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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Stammeseigentum bei Auflösung oder Bundeswechsel

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106 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (8): < zurück 1 2 (3) 4 5 weiter >
Autor
Beitrag
schröder ist offline schröder  
253 Beiträge
schröder`s alternatives Ego
ja mostl...ich hab das ja schon hinter mir...hab ich dir das noch nicht erzählt..das holen wir morgen oder an d. trifels nach...
aber noch eine frage...woher weiss denn der bezirk, wieviel und was für material ihr habt...ihr habt ja wohl keine inventarliste abgegeben und die kann schließlich auch verloren gehen und da muss man sie eben neu schreiben... grosses Lachen grosses Lachen grosses Lachen heulend heulend heulend lachend lachend lachend

ich schätze mal, ihr habt noch 2 verostete pfannen und eine 20jahre alte kohte...achja die ausweise der dpsg nicht vergessen...die kauft man erst und muss sie dann beim austritt abgeben...naja is beim staat ja auch so,man kann aber nur schlecht austreten
gruss
schröder



www.vcp-rps.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von schr&ouml;der am 17.09.2008 - 16:26.
Beitrag vom 17.09.2008 - 16:23
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Storch ist offline Storch  
434 Beiträge
Storch`s alternatives Ego
in meinem ring ist auch ein stamm, der aus der dpsg ausgetreten ist. da dieser stamm schon lange zeit ein eigenes heim besitzt und wohl auch um die problematik wusste, dass der besitz eines stammes bei wechsel der bundeszugehörigkeit etc. an den bezirk fällt, haben die einen eigenen verein gegründet, in dem jeweils die gruppenführer mitglied sind (um somit auch dem problem einer abnabelung des vereins vom stamm vorzubeugen). der stamm xy war zwar mitglied der dpsg, der stamm xy e.v. jedoch war eigentümer des heimes und auch eigentümer allen materials, welches in selbigen lagerte. beim austritt aus der dpsg hat das konstrukt wunderbar funktioniert. es gab wohl auch prozesse, die die dpsg jedoch verloren hat.
ohne irgendjemanden zum austritt - gleich aus welchem bund - ermuntern zu wollen, glaube ich, dass dies eine gute möglichkeit ist, sich vor zugriffen auf das selbst erarbeitete zu schützen, wenn es denn einmal - was sicher niemanden zu wünschen ist - zu streit oder gar zur trennung kommt. oder man geht direkt in einen bund der keine knebelpassagen in seiner bundessatzung aufgenommen hat, wie meiner... bäh
wer interesse hat, sich genauer zu informieren, bekommt von mir gerne eine kontaktadresse von besagtem stamm über im.
in unserem bund sind noch weitere stämme, die ursprünglich aus der dpsg kamen. wie die das gemacht haben, ist mir aber nicht bekannt. allerdings muss so ein bundesaustritt ja nicht zwangsläufig im streit erfolgen.
Beitrag vom 17.09.2008 - 18:19
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-chip- ist offline -chip-  
173 Beiträge
-chip-`s alternatives Ego
Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig, über das Eigentum anderer in einer solche Weise per Satzung zu verfügen? Im Endeffekt ist ein Stamm ja nur ein zusammenschluss von Einzelpersonen. Wenn der Stamm auf Weihnachtsmärkten oder sonstwie Geld verdient um Material zu kaufen, dann wäre das eine Enteignung, und das Recht hat nur Vater Staat, nicht aber irgendein Verein.

Auch das von Fröschel beschriebene unrechtmäßige eindringen in fremde Räume ist inakzeptabel. Das Grundgesetz räumt einem recht weitreichende Mittel ein, sein Eigentum zu verteidigen (auch mit Gewalt). Außerdem muss das ja wohl der beschlagnahmende Beweisen, dass ihm das Material gehört... So ein dramatisches Fehlurteil...
Auch wäre es interessant was passiert, wenn man dann sein Eigentum später zurückklaut, ersten kann man sein Eigentum sich selbst ja garnicht klauen, zum anderen müssten die dann doch beweisen, dass es deren Eigentum ist, wenn man dem lustigen Gericht glauben schenkt....

so eine verwirrte Sache...



liederquelle.de -- Das Quellenverzeichnis für unser Liedgut
Beitrag vom 18.09.2008 - 13:27
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Andir ist offline Andir  
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von -chip-

Ist sowas rechtlich überhaupt zulässig, über das Eigentum anderer in einer solche Weise per Satzung zu verfügen?

Ich kann deine mitschwingende Entrüstung nicht nachvollziehen. Natürlich ist es zulässig - genauso, wie Bundesabzeichen beim Austritt offiziell wieder zurückgegeben werden müssen (um Missbräuche zu verhindern). Letztendlich ist der Stamm eine Untergliederung eines Verbandes und nicht selbstständige Gliederung eines Dachverbandes. Letztendlich steht die Bundessatzung und Bundesordnung offen im Internet, so dass sich jeder vorab informieren kann/könnte.

Übrigens habe ich auch aus dem BdP gehört, dass die Materialien im Verband bleiben (sollen), wenn ein Stamm geht.

Zitat

Im Endeffekt ist ein Stamm ja nur ein zusammenschluss von Einzelpersonen.

Jede Vereinssatzung - egal aus welchem Bereich - enthält die Klausel, dass Einzelpersonen kein Recht am Vereinseigentum erwerben bzw. bei Austritt kein Anrecht auf Vereinsvermögen haben. Die Satzung der DPSG sieht nur den Austritt von Einzelpersonen oder die Auflösung des Stammes vor. In beiden Fällen erwerben Einzelpersonen kein Recht an Vereinsvermögen. Das ist doch ganz einfach zu verstehen.
Der Austritt einer Gruppe ist deshalb nicht möglich, da es satzungsgemäß keine selbstständige Gliederung ist.

Zitat

Wenn der Stamm auf Weihnachtsmärkten oder sonstwie Geld verdient um Material zu kaufen, dann wäre das eine Enteignung, und das Recht hat nur Vater Staat, nicht aber irgendein Verein.

Au backe. Da wirfst du mit starken Begriffen um dich, ohne deren rechtliche / satzungsgemäße Einordnung. Manchmal sollte man auch mal auf dem Boden bleiben...

Zitat

Auch das von Fröschel beschriebene unrechtmäßige eindringen in fremde Räume ist inakzeptabel. Das Grundgesetz räumt einem recht weitreichende Mittel ein, sein Eigentum zu verteidigen (auch mit Gewalt). Außerdem muss das ja wohl der beschlagnahmende Beweisen, dass ihm das Material gehört...

Umgekehr ist die Rechtslage: Das Material gehört halt dem Verband. Wenn alle Einzelmitglieder austreten und den Stamm damit auflösen, fällt der Verbandsbesitz an die nächst höhere Verbandsebene, der dann das Material gehört. Da hilft kein Lamentieren, sondern nur ein Verstehen der Rechtslage.

Zitat

Auch wäre es interessant was passiert, wenn man dann sein Eigentum später zurückklaut, ersten kann man sein Eigentum sich selbst ja garnicht klauen, zum anderen müssten die dann doch beweisen, dass es deren Eigentum ist, wenn man dem lustigen Gericht glauben schenkt....

Da du dann etwas "klaust" (der Begriff sagt ja schon alles), bist du im Unrecht. Da dir das Material nicht gehört, um so mehr...

Zitat

so eine verwirrte Sache...

Die Sache ist absolut nicht verwirrt, wenn man Fakten als Fakten annimmt und darüber nachdenkt, warum eine Regelung ist, wie sie ist. Wer Satzungen verändern will , kann sich ja innerhalb seines jeweiligen Verbandes darum bemühen, in dem er Mehrheiten gewinnt...



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andir am 18.09.2008 - 14:05.
Beitrag vom 18.09.2008 - 14:00
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Steini ist offline Steini  
RE:
Moderator
961 Beiträge
Steini`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Andir
Übrigens habe ich auch aus dem BdP gehört, dass die Materialien im Verband bleiben (sollen), wenn ein Stamm geht.



Im BdP ist es nicht so. Hier gibt es auch unter den LVs größere Unterschiede - der eine ist ein eV der andere nicht. Und bei den Stämmen ist es ebenfalls so. Und ein eigener e.V. ist durchaus Eigentümer seines eigenen Materials.



Gut Pfad!
steini

Sapere aude!, Wage zu Wissen!
Beitrag vom 18.09.2008 - 14:11
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-chip- ist offline -chip-  
RE:
173 Beiträge
-chip-`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Andir
Ich kann deine mitschwingende Entrüstung nicht nachvollziehen. Natürlich ist es zulässig - genauso, wie Bundesabzeichen beim Austritt offiziell wieder zurückgegeben werden müssen (um Missbräuche zu verhindern). Letztendlich ist der Stamm eine Untergliederung eines Verbandes und nicht selbstständige Gliederung eines Dachverbandes. Letztendlich steht die Bundessatzung und Bundesordnung offen im Internet, so dass sich jeder vorab informieren kann/könnte.



nicht? Wodurch wird es denn zu Verbandseigentum? Dadurch, dass der Verband es lange Zeit benutzt hat? Hat er das überhaupt?
Vorher informieren: Scherzkeks... Welcher 8jährige Sippling sagt sich "ach, alles was ich das leiste wird Eigentum des Verbandes, das könnte sich bei einem Bundeswechsel ja mal negativ auswirken"

Zitat

Jede Vereinssatzung - egal aus welchem Bereich - enthält die Klausel, dass Einzelpersonen kein Recht am Vereinseigentum erwerben bzw. bei Austritt kein Anrecht auf Vereinsvermögen haben. Die Satzung der DPSG sieht nur den Austritt von Einzelpersonen oder die Auflösung des Stammes vor. In beiden Fällen erwerben Einzelpersonen kein Recht an Vereinsvermögen. Das ist doch ganz einfach zu verstehen.
Der Austritt einer Gruppe ist deshalb nicht möglich, da es satzungsgemäß keine selbstständige Gliederung ist.



Umgekehrt hat es ja geklappt, dass die DPSG erfolgreich Eigentum an Privatvermögen ergaunerterlangt hat.


Zitat

Zitat

Wenn der Stamm auf Weihnachtsmärkten oder sonstwie Geld verdient um Material zu kaufen, dann wäre das eine Enteignung, und das Recht hat nur Vater Staat, nicht aber irgendein Verein.

Au backe. Da wirfst du mit starken Begriffen um dich, ohne deren rechtliche / satzungsgemäße Einordnung. Manchmal sollte man auch mal auf dem Boden bleiben...


Aber ne antwort, warum das rechtens ist, ist das nicht, wie mir scheint ;-)

Zitat

Zitat

Auch das von Fröschel beschriebene unrechtmäßige eindringen in fremde Räume ist inakzeptabel. Das Grundgesetz räumt einem recht weitreichende Mittel ein, sein Eigentum zu verteidigen (auch mit Gewalt). Außerdem muss das ja wohl der beschlagnahmende Beweisen, dass ihm das Material gehört...

Umgekehr ist die Rechtslage: Das Material gehört halt dem Verband. Wenn alle Einzelmitglieder austreten und den Stamm damit auflösen, fällt der Verbandsbesitz an die nächst höhere Verbandsebene, der dann das Material gehört. Da hilft kein Lamentieren, sondern nur ein Verstehen der Rechtslage.


Warum ist das "Rechtslage"? das stellst du so hin und akzeptierst es, aber nur weil es da in der Satzung steht ist es noch lange nicht geltendes Recht. Darf davon ausgegangen werden, dass alles, was in den Räumen eines Stammes liegt, Verbandseigentum ist? Muss das keiner beweisen?

Im übrigen gibt es auch recht deutliche Unterschiede zwischen Vereinen und Verbänden - nicht nur den Namen.

Zitat

Die Sache ist absolut nicht verwirrt, wenn man Fakten als Fakten annimmt und darüber nachdenkt, warum eine Regelung ist, wie sie ist. Wer Satzungen verändern will , kann sich ja innerhalb seines jeweiligen Verbandes darum bemühen, in dem er Mehrheiten gewinnt...



Sie ist aus Sicht des Vereins sinnvoll, um die Gruppen zu binden und um das investierte Geld bei sich zu behalten. Wenn man mal genau schaut (beispiel: unser stamm) dann ist das Geld das unser Stamm vom Verband bekommt nur der Mitgliedsbeitrag, den unsere Mitglieder zahlen. Davon werden auch die sonstigen Einrichtungen bezahlt (oder durch öffentliche Förderung). In beiden Fällen nicht von "Dem Verein".

Wodurch erklärt sich nun also der Eigentumserwerb?

Im VCP steht eine solche Klausel auch in vielen Landesverbandssatzungen drin, das ist vermutlich irgendwo abgeschrieben, weil es gut klingt.
In unserem Fall haben wir einen Förderverein, der als Ziel hat, die Pfadfinderei in unserem Ort zu unterstützen. Wenn der dem Stamm Sachen kauft, dann darf kein anderer daher kommen und das Zeug einfach mitnehmen. Es wurde mit Zweckbestimmung der Pfadfinderei an unserem Ort angeschafft. Das würde laut deiner Aussage, Andir, ja auch als Verbandsmaterial angesehen werden. Wobei unser Förderverein auch eine Satzung hat, wo was anderes drin steht. Ist das dann auch geltendes Recht geworden?

Und: jeder Bund (es sind eben nicht nur Vereinsangelegenheiten) sollte die Größe haben, einen wechselnden Stamm ziehen zu lassen.



liederquelle.de -- Das Quellenverzeichnis für unser Liedgut
Beitrag vom 18.09.2008 - 14:42
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toti ist offline toti  
201 Beiträge
toti`s alternatives Ego
hey hoh,
hier fällt mir was ein,was ich bei der freiwilligen feuerwehr erlebt haben:
die feuerwehr(allgemein)hat ein Boot ausgescuht,der förderverein kauft es und "schenkt" es dem bu(e)rgermeister(da er der boss ist).Dieser schenkts der feuerwehr und diese weiederum der einsatzabteilung...ist das ähnlich???
Grüße und Gut PFad
toti




Sing,sing,komm herein,tanz,tanz,hak dich ein,keiner muss mehr draußen sein.
Beitrag vom 18.09.2008 - 15:05
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der_mostl ist offline der_mostl  
RE:
302 Beiträge
der_mostl`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von toti

hey hoh,
hier fällt mir was ein,was ich bei der freiwilligen feuerwehr erlebt haben:
die feuerwehr(allgemein)hat ein Boot ausgescuht,der förderverein kauft es und "schenkt" es dem bu(e)rgermeister(da er der boss ist).Dieser schenkts der feuerwehr und diese weiederum der einsatzabteilung...ist das ähnlich???
Grüße und Gut PFad
toti



und die feuerwehr will jetzt zum thw wechseln und das boot behalten verwirrt



Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Kurt Tucholsky


Beitrag vom 18.09.2008 - 15:15
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Junge, Junge habt ihr Probleme......
1. Schön, daß wir einen eigenen örtlichen e.V. haben.
2. Schön, daß wir einen Bund haben der das (zumindest in der Vergangenheit, soweit ich das weiß) schön unverkrampft gesehen hat. Denn Reisende soll man nicht halten und wenn sie Gepäck dabei haben, dann sollen sie es halt mitnehmen auf ihrer Reise..... lachend
3. Schön, daß ich in einem Bund der relativ wenig Reiseverkehr an Gruppen hat(Einzelmitglieder schon, die übliche Wandervogelproblematik halt) und auch nicht darauf spekuliert.....



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 18.09.2008 - 15:27
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Pico ist offline Pico  
812 Beiträge
Pico`s alternatives Ego
Das ist nicht ähnlich, das ist krank. Wieso privat (und er Föderverein ist ja nun mal privat) Einsatzmaterial kaufen?!?!?! Da müsst ich ja ziemlich einen an der Waffel haben! Nur so nebenbei.

Zum Thema DPSG: Chip, die Rechtslage ist so. Du mussß, wie Andir sagte, die Fakten als einzelne Fakten ansehen, nicht objektiv bewerten. Und eine Vereinssatzung ist dann "Recht", sehr wohl. Denn dafür wird sie gemacht.

Seis wie es ist, bewegliches Vermögen dürfte hier weniger Schwierigkeiten machen. Reden wir klartext: Wenn Jemand sein Zeltmaterial bei Seite schafft und nachher gegenüber dem Verband erklärt es wäre alles alt und unbrauchbar geworden dann ist das nicht nett, aber weg.

Umgekehrt: Wenn das Material alles noch darum liegt und der Verband da ja gute Zuschüsse zugetan hat, dann gehörts halt ihm. So isset nunmal.



„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
Beitrag vom 18.09.2008 - 15:35
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Andir ist offline Andir  
RE: RE:
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von -chip-

Wodurch wird es denn zu Verbandseigentum? Dadurch, dass der Verband es lange Zeit benutzt hat? Hat er das überhaupt?

Es wird verbandseigentum, indem es eine Untergliederung des Verbandes für seine Arbeit im Verband erwirbt.

Zitat

Vorher informieren: Scherzkeks... Welcher 8jährige Sippling sagt sich "ach, alles was ich das leiste wird Eigentum des Verbandes, das könnte sich bei einem Bundeswechsel ja mal negativ auswirken"

Ebenfalls Scherzkeks:zwinkern
a) Wer gibt der Eintrittserklärung Rechtsgültigkeit? Die Eltern/Erziehungsberechtigten, die in der Regel voll geschäftsfähig (und über 18) sind. Der Slogan der Sesamstraße sagt so schön: "Wer nicht fragt bleibt dumm", auch wenn diese Klausel tatsächlich meist uninteressant bleiben wird.
b) Wer initiiert den den Bundeswechsel eines Stammes? Auch nicht der 8jährige Sippling, sondern in der Regel die Leiterrunde oder der Vorstand.

Zitat

Zitat

Jede Vereinssatzung - egal aus welchem Bereich - enthält die Klausel, dass Einzelpersonen kein Recht am Vereinseigentum erwerben bzw. bei Austritt kein Anrecht auf Vereinsvermögen haben. Die Satzung der DPSG sieht nur den Austritt von Einzelpersonen oder die Auflösung des Stammes vor. In beiden Fällen erwerben Einzelpersonen kein Recht an Vereinsvermögen. Das ist doch ganz einfach zu verstehen.
Der Austritt einer Gruppe ist deshalb nicht möglich, da es satzungsgemäß keine selbstständige Gliederung ist.



Umgekehrt hat es ja geklappt, dass die DPSG erfolgreich Eigentum an Privatvermögen ergaunerterlangt hat.

Wiederholung macht es nicht richtiger: innerhalb von Vereinsvermögen gibt es kein Privateigentum. Daher ist dies auch nicht zu "erlangen". Der Begriff "ergaunern" legt Hinterlist nahe - dessen verwehre ich mich für "meine" DPSG ausdrücklich!

Was wäre wohl, wenn die Fussballabteilung (= Stamm) des MTV Trallala (=Bund) geschlossen zum MTV Trullala wechseln will? Bekommen die dann auch die Bälle und das Trainingsgelände mit?

Zitat

Zitat

Zitat

Wenn der Stamm auf Weihnachtsmärkten oder sonstwie Geld verdient um Material zu kaufen, dann wäre das eine Enteignung, und das Recht hat nur Vater Staat, nicht aber irgendein Verein.

Au backe. Da wirfst du mit starken Begriffen um dich, ohne deren rechtliche / satzungsgemäße Einordnung. Manchmal sollte man auch mal auf dem Boden bleiben...

Aber ne antwort, warum das rechtens ist, ist das nicht, wie mir scheint ;-)

Wie soll ich dir eine Antwort auf etwas geben, dass es in diesem Zusammenhang gar nicht gibt? Enteignung ist nun einmal in diesem Zusammenhang schlicht widersinnig: Das Geld wird innerhalb des Verbandes für die Arbeit im Verband verdient und nicht für eine "Sektion", die sich selbst neben dem Verband definiert.

Zitat

Warum ist das "Rechtslage"? das stellst du so hin und akzeptierst es, aber nur weil es da in der Satzung steht ist es noch lange nicht geltendes Recht. Darf davon ausgegangen werden, dass alles, was in den Räumen eines Stammes liegt, Verbandseigentum ist? Muss das keiner beweisen?

Tja, man sollte es wohl nicht durchmischen, oder wenigstens kennzeichnen. Mein Privateigentum, dass hin und wieder in Stammesräumen lagert ist jedenfalls markiert. Zur Satzung: keine Angst - die ist durchaus geprüft und rechtens. Übrigens, gibt es diese Regelung ja nicht nur bei uns.

Zitat

Zitat

Die Sache ist absolut nicht verwirrt, wenn man Fakten als Fakten annimmt und darüber nachdenkt, warum eine Regelung ist, wie sie ist. Wer Satzungen verändern will , kann sich ja innerhalb seines jeweiligen Verbandes darum bemühen, in dem er Mehrheiten gewinnt...



Sie ist aus Sicht des Vereins sinnvoll, um die Gruppen zu binden und um das investierte Geld bei sich zu behalten. Wenn man mal genau schaut (beispiel: unser stamm) dann ist das Geld das unser Stamm vom Verband bekommt nur der Mitgliedsbeitrag, den unsere Mitglieder zahlen. Davon werden auch die sonstigen Einrichtungen bezahlt (oder durch öffentliche Förderung). In beiden Fällen nicht von "Dem Verein".

Wodurch erklärt sich nun also der Eigentumserwerb?

Durch die Mitgliedschaft im Verband. Durch die öffentlichen Fördermittel, die ihr wohl möglich bekommt, weil ihr im politisch anerkannt förderwürdigen Verband seit. Durch eure Anerkennung der Satzung des Verbandes. Durch...

Zitat

Im VCP steht eine solche Klausel auch in vielen Landesverbandssatzungen drin, das ist vermutlich irgendwo abgeschrieben, weil es gut klingt.

Du mutmaßt ins Blaue hinein und machst damit diejenigen die diese Satzung erarbeitet haben und die Generationen Verantwortungsträger, die sie gestützt haben lächerlich. Glaubst du wirklich, die waren/sind alle doof?

Zitat

In unserem Fall haben wir einen Förderverein, der als Ziel hat, die Pfadfinderei in unserem Ort zu unterstützen. Wenn der dem Stamm Sachen kauft, dann darf kein anderer daher kommen und das Zeug einfach mitnehmen. Es wurde mit Zweckbestimmung der Pfadfinderei an unserem Ort angeschafft. Das würde laut deiner Aussage, Andir, ja auch als Verbandsmaterial angesehen werden.

Die Zweckbestimmung der "Pfadfinderei an unserem Ort" ist großherzig! Da freut sich jeder Stamm eines jeden Bundes, der an eurem Ort je entstehen sollte jetzt schon auf die Mittel , die er aus "eurem" Förderverein bekommt. Falls aber der Zweck die Unterstützung der "Pfadfinderei im Stamm xyz des VCP" sein sollte, sind die Übergebenen Mittel dann Mittel des VCP nach dessen gültiger Satzung.

Zitat

Wobei unser Förderverein auch eine Satzung hat, wo was anderes drin steht. Ist das dann auch geltendes Recht geworden?

Klar ist die Satzung geltendes Recht. und dort wird definiert, an wen die Mittel in welcher Form übergeben werden: Als Schenkung, als Leihgabe, als...

Zitat

Und: jeder Bund (es sind eben nicht nur Vereinsangelegenheiten) sollte die Größe haben, einen wechselnden Stamm ziehen zu lassen.

Da hast du absolut Recht: diese Größe sollte er haben. Natürlich sollte er auch seine Pflicht wahrnehmen, das Verbandseigentum zu schützen und zu erhalten. Letzteres ist der Grund, warum er das Verbandseigentum bei der Stammesauflösung (der Austritt von Stämmen ist weiterhin nicht möglich) für seine weitere Arbeit einfordert. Letztendlich werden die eingeforderten Mittel ja an anderer Stelle die Verbandsarbeit stützen.



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
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- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 18.09.2008 - 15:50
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-chip- ist offline -chip-  
173 Beiträge
-chip-`s alternatives Ego
Ich weiß ja, dass wir Deutschen recht Schriftgläubig sind, aber nicht alles, was irgendwo steht, wird geltendes Recht. In der Satzung könnte ja auch stehen, dass zusätzlich das gesamte Privateigentum an den Verein geht oder dass Mitglieder bei ihrem Austritt eine Austrittsgebühr zahlen müssen. Trotzdem würde das nicht geltendes Recht werden ;-)

@Hathi: Auch im VCP hat es das schon gegeben, dass Stämme ihr Material nicht mitnehmen konnten, aber weit weniger krass.

@Pico: In unserem Fall hat der VCP nix zu unserem Material dazugegeben, wieso sollte also ein Anspruch bestehen? Weil 2,50 € pro Jahr von den Mitgliedsbeiträgen wieder an den Stamm zurückfließen?



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Beitrag vom 18.09.2008 - 15:54
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Nachtwache ist offline Nachtwache  
1003 Beiträge
Nachtwache`s alternatives Ego
Also vom Rechtsverständnis her kann ich da andir in seinen Aussagen nur unterstüzten.
Holen wir doch den Fall mal auf eine etwas persönlichere Ebene.
Nehmen wir an, eine Sippe veranstaltet einen Weihnachtsmarkt, bringt damit 600,- € in Kasse. Es wird eine Kothe gekauft. Wem gehört das Ding? Dem Stamm oder der Sippe?



-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt --
Beitrag vom 18.09.2008 - 16:00
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Christian ist offline Christian  
514 Beiträge
Christian`s alternatives Ego
Der Sippe!
Deshalb gibt es bei uns auch Sippenkisten.



Glück ist ein verhexter Ort.
Beitrag vom 18.09.2008 - 16:34
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tinuviel ist offline tinuviel  
RE:
376 Beiträge
tinuviel`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von -chip-

Ich weiß ja, dass wir Deutschen recht Schriftgläubig sind, aber nicht alles, was irgendwo steht, wird geltendes Recht. In der Satzung könnte ja auch stehen, dass zusätzlich das gesamte Privateigentum an den Verein geht oder dass Mitglieder bei ihrem Austritt eine Austrittsgebühr zahlen müssen. Trotzdem würde das nicht geltendes Recht werden ;-)



mein gott find dich doch einfach damit ab das das rechtens ist! ärgerlich

wenn der stamm kein verein ist dann kann er auch nichts besitzen.
das ist als würde dir ein bein amputiert und der arzt würde dann verlangen das du alle linken socken abgibst weil die gehören ja deinem amputierten bein.
wenn du in einem land lebst indem beine als eigenständige persönlichkeiten angesehen werden wäre das rechtens, aber so ist das bei uns nun mal nicht.

Beitrag vom 18.09.2008 - 16:58
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