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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Sonderurlaub für Gruppenleiter - Bund in Bundesland a, Person und Arbeitgeber in Bundesland b ... welches zählt?

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12 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Muckel ist offline Muckel  
Sonderurlaub für Gruppenleiter - Bund in Bundesland a, Person und Arbeitgeber in Bundesland b ... welches zählt?
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Guten Abend in die Runde,

ich beschäftige mich gerade mit den Sonderurlaubsgesetzen für Gruppenleiter. Da hat ja jedes Bundesland seine eigenen Gesetze - sprich es ist Landessache. Wie verhält es sich jetzt zum Beispiel, wenn der Bund/Verband im Bundesland a sitzt und die Person, die freigestellt werden soll und deren Arbeitgeber im Bundesland b sitzt?

Auf welches Gesetz kann/muss ich mich dann beziehen? Sprich wo ist der Gerichtsstand (heißt doch so, oder?)

Wie sind eure Erfahrungen mit diesen Gesetzen? Stimmen die Arbeitgeber zu oder eher nicht? Das von Niedersachsen findet ihr zum Beispiel hier . Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Muckel


P.S. Habe diese Kategorie gewählt, da ich denke, dass es eher ein Thema für die führungen/leitungen ist . Falls die Moderatoren anderer Meinung sind, bitte ich um verschiebung.



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 01.09.2008 - 20:39
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meister lampe79 ist offline meister lampe79  
640 Beiträge
meister lampe79`s alternatives Ego
wir gehen mal davon aus, ich wäre in deinem bund.
der bund hat seinen sitz in niedersachsen und ich wohne und arbeite in nrw.
dann ist es fast schon naheliegend, das hier die sonderurlaubsregelung des landes nrw gilt, denn mein arbeitgeber bzw. meine arbeitsstelle ist ja in nrw.




http://www.rheinischersingewettstreit.de
Beitrag vom 01.09.2008 - 22:45
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Steini ist offline Steini  
Moderator
961 Beiträge
Steini`s alternatives Ego
Es geht um den Sitz des Arbeitsgebers. Wo dein eigener Wohnsitz ist bzw. deine Ehrenamtliche Stelle ihren Sitz hat ist uninteressant.



Gut Pfad!
steini

Sapere aude!, Wage zu Wissen!
Beitrag vom 02.09.2008 - 02:17
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Muckel ist offline Muckel  
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Moin,

vielen Dank Steini, danach habe ich gesucht. Ich finde eh, dass das auf Bundesebene geklärt werden sollte.

Gruß Muckel



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 02.09.2008 - 06:44
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vester ist offline vester  
27 Beiträge
grad mal so ne frage:

weiß jemand wo es die sonderurlaubgesetzte für nrw gibt?

danke im voraus
vester
Beitrag vom 05.09.2008 - 09:54
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Muckel ist offline Muckel  
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Moin,

Du findest es zum Beispiel hier (als pdf).

Gruß Muckel



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 05.09.2008 - 10:50
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Wassermann ist offline Wassermann  
126 Beiträge
Also wenn man beim Bund beschäftigt ist gibt es div. Erlasse die Gruppenleitern teilweise bezahlten sonderurlaub gewähren
Beitrag vom 11.09.2008 - 08:29
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bert_DPB ist offline bert_DPB  
RE:
73 Beiträge
bert_DPB`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Hajk- und Lagerfan

Also wenn man beim Bund beschäftigt ist gibt es div. Erlasse die Gruppenleitern teilweise bezahlten sonderurlaub gewähren



Meine eigene Erfahrung (aus Berlin) ist, dass es im öffentlichen Dienst in der Regel keine Probleme gibt, für "ehrenamtliche Jugendpflegearbeit" freigestellt zu werden. Das dürfte in anderen Bundesländern und bei Bundesbehörden genauso aussehen. Auch der Widerspruch eines Vorgesetzten ist dann meist folgenlos, weil die entscheidende Personalstelle strikt nach Gesetzeslage entscheidet und nicht wertet, ob z.B. die Urlaubsquote gerade überschritten ist. In Großunternehmen mit starken Betriebsräten, in denen nahezu behördenähnliche Zustände herrschen, ist es vermutlich vergleichbar, aber ich denke nicht, dass man in kleinen Betrieben auf Sonderurlaub pochen kann bzw. sollte, ganz gleich in welchem Bundesland. Außer vielleicht, der Chefboss ist Pfadfinder...
Beitrag vom 13.09.2008 - 22:02
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DerschwarzeWanderer ist offline DerschwarzeWanderer  
35 Beiträge
DerschwarzeWanderer`s alternatives Ego
hallo.

ich hatte im sommer für die polenfahrt 2wochen sonderurlaub bekommen.

ich musste mich weil der verein länderübergreifend arbeitet ans jugendamt wenden.

ich hab ein schreiben vom veein gebraucht in dem stand das ich ehrenamtliche jugendarbeit leiste.
das schreiben musste ich dann einmal beim arbeitgeber und einmal beim jugendamt vorlegen.
das amt hat mir dann ein antrag für die kostenübernahme gegeben, welches der chef nach dem urlaub einreichen muss. das amt für familie und soziales übernimmt nämlich in der zeit die lohnfortzahlung.

nachdem die kostenübernahme und ich versprochen hab das ich keinen weiteren größeren urlaub geplant hab war das alles in ordnung.

lg

h.



Diskutiert nicht, singt!
Beitrag vom 13.09.2008 - 22:52
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Muckel ist offline Muckel  
424 Beiträge
Muckel`s alternatives Ego
Guten Tag h.,

in welchem Bundesland war/ist denn der Arbeitgeber und das betreffende Jugendamt?

Gruß Muckel



Gut Pfad!
Muckel

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Beitrag vom 14.09.2008 - 13:28
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Heiko ist offline Heiko  
34 Beiträge
und was für ein arbeitgeber war das? öffentlicher dienst, land, stadt, freie wirtschaft??
Beitrag vom 14.09.2008 - 15:13
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DerschwarzeWanderer ist offline DerschwarzeWanderer  
35 Beiträge
DerschwarzeWanderer`s alternatives Ego
Bei mir ist es in Hessen.
Arbeitgeber ist freie Wirtschaft.

Das Amt für für Familie und soziales kann dir aber genau sagen an wen du dich wenden musst.



Diskutiert nicht, singt!
Beitrag vom 14.09.2008 - 16:36
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