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HEINO |
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Zitat Original geschrieben von rumpelin
Gedanke: wir hatte neulich ein Gespräch über Vereine, die leise aber wirkungsvoll von neuen Rechten "übernommen" worden sind (v.a. Jugendfeuerwehren, zwei Heimatvereine und ein Förderverein). Es gibt eine Ausschlußformulierung, die eine solche Übernahme unterbinden kann. Ich mach mich nochmal schlau.
rumpelin |
Man kann den Mitgliederkreis im Vorfeld einkreisen, da ist dann eine Unterwanderung schwerer möglich. Sehr effektiv macht das m. E. die Vereinigung Jugendburg Ludwigstein e.V., da muss bei jedem Eintrittswilligen zunächst der Vorstand zustimmen. Die Fördergemeinschaft Grauer Reiter íst da etwas lockerer, da ist man nach Antragsstellung automatisch Mitglied, wenn der Vorstand nicht innerhalb einer gewissen Friest widerspricht.
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Beitrag vom 24.09.2008 - 18:42 |
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Zitat Original geschrieben von svartskaegg
Zitat Original geschrieben von Storch
Ganz korrekt ist es aus meiner Sicht nicht - allerdings bin auch ich kein Jurist. Der Stamm ist als nichteingetragener Verein - und bei uns ist das auch so - unabhängig von der Existenz eines Trägervereins weiterhin ganz normal handlungsfähig, d.h. führt eine eigene Kasse, entscheidet selbständig über seine Mittelverwendung etc. |
Jetzt wird es doch ein Fall für die Juristen, da ich auch nur Halbwissen habe: ich meine, daß durch die Gründung des Rechtsträgers, der die Geschäfte und die Haftung übernimmt, der eigentliche Stamm keine Geschäfte mehr tätigen darf (Verträge abschließen, Kassen führen,...), die nicht in der Kassenführung des Rechtsträgers auftauchen (und damit vom Rechtsträger getätigt werden).
Ansonsten werden in den Augen der Aufsichtsbehörden (Finanzamt etc) im Tätigkeitsbereich des Rechtsträgers illegale Kassen geführt - so daß mal rauskommt. Würde bei einer Prüfung durchs Finanzamt Ärger geben.
Weiß das jemand besser?
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Ich kann zumindest nur beisteuern, dass das Finanzamt von eigenständiger Kassenführung des Stammes unabhängig von einem Rechtsträger bestens unterrichtet ist, da der Stamm zwecks Erlangung einer eigenständigen Gemeinnützigkeit eine Steuererklärung macht...
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Beitrag vom 24.09.2008 - 20:06 |
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Hi Storch,
wenn beide, also Stamm und Rechtsträger, je eigenständig gemeinnützig anerkannt sind und beide dazu noch eigenständige Geschäfte betreiben und Kassen führen, stelle ich mir aber auch die Frage, was das Rechtsträgerkonstrukt überhaupt noch für einen Sinn hat. Der Stamm macht unabhängige Geschäfte (der Rechtsträger trägt also nicht) und kann Spendenquittungen ausstellen - wofür braucht er dann den Rechtsträger eV?
Bei uns ist es so, daß der Stamm eine eigenständige Kasse etc hat und zusätzlich ein eV (als Förderverein) existiert, der Mittel besorgt, verwaltet und diese dem Stamm zur Verfügung stellt. Ist insbesondere der Träger des Heims, so daß der Stamm völlig von Unterhalt/Renovierung/Finanzierung der Räumlichkeiten befreit ist, die er kostenlos nutzen kann. Zelte und Lagermaterial gehören dagegen dem Stamm - der eV schafft ab und an mal was an und schenkt es dem Stamm.
GP
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Never trust the guy with the shiny gear. |
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Beitrag vom 24.09.2008 - 21:13 |
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wir haben erst vor zwei jahren eine eigenständige gemeinnützigkeit beantragt, seit träger- und fördervereinen nur noch gemeinnützigkeit zuerkannt wird, wenn die durch sie geförderte einrichtung ebenfalls gemeinnützig ist. obwohl unser finanzamt da noch keinen stress geschoben hat, haben wir - nachdem benachbarte stämme da sehr kurzfristig reagieren mussten - in quasi vorauseilendem gehorsam den stamm ebenfalls beim finanzamt anerkennen lassen.
damit ist eigentlich der wesentliche zweck unseres trägervereins, nämlich spenden unter steuervorteilen vereinnahmen zu können entfallen. wir halten dennoch an unserem konstrukt fest, da
1. durch den trägerverein das vermögen verwaltet wird, was eine stammesführung von (bei uns oft unter 20 jahren) unnötig belasten würde,
2. der trägerverein weitere verwaltungsaufgaben für den stamm unternimmt
3. über den zusätzlichen verein sich die möglichkeit ergibt, im stamm inaktiv gewordene mitglieder, die sich im stamm nicht mehr einbringen möchten, weiterhin an den stamm zu binden - ohne dass sie dass gefühl bekommen, sich in die arbeit jüngerer einzumischen
und 4. wir gerade vor der situation stehen ein heim neu bauen bzw. erwerben und unterhalten zu müssen. dafür ist es sinnvoll einen eingetragenen verein zu haben (was unser stamm nicht ist).
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Beitrag vom 24.09.2008 - 21:22 |
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Wie groß ist denn der Aufwand beim Finanzamt, einen Stamm als eigenständig und gemeinnützig eintragen zu lassen und was entsteht an "laufender Arbeit"?
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-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt -- |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Nachtwache am 25.09.2008 - 10:26.
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Beitrag vom 25.09.2008 - 08:39 |
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Zitat Original geschrieben von Nachtwache
Wie groß ist denn der Aufwand beim Finanzamt, einen Stamm als eigenständig und gemeinnützig eintragen zu lassen und was entsteht an "laufender Arbeit"? |
der aufwand zur anerkennung ist entsprechend gering, du brauchst eine entsprechende satzung, die du einreichst. arbeit kommt dann alle drei jahre mit der steuererklärung.
das kann man aber bei einer vernünftigen buchführung relativ leicht anstellen. bei uns macht das ein steuerberater, der praktischerweise stammes- und tv-mitglied ist. aber es geht auch ohne...
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Beitrag vom 25.09.2008 - 13:49 |
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