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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeine Pfadfinderthemen » Jurtenverleih

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10 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Christian ist offline Christian  
514 Beiträge
Christian`s alternatives Ego
Preis/ Woche 100-150 Euro pro Jurte (+ Spritkosten falls Aufbau) werfe ich mal aus Erfahrung in den Raum.
Wobei der Preis in unserem Falle auf den Leiher ankommt.



Glück ist ein verhexter Ort.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Christian am 24.05.2010 - 21:06.
Beitrag vom 24.05.2010 - 21:05
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Feuerteufelchen ist offline Feuerteufelchen  
50 Beiträge
Es hängt halt klar vom Leihenden und von der Aktion ab.

Ist es etwas, was wir gerne unterstützen? Ist es gar etwas Kommerzielles? Andere Pfadfinder? Oder vielleicht ein Festival?

Was passiert da?

Wird Feuer gemacht? Können die Leute eine Jurte handhaben? Sind sie versichert?

Bei uns kostet es meistens 50 Euro/Woche, allerdings ohne Aufbau. Ferner geben wir die Sachen auch nur sehr eingeschränkt überhaupt raus. Für Mitglieder der Leiterrunde oder andere Verdiente kostet es hingegen garnichts etc.

FT
Beitrag vom 02.06.2010 - 01:06
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motih ist offline motih  
25 Beiträge
Wir haben kürzlich für 4 Tage unsere Jurte über eine Spende verliehen.
Diese hatten wir vorher nicht näher beziffert.
Haben dann 100,- € bekommen.

Denke also, dass kann man ruhig für eine Jurte nehmen.
Kommt aber natürlich wie oben erwähnt immer darauf an, wer sie leiht.



http://kreuzfahrer.org
Beitrag vom 15.06.2010 - 18:01
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Knopi ist offline Knopi  
RE:
131 Beiträge
Knopi`s alternatives Ego
Wir nehmen 20 € für Kohten und 50 € für Jurten übers Wochenende ^^

Wenns Kooperationspartner, wie Evangelische Jugend oder andere Pfadigruppen sind, geben wirs allerdings so raus, da die uns im Gegenzug dann auch mal unterstützen ;-)

Zitat
Original geschrieben von motih

Wir haben kürzlich für 4 Tage unsere Jurte über eine Spende verliehen.
Diese hatten wir vorher nicht näher beziffert.
Haben dann 100,- € bekommen.

Denke also, dass kann man ruhig für eine Jurte nehmen.
Kommt aber natürlich wie oben erwähnt immer darauf an, wer sie leiht.


Beitrag vom 26.06.2010 - 14:54
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Chewbacca ist offline Chewbacca  
225 Beiträge
Moin,

Der Stamm ist keine Person im juristischen Sinne. Du wirst schon einen Förderverein oder Kirchengemeinde brauchen.

GP

Chewbacca
Beitrag vom 17.04.2015 - 06:51
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pitt

Jetzt muß ich den alten Faden mal wieder aufwärmen...

Wir diskutieren gerade darüber in welcher Form wir den Verleih unserer
Zelte überhaupt vergüten lassen dürfen.

Sind wir als Stamm (teilselbstständige Untergliederung) überhaupt berechtigt
eine Gebühr zu verlangen ?

Muß eine solche Gebühr evtl. als Spende deklariert werden ?

Kennt sich da jemand mit den gesetzlichen Vorgaben aus ?

Grüsse
Pitt



Vorweg: Was Chewbacca geschrieben hat, ist Unsinn. "Teilselbstständigen Untergliederungen" haben natürlich eine eigene Rechtpersönlichkeit, sonst stünde da "un-" statt "teil-".

Grundlegend sind zunächst zwei Punkte zu klären:
- Wer ist lt. Satzung(en) Eigentümer des Zeltmaterials?
- Welche Rechte werden in eure(r/n) Satzung(en) den "teilselbstständigen Untergliederungen" zugeordnet?

Falls das Zeltmaterial mit öffentlichen (oder kirchlichen etc.) Fördermitteln beschafft wurde, sind ggf. auch mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen zu berücksichtigen. [Bei uns gibt es da eine Fünf-Jahres-Frist, in der wir das Material anderen Gruppen kostenfrei zur Verfügung stellen müssen.]

Für die konkrete Abwicklung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die u.a. von den Antworten auf die obigen Fragen abhängen. Sowohl Spenden als auch Leihgebühren sind mMn möglich, mit Leihgebühren begibt man sich aber wahrscheinlich auf das Glatteis eines gewerblichen Bereiches innerhalb eines ideellen Vereins, für den dann eine getrennte Kasse anzulegen ist und der umsatzsteuerpflichtig werden kann; im Extremfall kann das dazu führen, dass ein Verein komplett aus der Gemeinnützigkeit fällt - dafür müsstet ihr euren Zeltverleih aber sehr groß aufziehen, riskanter sind da Stände auf örtlichen Festen oder Konzerte.

Wie ihr Spenden ohne eigenen eV abwickeln könnt, verrät euch eure Landesgeschäftsstelle.
Beitrag vom 17.04.2015 - 08:57
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Knopi ist offline Knopi  
RE:
131 Beiträge
Knopi`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von jergen

Zitat
Original geschrieben von Pitt

Jetzt muß ich den alten Faden mal wieder aufwärmen...

Wir diskutieren gerade darüber in welcher Form wir den Verleih unserer
Zelte überhaupt vergüten lassen dürfen.

Sind wir als Stamm (teilselbstständige Untergliederung) überhaupt berechtigt
eine Gebühr zu verlangen ?

Muß eine solche Gebühr evtl. als Spende deklariert werden ?

Kennt sich da jemand mit den gesetzlichen Vorgaben aus ?

Grüsse
Pitt



Vorweg: Was Chewbacca geschrieben hat, ist Unsinn. "Teilselbstständigen Untergliederungen" haben natürlich eine eigene Rechtpersönlichkeit, sonst stünde da "un-" statt "teil-".

Grundlegend sind zunächst zwei Punkte zu klären:
- Wer ist lt. Satzung(en) Eigentümer des Zeltmaterials?
- Welche Rechte werden in eure(r/n) Satzung(en) den "teilselbstständigen Untergliederungen" zugeordnet?

Falls das Zeltmaterial mit öffentlichen (oder kirchlichen etc.) Fördermitteln beschafft wurde, sind ggf. auch mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen zu berücksichtigen. [Bei uns gibt es da eine Fünf-Jahres-Frist, in der wir das Material anderen Gruppen kostenfrei zur Verfügung stellen müssen.]

Für die konkrete Abwicklung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die u.a. von den Antworten auf die obigen Fragen abhängen. Sowohl Spenden als auch Leihgebühren sind mMn möglich, mit Leihgebühren begibt man sich aber wahrscheinlich auf das Glatteis eines gewerblichen Bereiches innerhalb eines ideellen Vereins, für den dann eine getrennte Kasse anzulegen ist und der umsatzsteuerpflichtig werden kann; im Extremfall kann das dazu führen, dass ein Verein komplett aus der Gemeinnützigkeit fällt - dafür müsstet ihr euren Zeltverleih aber sehr groß aufziehen, riskanter sind da Stände auf örtlichen Festen oder Konzerte.

Wie ihr Spenden ohne eigenen eV abwickeln könnt, verrät euch eure Landesgeschäftsstelle.



Kurzer Hinweis zu jergen:

Ein gemeinnütziger Verein darf durchaus auch einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" haben, solange die Einnahmen dann dem gemeinnützigen Zweck des Vereins dienen. In diesem Fall sind auch keine Körperschaftssteuern zu zahlen und an der Gemeinnützigkeit ändert sich dabei auch nichts.

Was die angesprochene "Umsatzsteuer" betrifft, so ist es dem Finanzamt hierbei relativ egal ob es sich um einen gemeinnützigen Verein oder um eine gewinnorientierte Firma handelt. Hier spielt die sogenannte "Kleinunternehmer-Regelung" eine Rolle, die besagt dass bei einem derzeitigen Jahresumsatz unter € 17.500 keine Umsatzsteuern abgeführt werden sollen. Da ich nicht denke, dass diese Summe mit dem Verleih von Schwarzmaterial erzielt werden kann, ist die "steuerliche" Komponente also kein Problem.

Die restlichen Ausführungen kann ich so unterschreiben ^^ ;-)
Beitrag vom 19.04.2015 - 23:07
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frank Diener ist offline frank Diener  
Rücklagen
597 Beiträge
frank Diener`s alternatives Ego
Man darf sogar Rücklagen bilden, solange man den Zweck benennen kann.
Auch über mehrere Jahre hinweg.
Den Zweck wegen Dringlichkeit ändern geht auch.
Dies nur als Tip - keinesfalls als Anleitung.
HgP Holzwurm-Petterweil zwinkern




Morgen ist Heute schon Gestern

http://www.lilienwald.de/
Beitrag vom 20.04.2015 - 00:04
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HEINO ist offline HEINO  
476 Beiträge
Spannende Thesen, die hier aufgestellt werden. Nur zum Thema Spenden(-bescheinigung): Der Sinn und Zweck (und letzlich auch die Definition) einer Spende ist eine Leistung OHNE Gegenleistung. Daher fällt ein Verleih (Gebühr gegen Zelt) schon mal raus.

Ich setze mich jetzt mal wieder beruflich an die Buchhaltung eines Vereins, mit ideelem Bereich, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb.



www.buendische-termine.de
Beitrag vom 20.04.2015 - 07:51
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Malte ist offline Malte  
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Da hast in der Sache sicherlich recht Heino.

Rein praktisch gedacht würde ich aber sagen, dass es bei den hier besprochenen Größenordnungen keine Probleme geben sollte. Eine 100 Euro Spende hat erst einmal nichts Ungewöhnliches. Und es dürfte sich kaum ein Finanzbeamter die Mühe machen, an diesem Punkt nachzurecherchieren, sofern da nicht im Wochenrhythmus Zahlungen anderer Vereine eingehen.

Würde es um zwei- dreihundert Euro im Jahr gehen, hätte sich der Gesetzgeber die Mühe mit der Auseinanderdividierung von ideellem und wirtschaftlichem Bereich nicht gemacht. Aber Sportvereine setzen mit Ausschank und Bratwürstchen halt gerne mal vierstellige Summen um. Da lohnt es sich dann auch für die öffentliche Hand genauer hinzusehen.

Spätestens dann, wenn man einem Finanzbeamten den mit dem Auf- und Abbau einer Jurte verbundenen Aufwand näher erläutert, wird er bei einer Summe von 100 Euro für ein Wochenende, wo man Sonntags Abends mit mehreren Jungs hinfährt und die Planen am Ende einzeln zum Trocknen aufhängt, mitleidig mit den Augen rollen und "Pfadfinder" denken....



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 20.04.2015 - 08:17
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