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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Aufnahmeanträge

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13 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
moggeCP ist offline moggeCP  
Aufnahmeanträge
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Hallo,

wir gestalten unsere Aufnahmeanträge zum 1.1.2016 um.
Da unsere Gruppe immer größer wird, der Kontakt zu den Eltern tlw. aber immer schwieriger wird bzw. abnimmt, wollen wir folgende Dinge berücksichtigen:

*Recht am Bild (ein Passus wie: "ich gestatte, dass Fotos von meinem Kind im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit des Stammes genutzt werden können.")

*Baderegelungen (wie z.B.: "mein Kind darf unter Aufsicht des Gruppenleiters schwimmen.")

*Entfernen von der Gruppe (wie z.B.: "mein Kind darf sich in Dreiergruppen, bestehend aus Gleichaltrigen im Rahmen von Stadtspielen o.ä. auf begrenzte Zeit vom Gemeindehaus/vom Lagerplatz entfernen).

* ggf. weitres.

--
Finden solche Dinge bei euch Erwähnung? Wie setzt ihr das um?
Gerne würden mich eure genauen Formulierungen und/oder Blanko-Aufnahmeanträge dazu interessieren. Danke!



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 23.11.2015 - 13:58
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M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Hallo Mogge,

das steht bei uns in jeder Anmeldung zu einer Fahrt und/oder Veranstaltung.
Man kann es natürlich auch bei der Aufnahme grundsätzlich abfragen.

Aber erstens will man es, wenn man es nur einmal macht, wohl auch gleich vollständig machen und fragt von der Schuhgröße über chronische Erkrankungen bis zur Handynummer alles mögliche ab,
zweitens ist das alles zwei Jahre später vielleicht gar nicht mehr aktuell
und drittens muss man dann eine personenbezogene Datensammlung anlegen und das führt vielleicht zu ganz anderen Problemen mit dem Datenschutz und so.

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 23.11.2015 - 14:32
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich wie Mike. Veränderliche Angaben können so nicht sinnvoll abgefragt werden.

Meiner Meinung nach könnte lediglich das Recht zur Verwendung von Aufnahmen im allgemeinen Aufnahmeantrag abgehandelt werden. Dann muss aber wohl ein Hinweis zu Widerrufsmöglichkeiten aufgenommen werden - und möglicherweise müssen auch die Medien angegeben werden.

Aber eigentlich müsste das doch eure Kirchengemeinde als neuer Träger eurer Arbeit festlegen, oder? Und die hat gegebenenfalls ein Landeskirchenamt für juristische Auskünfte hinter sich. Die landeskirchlichen Vorschriften zum Datenschutz (bzw. das EKD-Datenschutzgesetz) sind für Gemeindegruppen zusätzlich zu den Bundes- bzw. Landesgesetzen zu beachten.
Beitrag vom 23.11.2015 - 15:12
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HCW ist offline HCW  
448 Beiträge
HCW`s alternatives Ego
Das Recht Bilder zu machen und sie ggf. später zu verwenden macht m.E. schon Sinn abzufragen. Wir machen auch immer wieder Bilder zu Gruppenstunden, die sind durch Fahrtanmeldungen nicht abgedeckt.

Ehrlich gesagt hatte ich noch nie Probleme - aber ein Absicherung ist glaube ich schon wichtig.

Eine spannende Frage ist dann noch wer eigentlich auf größeren Veranstaltungen alles Bilder machen darf. Sind offizielle Fotographen zu akreditieren und müssen bei allen anderen die Linsen der SmartPhones verklebt werden. Die deutsche Rechtsprechung treibt gerade interessante Blüten...
Beitrag vom 23.11.2015 - 21:57
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE:
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HCW

Eine spannende Frage ist dann noch wer eigentlich auf größeren Veranstaltungen alles Bilder machen darf. Sind offizielle Fotographen zu akreditieren und müssen bei allen anderen die Linsen der SmartPhones verklebt werden. Die deutsche Rechtsprechung treibt gerade interessante Blüten...



uns geht es hier um den Stammesrahmen.

Ich persönlich kenne auch keinen Fall, wo Eltern sich (wehement) gegen das Fotographieren und Nutzen der Bilder gewehrt hätten.

Ich handhabe es so: wir machen Bilder - und auch Öffentlichkeitsarbeit (v.a. Presse und Webseite). Das wissen die Eltern auch - in fast jeder Elternmail weisen wir darauf hin, dass es zB einen neuen Bericht mit Bildern von der letzten Fahrt gibt.
Für mich ist das somit erstmal eine "stillschweigene Einverständniserklärung" - mir ist gleichwohl bewusst, dass das juristisch wohl keineswegs haltbar ist.
Mir ist aber auch wichtig, meine Gruppe als lebendige Gemeinschaft zu begreifen, die auch guten Elternkontakt pflegt und alles gewissenhaft, vieles aber pragmatisch handelt.. Deswegen möchte ich eigentlich eine Überdosis Rechtsabsicherungen vermeiden... ich weiß, das ist eine echte Gratwanderung, die wir gerade intensiv in der Stammesführung diskutieren.
Ironie modus: Besonders witzig ist, dass dann einer beruflich mit Medienrecht auch zu tun hat, eine Jura studiert und der dritte Theologie studiert.... Ironie Modus aus.
--
Danke jergen, für den Hinweis. Habe beim Bildungsreferenten unseres Kirchenkreises angefragt!




Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 23.11.2015 - 22:18
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naidin/pöpp ist offline naidin/pöpp  
327 Beiträge
naidin/pöpp`s alternatives Ego
Hallo Mogge,
wir habe ein Formular zum Thema Fotografieren/Veröffentlichen (unter http://www.cpd-ms.de/woelflinge/pdf/erklaerungHomepage.pdf abrufbar). Das bekommen die Eltern mit der Anmeldung.

Wir hatten im Kindergarten schon mehrere Kinder, von denen keine Fotos veröffentlicht werden durften (u.a. wegen Adoption). Sollte man ernst nehmen. Außerdem, und das sage ich Euch im Geheimen, maht das einfach auch einen profesionellen Eindruck. Wirklich, wenn Ihr den Eltern signalisiert, dass ihre Kinder bei Euch in guten Händen sind, kann Euch das nur weiterhelfen! (Ist nur ein Puzzlestück, ich weiß!)

Gut Pfad,

naidin



Die überbündische Singerunde Münster (bisher BdP, DPB, CPD, altBEP, DPSG, KPF, Malteser, VCP, Waldjugend) trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Weitere Infos unter www.wirzeltenschwarz.de


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von naidin/pöpp am 24.11.2015 - 20:40.
Beitrag vom 24.11.2015 - 20:39
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moggeCP ist offline moggeCP  
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
danke naidin, das hilft uns sehr weiter!



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 25.11.2015 - 10:59
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Das war übrigens auch Thema bei der Bundesversammlung der DPSG. Datenschutzrechtliche Bedenken führten zur Ablehnung. Offensichtlich ist es generell nicht zulässig, eine unbefristete Zustimmung zur Bildverwendung einzuholen, egal ob mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit. Zweck und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden - so schreibt es jedenfalls der DPSG-Bundesvorsitzende Dominik Naab auf Facebook.
Beitrag vom 07.12.2015 - 09:40
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von jergen

.... und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden.



Ich bin kein Jurist und hätte keine Ahnung wie man das machen sollte, denn wenn ein Bild im Internet ist, ist es das bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Ade du schöne Öffentlichkeitsarbeit.... heulend , wobei wir dann zumindest den Zweck schon mal hätten.... gelangweilt




Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 07.12.2015 - 10:44.
Beitrag vom 07.12.2015 - 10:43
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jergen ist offline jergen  
RE: RE:
1650 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von HathiCP

Zitat
Original geschrieben von jergen

.... und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden.



Ich bin kein Jurist und hätte keine Ahnung wie man das machen sollte, denn wenn ein Bild im Internet ist, ist es das bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Ade du schöne Öffentlichkeitsarbeit.... heulend , wobei wir dann zumindest den Zweck schon mal hätten.... gelangweilt



Ich meinte die Geltungsdauer der Einwilligung, also zB "dass auf dem Sommerlager 20xx angefertigte Aufnahmen für den Zweck xy verwendet werden dürfen." Das gilt dann nur für das Sommerlager.

Sinnvoll (und wohl auch notwendig) ist es außerdem, den Umfang anzugeben: Internet, Druckerzeugnisse, Plakate, usw. Und eine eventuelle Namensnennung muss auch abgefragt werden.
Beitrag vom 07.12.2015 - 11:49
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE: RE: RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von jergen

[quo
Ich meinte die Geltungsdauer der Einwilligung, also zB "dass auf dem Sommerlager 20xx angefertigte Aufnahmen für den Zweck xy verwendet werden dürfen."



Ah, okay.....bin trotzdem froh dass ich kein Stafü mehr bin. Diese Formularschlachten kann und wird noch machen so belasten, dass er es eben bleiben lässt.....



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 07.12.2015 - 12:03
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moggeCP ist offline moggeCP  
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Ich habe mich auch mit dem Bildungsreferenten unseres Kirchenkreises kurzgeschlossen. Er riet mir auch zur Gelassenheit bzw. hat meine Position bestätigt.

Natürlich ist das Rechtliche das Rechtliche.
Aber zu einem guten Juristen gehört aber auch immer ein großer Schuss Mut und Risikobereitschaft - hat mir zumindest mal ein Kirchenjurist und em. Kirchenamtspräsident gesagt.

Da wir im 21. Jahrhundert leben, muss der Mensch (der tagtäglich Smartphone, Google und Facebook etc.) nutzt auch ein Stück davon ausgehen, dass ein örtlicher Verein Öffentlichkeitsarbeit betreibt: Webseite, Presseartikel etc. Alles andere wäre ja komisch!

Wir haben jetzt allerdings einen Passus in den Aufnahmeantrag aufgenommen, ob man der Veröffentlichung von Bildern im Rahmen der Ö-Arbeit der Gruppe zustimmt.



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 07.12.2015 - 12:26
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M. Hammer-Kruse ist offline M. Hammer-Kruse  
247 Beiträge
Zitat
Offensichtlich ist es generell nicht zulässig, eine unbefristete Zustimmung zur Bildverwendung einzuholen, egal ob mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit. Zweck und Geltungsdauer müssen immer angegeben werden



Hurra, wir sind in Deutschland. Da gibt es nichts, was nicht ganz gründlich festgelegt ist.
Was kommt denn da nach Edelstahltöpfen und Infektionsschutzgesetz-Belehrungen noch alles auf uns zu?
Ich hätte da noch ein paar zeitgemäße Vorschläge, die uns in unserer Arbeit deutlich voranbringen würden:

- Jährliche Festigkeitsprüfungen mit kostenpflichtigem Zertifikat für Lagerseile aus Naturfaser; zweijährig für Kunstfaserseile
- Überklettersicherer, bauabnahmepflichtiger Schutzzaun nach DIN um jedes Feuer
- Desinfektionsnachweis für Kohtenplanen
- Verbot von Outdoor-Aktivitäten bei niedrigen Temperaturen und Niederschlag jeder Art

Gut Pfad
mike
Beitrag vom 07.12.2015 - 12:47
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