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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Stammeseigentum bei Auflösung oder Bundeswechsel

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106 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (8): (1) 2 3 weiter >
Autor
Beitrag
der_mostl ist offline der_mostl  
Stammeseigentum
302 Beiträge
der_mostl`s alternatives Ego
Hier eine Frage, die mir bisher keiner richtig beantworten konnte:

Was geschieht mit dem Eigentum eines Stammes (gehen wir hier mal von einem DPSG Stamm aus) wenn er sich auflöst oder den Bund wechselt? Ich habe gehört die Kirchengemeinde oder der Bezirk bemächtigen sich desen, aber richtig bestätigen konnte es mir niemand. Kennst sich jemand aus?

hgp mostl




Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Kurt Tucholsky


Beitrag vom 10.09.2008 - 22:42
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Andir ist offline Andir  
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Hier der Auszug aus der im Netz stehenden DPSG-Bundessatzung als Beispiel:

Zitat

Auflösung des Verbandes und von Gliederungen des Verbandes

132. Zur Auflösung des Verbandes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder der Bundesversammlung.

133. Diözesanverbände können sich nicht auflösen, solange in ihrem Gebiet noch Stämme bestehen. Im Falle ihrer Auflösung fällt ihr Vermögen an den Verband.

134. Für die Auflösung von Bezirken und die Änderung von Bezirksgrenzen ist die Diözesanversammlung zuständig. Im Falle der Auflösung von Bezirken fällt deren Vermögen an die Rechtsnachfolger. Gibt es keinen Rechtsnachfolger, so fällt es an den Diözesanverband.

135. Zur Auflösung eines Stammes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder der Stammesversammlung. Im Falle der Auflösung eines Stammes fällt sein Vermögen an den Bezirk.

136. Bilden Stämme, Bezirke oder Diözesanverbände Rechtsträger, so müssen sie in deren Satzungen eine den Ziffern 133 bis 135 entsprechende Regelung über die Verwendung des Vermögens bei Auflösung treffen.

137. Die Bundesversammlung kann die Zugehörigkeit zur DPSG von Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden bis zum Termin der folgenden Bundesversammlung aussetzen.
Die Aussetzung der Zugehörigkeit kann bis zur darauffolgenden Bundesversammlung verlängert werden. Spätestens dann hat die Bundesversammlung die Aussetzung der Zugehörigkeit aufzuheben oder die Zugehörigkeit zu beenden.
Die Bundesversammlung entscheidet über die Beendigung der Zugehörigkeit von Stämmen, Bezirken und Diözesanverbänden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder. Vor einer Entscheidung über die Aussetzung der Zugehörigkeit oder den Ausschluss hat die Bundesversammlung den Vorstand der davon unmittelbar betroffenen Untergliederung anzuhören. Vor einer Entscheidung über die Zugehörigkeit von Stämmen und Bezirken hat die Bundesversammlung auch den betreffenden Diözesanvorstand anzuhören. Untergliederungen, deren Zugehörigkeit ausgesetzt ist, und ihre Mitglieder verlieren für die Dauer der Aussetzung
alle Rechte in der DPSG.

Der bewusste "Austritt/Bundeswechsel" eines ganzen Stammes ist so nicht vorgesehen. Offiziell gibt es nur die Auflösung des Stammes. Nur Einzelmitglieder können austreten, aber diese können keine Vermögenswerte etc. des Stammes "mitnehmen".



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Andir am 10.09.2008 - 23:12.
Beitrag vom 10.09.2008 - 23:12
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Malte ist offline Malte  
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
was faktisch geschieht, ist meist, dass ein fördererverein für den stamm existiert oder gegründet wird. und dem gehören dann die zelte und das material und der ist es auch, der das heim angemietet hat etc.pp.. der bezirk, landesverband "erbt" meist nur, wenn wirklich nix mehr stattfindet und der stamm sich tatsächlich in luft auflöst.



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 10.09.2008 - 23:31
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Silberrücken ist offline Silberrücken  
18 Beiträge
Silberrücken`s alternatives Ego
Die Sache mit dem Förderverein ist eine gute Sache. Wenn der ganze Kram dem Förderverein gehört und auch von diesem und nicht aus Stammesvermögen finanziert wurde bleibt der Kram auch im Besitz des Fördervereins. Der kann dann damit (je nach seiner Satzung) unterstüzen wen auch immer er will.

Anders ist es, wenn das Material Stammesvermögen ist, also aus den Geldmitteln des Stammes angeschafft oder dem Stamm geschenkt wurde. Da ist dann die spannende Frage, ob der Stamm selber eine Rechtsperson ist. Bei uns (PbW) ist es z.B. so, daß der Landesverband ein e.V. ist und die Stämme Untergliederungen desselben. Demzufolge gehört alles Vermögen, was der Stamm hat, eigentlich dem LV. Löst sich nun also ein Stamm auf, fällt das gesamte Stammesvermögen (Geld und Material) wieder an den LV.

Und zum Bundeswechsel: Da du als Privatperson Mitglied im Verein bist kannst auch nur du als Privatperson austreten. Wenn jetzt alle Mitglieder eines Stammes geschlossen aus dem Bund austreten, in einen anderen Bund eintreten und dann dort "rein zufällig" einen neuen Stamm gründen (der so heißt wie der alte und auch auf dessen Traditionen aufbaut) dann hat quasi der Stamm den Bund gewechselt. Er kann dann halt aber kein Vermögen mitnehmen. Das war jetzt in etwa auch das was Andir geschrieben hatte, nur etwas weiter ausgeholt und umschrieben...
Anders sähe es allerdings aus, wenn der Stamm selber ein e.V. wäre und der Bund, in dem er Mitglied ist, quasi einen Dachverband darstellt. Dann würde das Vermögen weiterhin dem Stamm gehören und auch bei einem Bundeswechsel in seinem Besitz bleiben.



"Die Musik ist viel mächtiger als das Wort" (Arthur Schopenhauer)
Beitrag vom 11.09.2008 - 00:16
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Steini ist offline Steini  
Moderator
961 Beiträge
Steini`s alternatives Ego
Jeder Stamm ob e.V. oder Untergliederung kann sein eigenes Material haben. Die Rechtsform des "nicht eingetragenenen Vereins" wurde in den letzten Jahren erheblich gestärkt.



Gut Pfad!
steini

Sapere aude!, Wage zu Wissen!
Beitrag vom 11.09.2008 - 02:48
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Gast Fröschel  
RE:
Gast
Zitat
Original geschrieben von Steini

Jeder Stamm ob e.V. oder Untergliederung kann sein eigenes Material haben. Die Rechtsform des "nicht eingetragenenen Vereins" wurde in den letzten Jahren erheblich gestärkt.



Das ist interessant. Kann man das irgendwo nachlesen? Als unser DPSG-Stamm 1986 aus der DPSG und in den EPSG eintrat, wurde unser Material in einer Nacht-und Nebelaktion quasi "beschlagnahmt". Der Bezirksvorstand besorgte sich beim Pfarrer die Schlüssel zu unseren Räumen und räumte alles Material- auch einiges an Privateigentum- mitten in der Nacht aus. Eine Klage, besonders wegen meines Privateigentums, wurde damals abgewiesen, da nicht bewiesen werden konnte, dass es sich nicht um Material des Stammes handelte. Die DPSG-Anwälte setzten sich damals unter Hinweis auf die Satzung und die darin nicht vorgesehene Möglichkeit eines Austrittes des gesamten Stammes durch. Das hieß ganz konkret, dass die Aneignungsaktion durch Mitglieder des Bezirksvorstandes von dem zuständigen Gericht als rechtens erkannt wurde. Damals gingen mir persönlich eine Kohte, Werkzeuge und eine Verstärkeranlage, Gesamtwert etwa 5000 DM, verloren. Der Stamm musste, um den Übertritt in einen anderen Bund durchzuführen, auf sein ganz erhebliches Material verzichten und Einzelaustritte bei den Eltern der Mitglieder einholen, da der Bezirk gedroht hatte, zur Leitung unserer Gruppen Leiter aus einem Nachbarstamm (Johanneum) abzustellen und die Eltern brieflich zu informieren, dass wir als Leiterrunde planten, die Kinder mit dem Eintritt in den EPSG einem rechtsextremen Bund einzuverleiben.
Noch heute geht ein Stamm der DPSG Bezirk Saarpfalz mit einigen unserer Zelte, hauptsächlich Schwarzmaterial, auf Lager. Was aus der Verstärkeranlage geworden ist, die sich der Bezirk unter seiner damaligen Leitung angeeignet hat, ist mir nicht bekannt. Ich habe sie nie wieder gesehen.
Auch dem damaligen DPSG-Stamm "Windrose" aus Hage/ Ostfriesland und einer Reihe weiterer Stämme, die im Gefolge der Austrittswelle in den Achzigern wegen der durch Anton Markmiller verantworteten Politisierung des Verbandes den Bund wechselten, erging es so. Von daher würde mich schon mal interessieren, wie die Rechtslage, was nicht rechtsfähige Vereine betrifft, heute aussieht und ob Obiges auch heute noch so möglich ist oder nicht.

GP: Fröschel
p.s. Das waren schlimme Zeiten damals, aber ich bemühe mich, die heutige DPSG nicht mehr für das Geschehene verantwortlich zu machen. Bitte also Obiges nicht als DPSG-Bashing falsch verstehen.

Beitrag vom 11.09.2008 - 03:43
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Pico ist offline Pico  
812 Beiträge
Pico`s alternatives Ego
Man muss natürlich erst mal prüfen was an Material noch da ist. Soll ja vorkommen das Zelte so kaputt sind das die weggeworfen werden.............. Tja, und woher heute neue kaufen? Da kann so ein Keller schon arg leer werden... ;-)

@ Fröschel: Was lernen wir daraus: wichtige Dinge zu Hause lagern und als erstes mal ein neues Schloss in den Keller.



„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du oh Mensch sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“
(Franz von Assisi )
Beitrag vom 11.09.2008 - 07:27
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Michael ist offline Michael  
RE: RE:
Moderator
1325 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Fröschel
Noch heute geht ein Stamm der DPSG Bezirk Saarpfalz mit einigen unserer Zelte, hauptsächlich Schwarzmaterial, auf Lager.



Also wir sind es nichtzwinkern



Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree)
Beitrag vom 11.09.2008 - 07:42
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Wassermann ist offline Wassermann  
126 Beiträge
Man macht kurz vor dem übertritt eine Fahrt mit dem Smm die zu 99% der Stamm trägt oder wirtschaftet allg. so das die Stammeskasse leer wird (z.B. Spenden an Vereine (Fördervereine von zukünftigen Pfafinderstämmen z.B.)) dann macht man einen Flohmarkt und verkauft sein Material und wenn das dann ein Verein ( Förderverein von zukünftigen Pfadfinderstämmen z.B.) kauft dann kann man den Stamm auflösen und das Geld was über ist (das können nur einige Cent sein) bekommt der Bezirk.
Beitrag vom 11.09.2008 - 08:26
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Michael ist offline Michael  
RE:
Moderator
1325 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Hajk- und Lagerfan

Man macht kurz vor dem übertritt eine Fahrt mit dem Smm die zu 99% der Stamm trägt oder wirtschaftet allg. so das die Stammeskasse leer wird (z.B. Spenden an Vereine (Fördervereine von zukünftigen Pfafinderstämmen z.B.)) dann macht man einen Flohmarkt und verkauft sein Material und wenn das dann ein Verein ( Förderverein von zukünftigen Pfadfinderstämmen z.B.) kauft dann kann man den Stamm auflösen und das Geld was über ist (das können nur einige Cent sein) bekommt der Bezirk.



Welch kriminelle Energie!
Aber warum so kompliziert?

Verschleiß hat man doch immer, oder? zwinkern



Wenn du gelernt hast, daß man mit Ochsen nicht kommunizieren kann, läßt du es bleiben und lebst viel entspannter (Zitat Namargon Tree)
Beitrag vom 11.09.2008 - 08:34
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jergen ist online jergen  
1650 Beiträge
Ob ein Stamm als nicht eingetragener Verein oder als unselbständige Untergliederung eines Verbandes gilt, hängt unter anderem davon ab, was die Verbandsordnung vorsieht (hier DPSG-Bundessatzung) und wie weit der Stamm seine eigenen Strukturen innerhalb dieser Ordnung gestalten kann. Je mehr Freiheit der Stamm hat, desto eher kann er als eigenständiger Verein eingeschätzt werden.

Wenn die DPSG-Bundessatzung durchgehend so detailierte Aussagen zur Organisation der Stämme macht, sind die Stämme meiner Meinung nach unselbständige Untergliederungen. Müsste man halt prüfen, was dort zu Vorstand, Finanzverwaltung, Mitgliederversammlung etc festgelegt ist.

Was den Materialübergang angeht, lässt die DPSG-Bundessatzung meiner Meinung nach wenig Spielraum, das Material legal außerhalb der DPSG weiter zu benutzen; auch die Verlagerung auf einen Rechtsträger ist nach der Satzungformulierung nicht hilfreich. Wie es dann aber in der Praxis aussieht, hängt sicher auch von der örtlichen Situation und dem emotionalen Umfeld eines Austritts ab. Der VCP hat in den mir bekannten Fällen der letzten Jahre keinen Anspruch auf Stammeseigentum erhoben, u.a. um die Konflikte nicht noch stärker anzuheizen und um schlechte Presse zu vermeiden.
Beitrag vom 11.09.2008 - 08:56
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der_mostl ist offline der_mostl  
302 Beiträge
der_mostl`s alternatives Ego
Also was ich daraus bisher gelesen hab ist folgendes. Der Stamm braucht einen eigenen Rechtsträger, der Besitzer des ganzen Stammesmaterials ist. Somit würde es auch immer in Stammeshand bleiben, egal, welches Bäumchen wechsele dich Spiel passiert, solange es einen ordentlicher Beschluss in der Stammesversammlung gibt.



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Kurt Tucholsky


Beitrag vom 11.09.2008 - 17:10
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früherma ist offline früherma  
RE: RE:
400 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Fröschel

[....die Schlüssel zu unseren Räumen und räumte alles Material- auch einiges an Privateigentum- mitten in der Nacht aus. Eine Klage, besonders wegen meines Privateigentums, wurde damals abgewiesen, .....





Das erinnert doch sehr an eine Scheidung. (die Vorschläge, wie das zeug am besten auf die Seite gebracht werden sollte, übrigens auch)
Beitrag vom 11.09.2008 - 18:48
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Löffel ist offline Löffel  
RE:
3401 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von der_mostl

Also was ich daraus bisher gelesen hab ist folgendes. Der Stamm braucht einen eigenen Rechtsträger, der Besitzer des ganzen Stammesmaterials ist. Somit würde es auch immer in Stammeshand bleiben, egal, welches Bäumchen wechsele dich Spiel passiert, solange es einen ordentlicher Beschluss in der Stammesversammlung gibt.



Stimmt, das könnte ein Förderverein sein. Das kann aber zum Nachteil haben, dass der aktive Stamm z.B. den Bund wechseln will, die alten Säcke des Fördervereins aber nicht mitziehen. Ergo bleibt das vom Förderverein beschaffte und möglicherweise von ihm verwaltete Material Eigentum des eben dieses Fördervereins. Blöde Zwickmühle.



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 11.09.2008 - 18:57
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der_mostl ist offline der_mostl  
RE: RE:
302 Beiträge
der_mostl`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel

Zitat
Original geschrieben von der_mostl

Also was ich daraus bisher gelesen hab ist folgendes. Der Stamm braucht einen eigenen Rechtsträger, der Besitzer des ganzen Stammesmaterials ist. Somit würde es auch immer in Stammeshand bleiben, egal, welches Bäumchen wechsele dich Spiel passiert, solange es einen ordentlicher Beschluss in der Stammesversammlung gibt.



Stimmt, das könnte ein Förderverein sein. Das kann aber zum Nachteil haben, dass der aktive Stamm z.B. den Bund wechseln will, die alten Säcke des Fördervereins aber nicht mitziehen. Ergo bleibt das vom Förderverein beschaffte und möglicherweise von ihm verwaltete Material Eigentum des eben dieses Fördervereins. Blöde Zwickmühle.



man müsste den förderverein quasi zum reinen selbstzweck des wechsels gründen.




Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Kurt Tucholsky


Beitrag vom 11.09.2008 - 19:00
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