraum und lange Leine mich auszutoben, auch wenn ich immer mal was zu quengeln habe. Bleibt aber jedem selbst überlassen. Für unseren Stamm hatte die DPSG und die Kopplung an die kath Kirche meiner Ansicht nach in den letzten fünfzig Jahren deutlich mehr Vor- als Nachteile (was aber nicht unwesentlich an der Person eines über drei Jahrzehnte sehr engagierten Pfarrers und Kuraten lag).

Also was immer ihr vorhabt, macht es mit Bedacht und auch so, daß ihr selbst moralisch, juristisch und pfadfinderisch integer bleibt (wer sich wegen ein paar Zelten über geltende Gesetze/Satzungen stellt oder gar zum Dieb wird, sollte seine Motive hinterfragen).
Aus der DPSG austreten zu wollen ist weder eine Straftat oder Todsünde noch Notstand nach Art 20 GG, der alle Mittel rechtfertigt.

GP
Jens




Never trust the guy with the shiny gear.


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von svartskaegg am 23.09.2008 - 13:37.
Beitrag vom 23.09.2008 - 13:32
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