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Bei uns haben die Gruppenstunden diese Woche wieder voll gestartet, natürlich mit Hygienekonzept (Danke, CPD Meissen - von denen kommt das Grundgerüst!), alles outdoor mit genügend Platz, Möglichkeit die Hände zu waschen,....,....und (was ganz wichtig ist), Segen des Kreisgesundheitsamtes!
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 16.06.2020 - 12:55.
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Beitrag vom 16.06.2020 - 12:53 |
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Zitat Original geschrieben von Uta
Vielen Dank für eure Antworten. Ich muss das erst einmal in Ruhe sichten. Ich weiß bloß gar nicht wann, weil neben Heimbeschulung und Kinderbespassung eigentlich gar keine Zeit dafür bleibt.
Ich muss auch mal schauen, ob es für Niedersachsen wirklich nichts Neues gibt.
Viele Grüße
Uta |
In Niedersachsen dürfen mW aktuell ausschließlich Juleica-Inhaber*innen und Personen mit Fachausbildung Gruppenstunden mit maximal 10 Teilnehmer*innen durchführen. Angebote mit Übernachtungen sind bis 31. 8. verboten.
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Beitrag vom 16.06.2020 - 12:56 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCP
... und (was ganz wichtig ist), Segen des Kreisgesundheitsamtes!
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Ist das bei euch vorgeschrieben?
Wir dürfen das mitteilen, wenn wir wollen - aber da in RLP für alles ein spezielles Konzept existieren muss und die Rahmenbedingungen bisher alle 14 Tage angepasst wurden, überfordert schon das Abnicken die Fachbehörden.
In RLP darf man übrigens wieder Gruppenfreizeiten durchführen, muss sich dabei aber an die Hygienekonzepte für Gruppenfreizeiten (allgemeiner Rahmen), für das Beherbergungsgewerbe (wg. Übernachtung), für die Gastronomie (wg. Verpflegung) und für Innen- bzw. Außenveranstaltungen (wg. Programm) halten. Und wenn ich die zusammenwerfe, stelle ich fest, dass ich zwar eine feste Bezugsgruppe aus 10 TN gemeinsam in einem Zelt (=Beherbergungseinheit) unterbringen darf, dass aber das Essen von einem Caterer kommen muss, weil gemeinsames Kochen das Ansteckungsrisiko erhöht.
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Beitrag vom 16.06.2020 - 13:09 |
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Zitat Original geschrieben von jergen
Ist das bei euch vorgeschrieben?
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Keine Ahnung, aber es wurde schriftlich abgenickt und das gibt dem Verein natürlich eine gewisse Rechtssicherheit auf die man sich berufen kann. Unser Gauakela hat sich hier stark und verdient gemacht und ich denke, es ist jetzt wieder vertretbar aus den Löchern zu kriechen. Es reicht mal wieder Gruppentreffs anzubieten, wie das mit den Sommerfahrten weiter geht, kann hier auch noch von uns niemand sagen. Freizeit mit Caterer usw. kommt für uns, glaube ich, nicht in Frage. Wenn die Welt nicht zusammenbricht, werden zumindest wir "alte Herren" Ende Juli auf unsere Fahrt gehen. Und mit Fahrt ist hier wirklich zu Fuß, mit Rucksack und Kochtopf gemeint...
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 16.06.2020 - 15:11.
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Beitrag vom 16.06.2020 - 15:07 |
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Zitat Original geschrieben von HathiCP
Zitat Original geschrieben von jergen
Ist das bei euch vorgeschrieben?
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Keine Ahnung, aber es wurde schriftlich abgenickt und das gibt dem Verein natürlich eine gewisse Rechtssicherheit auf die man sich berufen kann. Unser Gauakela hat sich hier stark und verdient gemacht und ich denke, es ist jetzt wieder vertretbar aus den Löchern zu kriechen. Es reicht mal wieder Gruppentreffs anzubieten, wie das mit den Sommerfahrten weiter geht, kann hier auch noch von uns niemand sagen. Freizeit mit Caterer usw. kommt für uns, glaube ich, nicht in Frage. Wenn die Welt nicht zusammenbricht, werden zumindest wir "alte Herren" Ende Juli auf unsere Fahrt gehen. Und mit Fahrt ist hier wirklich zu Fuß, mit Rucksack und Kochtopf gemeint... |
Ende Juli steht auch unsre Führerrundenfahrt an. Wir bleiben wohl in RLP, um nicht alle Regeln neu zu lernen.
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Beitrag vom 16.06.2020 - 18:27 |
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Zitat Original geschrieben von jergen
Ende Juli steht auch unsre Führerrundenfahrt an. Wir bleiben wohl in RLP, um nicht alle Regeln neu zu lernen. |
Wir bleiben auch in Ba-Wü, allerdings mit Verstärkung aus Bay und Schle-Ho
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 16.06.2020 - 22:48 |
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In BaWü gilt ab den 1. Juli eine neue Coronaverordnung. Im wesentlichen gelten für uns jetzt nur noch die Sachen, welche in der normalen Corona-VO vorgeschrieben sind:
- 1,5m Abstand (Pflicht in öffentlichen Räumen, empfohlen in privaten Räumen)
- max. 20 Personen pro Gruppe
- Teilnehmer/Eltern müssen einen Bogen ausfüllen: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon/E-Mail
- Sippenführer müssen Buch darüber führen, wer wann da war
- Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, darf nicht teilnehmen
- Das gleiche gilt auch für Personen, die Symptome wie Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen aufweißen
Wir haben die bisherigen Auflagen in unserem kleinen Gruppenraum noch nicht umsetzten können, daher bin ich gespannt wie das hier dann in der Praxis aussieht. Ansonsten hoffen wir noch, vor der Sommerferien unser Handwerkerhof-Wochenende nachhohlen zu können, welches wir leider absagen mussten.
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Beitrag vom 29.06.2020 - 12:19 |
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Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 1.7.2020) besag in §2, Absatz 2:
"Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind."
Wichtig also: Kein vorgeschriebener Mindestabstand im öffentlichen Raum für erlaubte Ansammlungen nach §9, Absatz 1 oder 2.
Wenn du dann in den §9 schaust, siehst du dort in Absatz 1:
"Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt."
Das heißt im Umkehrschluss, Ansammlungen bis zu 20 Personen sind im öffentlichen Raum erlaubt. Und diese erlaubten Versammlungen nach §9 (1) müssen sich lt. §2 (2) nicht an den Mindestabstand von 1,5 Metern halten.
Nur als Information. Was ihr daraus macht, ist eure Sache.
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Beitrag vom 29.06.2020 - 18:11 |
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Entscheidend ist leider nicht, was in der Verordnung steht, sondern wie der jeweilige Beamte das auslegt.
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Czuwaj! |
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Beitrag vom 29.06.2020 - 23:14 |
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Nach meinem Rechtsverständnis ist schon der Inhalt einer Verordnung und nicht eine mutmaßlich willkürliche Auslegung entscheidend.
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg hat hierzu eine möglicherweise hilfreiche, wenn auch langatmige Handreichung veröffentlicht:
https://www.ejwue.de/fileadmin/Service/pdf/200626_...JA_JSA. pdf
Hier wird auf Seite 3 der obige Sachverhalt nochmals dargestellt (Unterstreichung durch mich):
„Nach § 2 Abs. 2 der CoronaVO Angebote KJA/JSA in Verbindung mit § 9 der CoronaVO gilt bei Angeboten (bezeichnet als Ansammlungen), bei denen zu Beginn und für die Dauer des Angebots die Teilnehmenden nicht feststehen, ein Maximum von 20 Beteiligten, wobei die Teilnehmenden und Betreuenden zu einer Gesamtzahl der Beteiligten zusammengezählt werden. Die Abstandsregel von 1,5 Meter im öffentlichen Raum entfällt hierbei nach § 2 Abs. 2 der CoronaVO.“
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Beitrag vom 30.06.2020 - 07:20 |
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maigl, hast du mal mit Polizisten über die Auslegung einer Verordnung diskutiert?
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Czuwaj! |
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Beitrag vom 01.07.2020 - 14:45 |
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Bisher nicht, bin aber gerne bereit, das zu tun. Hin und wieder habe ich berufsbedingt mit unserer Polizei zu tun, und ich hatte nicht den Eindruck, dass man nicht miteinander sprechen könnte. Ich sehe auch nicht, wo die Polizisten jetzt plötzlich herkommen sollen. Razzia im Gemeindehaus wegen Zusammenrottung von Pfadfindern? Es fällt mir schwer, das ernsthaft zu befürchten.
Ich sehe auf jeden Fall keine Notwendigkeit , aus Angst vor „der Obrigkeit“ eine eindeutige Landesverordnung falsch auszulegen. Und der Gestus des vorauseilenden Gehorsams missfällt mir.
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Beitrag vom 01.07.2020 - 18:27 |
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Weiß hier jemand, wie die Regelungen für NRW aktuell sind?
Zumindest in den Sommerferien konnte/kann man ja Lager machen, solange man bei mehr als 20 Personen Bezugsgruppen bildet, gilt das auch weiterhin?
Bei uns sind die Ferien ja schon fast wieder vorbei.
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Beitrag vom 29.07.2020 - 21:25 |
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https://www.land.nrw/corona
Da findest du immer die neuesten und offiziellen Informationen für NRW. Das Dokument mit den wichtigen Informationen ist dort leider nicht sehr gut hervorgehoben, sondern ein wenig versteckt. Man muss bei "Tagesaktuelle Informationen" erst auf "Mehr anzeigen" klicken um dann in der langen Liste bis zum 12. Juli zu scrollen und dann das Dokument runterladen. Seit dem 15.7. hat sich da aber nichts geändert (Bezugsgruppengröße liegt seitdem bei 20). Für weitere Details müsstest du dir die CoronaSchVO sowie die Anlage "Hygiene- und Infektionssschutzstandards" wohl oder übel runterladen und selbst nachlesen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Jeans am 06.08.2020 - 12:37.
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Beitrag vom 30.07.2020 - 08:23 |
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Ok, danke. ^^
Na dann bin ich mal gespannt, wie es nach den Ferien weitergehen kann...
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Beitrag vom 03.08.2020 - 22:35 |
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