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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Frage an juristisch Betuchte: Jugendstrafrecht?

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3 Beiträge in diesem Thema (offen)
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pepe ist offline pepe  
...
133 Beiträge
Es handelt sich dann wohl um eine "Jugendschutzsache" nach Aussage einer Sozialarbeiterin, die in der Jugendgerichtshilfe tätig war. Wie du richtig festgestellt hast, kann in einem Kindermissbrauchsfall vor dem Jugendgericht verhandelt werden, auch wenn der Täter zum Tatzeitpunk erwachsen war.



www.saporoger.de
Beitrag vom 01.05.2013 - 11:19
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Beiträge Autor Datum
 Frage an juristisch Betuchte: Jugendstrafrecht?
Froeschel 30.04.2013 - 15:15
 ...
pepe 01.05.2013 - 11:19
 Frage an juristisch Betuchte: Jugendstrafrecht?
Schlumpf 01.05.2013 - 20:19

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