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wir gehen mal davon aus, ich wäre in deinem bund.
der bund hat seinen sitz in niedersachsen und ich wohne und arbeite in nrw.
dann ist es fast schon naheliegend, das hier die sonderurlaubsregelung des landes nrw gilt, denn mein arbeitgeber bzw. meine arbeitsstelle ist ja in nrw.
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| Beitrag vom 01.09.2008 - 22:45 |
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