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hallo.
ich hatte im sommer für die polenfahrt 2wochen sonderurlaub bekommen.
ich musste mich weil der verein länderübergreifend arbeitet ans jugendamt wenden.
ich hab ein schreiben vom veein gebraucht in dem stand das ich ehrenamtliche jugendarbeit leiste.
das schreiben musste ich dann einmal beim arbeitgeber und einmal beim jugendamt vorlegen.
das amt hat mir dann ein antrag für die kostenübernahme gegeben, welches der chef nach dem urlaub einreichen muss. das amt für familie und soziales übernimmt nämlich in der zeit die lohnfortzahlung.
nachdem die kostenübernahme und ich versprochen hab das ich keinen weiteren größeren urlaub geplant hab war das alles in ordnung.
lg
h.
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| Diskutiert nicht, singt! |
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| Beitrag vom 13.09.2008 - 22:52 |
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