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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Umgang mit Vorwürfen von sexueller Gewalt

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23 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
bert_DPB ist offline bert_DPB  
Umgang mit Vorwürfen von sexueller Gewalt
73 Beiträge
bert_DPB`s alternatives Ego
Ich starte hier mal ein neues Thema, weil ich ein Posting in einem anderen Bereich nicht unwidersprochen lassen möchte, aber das mit dem anderen Thema (Präventionstreffen) nicht direkt in Verbindung steht, bzw. dort bereits beantwortet wurde. Es geht um diese Meinung von chewbacca:

Zitat
Original geschrieben von Chewbacca

Was für wen ein großes oder ein größeres Thema ist, wage ich nicht zu beurteilen. Ein Urteil in diesem ganzen Themenkomplex ist viel zu oft ein Vorurteil und schadet immer, wenn es nicht von einem Richter gesprochen wird. Selbstverständlich ist es ein wichtiges Thema, und wir haben die Pflicht, uns gut um alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu kümmern – und sie ernst zu nehmen.

Dennoch haben wir die gleiche Pflicht diesen Kindern und Jugendlichen gegenüber, wenn sie älter werden und Gruppenleiter oder Sippenführer sind. Falschanschuldigungen können extreme Folgen für die Betroffenen haben, und der Schaden in diesen noch nicht ganz erwachsenen Seelen ist ebenfalls – „groß“?! –, auf jeden Fall ist er nicht zu verachten.

Wegsehen und sich hinter einem Konzept, welches „schuldig, solange die Unschuld bewiesen wurde“ heißt, halte ich für scheinUNheilig! Ich denke da an berufliche Karrieren, die zerstört werden, oder an Ausbildungen, die gar nicht erst angetreten werden können, weil so ein Verdacht in der Luft liegt. Das einzig Richtige, das ein Unschuldiger tun kann, machen die wenigsten: Eine Anzeige mit Strafantrag.

Zu oft wird hier in diesem Bereich geschluckt, um den Schaden für sich selbst nicht noch größer werden zu lassen oder den Verband bzw. Stamm zu schützen. Und wenn es nicht zu einer Anzeige kommt, dann bleibt auch bei uns Pfadfindern immer etwas in der Luft... diesen Geruch wird keiner los.

Meinen Jungs erkläre ich sehr genau, was und auch warum sie eine Anzeige machen müssen, wenn es mal dazu kommen sollte. Beachtlich in diesem Zusammenhang finde ich auch die These, dass Falschbeschuldigungen eine zu vernachlässigende Größe seien – hat doch gerade das LKA Bayern bestätigt, dass mindestens 50% der gemeldeten Vorfälle Falschbeschuldigungen sind:


„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäu- schung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“

[http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_u nd_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf]

Davor kann und darf man auch in unseren Kreisen die Augen nicht verschließen. Weiter, möchte ich noch sagen: Es ist natürlich wahr, dass der Missbrauch mit dem Missbrauch vor allem Tätern gedient hat: Das ist so wie mit dem Ausstieg vom Atomausstieg und zurück! Am Ende zahlen immer die "Kleinen" (oder der Steuerzahler)…

HGP,
Chewbacca



Aus meiner Sicht geht es um die grundsätzliche Sichtweise. schlumpf stellte schon den Leitgedanken dar: "Im Zweifel für die Kinder und Jugendlichen." Damit erübrigt sich jede Frage nach Schuld und auch die Suche danach. Es ist ein neuer und schwieriger Gedanke, der aber (im Kontext der Jugendbewegung und Pfadfinder) wichtig ist: Es muss möglich sein, Brüder und Schwestern aus den Bünden auszuschließen, auch ohne dass deren Schuld bewiesen ist, wenn nicht alle Zweifel ausgeräumt werden können.

chewbacca, das von Dir verlinkte Polizeidokument und insbesondere die zitierte Passage bezieht sich auf Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen. Es ist in Deutschland aber gar nicht möglich, Kinder und Jugendliche zu vergewaltigen oder sexuell zu nötigen - sexuelle Näherung durch einen Erwachsenen ist immer "Missbrauch". Ein schrecklicher Begriff in Bezug auf einen Menschen, aber wird rechtlich nunmal so verwendet. In Berlin wurden die entsprechenden Dienststellen bei der Polizei gerade umbenannt, sie bearbeiten jetzt nicht mehr "sexuellen Missbrauch ..." sondern "Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen" - sprachlich begrüßenswert.
Worauf ich hinauswill: Unter Erwachsenen ist freiwillige sexuelle Interaktion erlaubt und üblich. Zwischen Erwachsenen und Kindern nicht! Und zwar in keinem Fall, auch nicht, wenn "er/sie es aber doch auch wollte" !!!

Opfer sexueller Übergriffe leiden große Qualen und haben Schamgefühle. Es fällt ihnen daher im Normalfall extrem schwer, darüber zu sprechen. Erwachsene mit eigenen sexuellen Erfahrungen haben aber die Möglichkeit, sich einen gewaltsamen Übergriff auf sich auszudenken und "bunt auszuschmücken". Kinder, denen diese eigene Erfahrung fehlt, werden die Dinge, wenn sie sie nicht erlebt haben, weit weniger glaubhaft darstellen können. Es ist sehr wichtig, ihnen zuzuhören. Wenn sich jemand schon überwindet, davon zu erzählen, sollte ihm wenigstens eine Atmosphäre bereitet werden, die ein Erzählen ermöglicht und nicht die Haltung "na was haste Dir denn jetzt schon wieder ausgedacht?"

Natürlich ist es schrecklich, innerhalb seines Bundes als Übergriffiger bloßgestellt zu werden. Das gilt für zu Unrecht wie für zu Recht beschuldigte gleichermaßen. Für Erstere sollten wir deshalb wie von schlumpf beschrieben eine ernst gemeinte "Rehabilitationskultur" entwickeln. Wenn es ins erweiterte Führungszeugnis Einzug hält, es also z.B. einen Arbeitsplatz gefährdet, handelt es sich übrigens um einen verurteilten Straftäter. Das sollte nicht vergessen werden.

Es ist ein Mythos, dass es massenhaft falsche Verdächtigungen gibt, die Karrieren und Existenzen zerstört hätten. Ich finde, diese Erkenntnis sollte in unseren Bünden endlich Einzug halten.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von bert_DPB am 09.10.2014 - 13:22.
Beitrag vom 09.10.2014 - 11:15
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moggeCP ist offline moggeCP  
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Bei uns im Bund wurde ein "Zwiterstatus" zwischen Mitglied und ausgeschlossen eingeführt: Die ruhende Mitgliedschaft.

Ein Bundesthing oder die Bundesführerschaft kann beschließen, dass die Mitgliedschaft eines Mitgliedes vorerst ruht. Dies soll in zweierlei Richtungen vorstoßen:
  • (vermeintliche) Opfer werden so geschützt, da der (vermeintliche) Täter (zur Zeit) kein Mitglied ist, keine Aufgaben übernehmen kann, zu keinen Aktionen erscheinen darf
  • der (vermeintliche) Täter wird so auch erstmal aus der Schussbahn genommen, bis alles geklärt ist. Sollte an den Anschuldigungen nichts dran sein, wird er durch diese "eingefrorene" Mitgliedschaft geschützt.


Ich meine, dass diese ruhende Mitgliedschaft erstmal ein Jahr gilt und auf Antrag verlängert werden kann.



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 09.10.2014 - 11:55
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upsi ist offline upsi  
RE:
2016 Beiträge
upsi`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von moggeCPD

Bei uns im Bund wurde ein "Zwiterstatus" zwischen Mitglied und ausgeschlossen eingeführt: Die ruhende Mitgliedschaft.

Ein Bundesthing oder die Bundesführerschaft kann beschließen, dass die Mitgliedschaft eines Mitgliedes vorerst ruht. Dies soll in zweierlei Richtungen vorstoßen:
  • (vermeintliche) Opfer werden so geschützt, da der (vermeintliche) Täter (zur Zeit) kein Mitglied ist, keine Aufgaben übernehmen kann, zu keinen Aktionen erscheinen darf
  • der (vermeintliche) Täter wird so auch erstmal aus der Schussbahn genommen, bis alles geklärt ist. Sollte an den Anschuldigungen nichts dran sein, wird er durch diese "eingefrorene" Mitgliedschaft geschützt.


Ich meine, dass diese ruhende Mitgliedschaft erstmal ein Jahr gilt und auf Antrag verlängert werden kann.



Das finde ich sehr sinnvoll. Und dann braucht es eben ein gutes Konzept für beide Fälle: Eines dafür, den Beschuldigten wieder zu rehabilitieren, wenn sich die Vorwürfe nicht bewahrheiten oder eben eines für dem Umgang damit, sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten.

Wichtig finde ich auch noch den Unterschied zwischen dem Ausdruck 'Beschuldigter' und 'Schuldiger'. Wenn die Mitgliedschaft ruht, ist eine Person eben erst einmal jemand, der BEschuldigt wird. Das heißt eben nicht, dass er unbedingt schuldig sein muss und so sollte man ihn eben dann als BEschuldigten behandeln und nicht vorschnell als Schuldigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Mitgliedschaft möglichst reibungslos wieder aufgenommen werden kann.

Allerdings ist alleine die Tatsache BEschuldigt worden zu sein u.U. schon schlimm genug. Davor kann man aber niemanden schützen. Man kann eben nur dafür sorgen, dass nicht Vorschnell ein BEschuldigter als Täter behandelt wird, bevor man Genaueres zum Fall weiß.

Zitat
Original geschrieben von bert_DPB
Aus meiner Sicht geht es um die grundsätzliche Sichtweise. schlumpf stellte schon den Leitgedanken dar: "Im Zweifel für die Kinder und Jugendlichen." Damit erübrigt sich jede Frage nach Schuld und auch die Suche danach. Es ist ein neuer und schwieriger Gedanke, der aber (im Kontext der Jugendbewegung und Pfadfinder) wichtig ist: Es muss möglich sein, Brüder und Schwestern aus den Bünden auszuschließen, auch ohne dass deren Schuld bewiesen ist, wenn nicht alle Zweifel ausgeräumt werden können.



Das ist so eine schmale Gratwanderung. Da muss man eben auch aufpassen, dass man sich nicht verrennt und andererseits gilt bei uns auch immer noch die Unschuldsvermutung.

Problematisch wird es eben da, wo nichts eindeutig aufgeklärt werden kann und das ist häufig der Fall. Unser Rechtssystem ist einfach nicht dafür ausgelegt, diese Fälle angemessen zu bearbeiten.

Es kann vorkommen, dass ein Täter nicht verurteilt wird, weil es beispielsweise verjährt ist. Dann kann das fehlende Urteil alleine eben nicht das Kriterium zur Wiederaufnahme des Täters in den Bund sein. Da muss es dann auch noch andere geben.



"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von upsi am 09.10.2014 - 12:28.
Beitrag vom 09.10.2014 - 12:12
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bert_DPB ist offline bert_DPB  
73 Beiträge
bert_DPB`s alternatives Ego
Ich finde die Möglichkeit der ruhenden Mitgliedschaft auch sehr gut. Bei uns gibt es das auch, es nennt sich "Beurlaubung". Wichtig ist, dass in allen Fällen, in denen ein Verdacht geäußert wird, zunächst eine solche Zäsur stattfindet. So wird gewährleistet, dass für "Außenstehende" nicht von der Frage, ob jemand beurlaubt wurde oder nicht, abzuleiten ist, ob die Beschuldigung wohl eher stimmt oder eher falsch ist. Bei offensichtlichen Fehlanschuldigungen kann die Maßnahme ja schnell wieder aufgehoben werden.
Beitrag vom 09.10.2014 - 12:20
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upsi ist offline upsi  
2016 Beiträge
upsi`s alternatives Ego
Ich finde den Threadtitel übrigens etwas ungünstig.

'Vortäuschen' klingt ja schon sehr vorsätzlich.
Der Threadtitel ist für wirklich Betroffene sehr unschön, denn es ist doch eben genau die Angst, dass einem nicht geglaubt wird, die Betroffene zum Schweigen bringt.

Geht es hier in der Diskussion nicht vielmehr um den Umgang mit Vorwürfen/Beschuldigungen?
Vielleicht können wir den Titel noch einmal ändern.




"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren
Beitrag vom 09.10.2014 - 12:26
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Ich habe in 35 Jahren in der Szene schon einiges über sexuellen Mißbrauch an Kindern/Jugendlichen hören müssen, aber nur einen Fall einer mutwilligen falschen Anschuldigung. Dem Mitglied wurde dann auch von seiner Gruppierung "nicht besonderst professionell" mitgespielt. Der Hammer war, dass als alles sich 100% als Vortäuschung herausstellte, sich niemand bei dem Mitglied entschuldigte ....aber wie gesagt, das war ein Fall in 35 Jahren Pfadfinderarbeit...



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 09.10.2014 - 12:54
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Ich habe das Thema mal geändert, wird es so der Sache gerechter? Wenn nicht, bitte Vorschläge per IM an mich.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCP am 09.10.2014 - 12:56.
Beitrag vom 09.10.2014 - 12:56
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bert_DPB ist offline bert_DPB  
73 Beiträge
bert_DPB`s alternatives Ego
Danke, hathi. Ich hab's jetzt auch noch mal geändert, weil ich mit "Anschuldigung" (vgl. Rechtsbegriff) nicht so glücklich war.
Beitrag vom 09.10.2014 - 13:24
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MartinW. ist offline MartinW.  
96 Beiträge
Es kann vorkommen, dass ein Täter nicht verurteilt wird, weil es beispielsweise verjährt ist. Dann kann das fehlende Urteil alleine eben nicht das Kriterium zur Wiederaufnahme des Täters in den Bund sein. Da muss es dann auch noch andere geben.

Moin,
als Bund/Stamm/Gruppe hat man in dem Fall einer Verjährung ja trotzdem die Möglichekeit den Täter auszuschließen. Nur weil juristisch jemand nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann, heißt das nicht, daß man ihn weiter im Bund dulden muß. Wir haben in solchen Fällen einen größeren Handlungsrahmen als die Juristen.

Horridoh

Martin

Beitrag vom 09.10.2014 - 16:01
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von MartinW.

Es kann vorkommen, dass ein Täter nicht verurteilt wird, weil es beispielsweise verjährt ist. Dann kann das fehlende Urteil alleine eben nicht das Kriterium zur Wiederaufnahme des Täters in den Bund sein. Da muss es dann auch noch andere geben.




Hat das jemand behauptet, dass bei einer Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung keine Konsequenzen von Seiten der Organisation geben soll? Es geht hier in diesem Faden nur um tatsächlich falsche Verdächtigungen und Freispruch wegen ERWIESENER Unschuld!



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 09.10.2014 - 17:05
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Chewbacca ist offline Chewbacca  
225 Beiträge
Primär geht es mir darum, denen die Falschangeschuldigt wurden zu helfen. Eine Entschuldigung, eine Beratung durch Bund oder Verband, Öffentlichkeit, Transparenz und natürlich auch die Übernahme aller entstandener Kosten (Anwalt etc.).

Und ich möchte nochmal betonen das es nicht das Thema ist, wie wir mit Tätern umgehen!
Beitrag vom 09.10.2014 - 17:10
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Chewbacca
Primär geht es mir darum, denen die Falschangeschuldigt wurden zu helfen. Eine Entschuldigung, eine Beratung durch Bund oder Verband, Öffentlichkeit, Transparenz und natürlich auch die Übernahme aller entstandener Kosten (Anwalt etc.).



DAS ist eine gute Frage, als erstes würde ich aber allen die Jugendarbeit machen mal grundsätzlich eine gute Rechtschutzversicherung empfehlen, denn bei aufkommenden Anschuldigungen wird sich immer in erster Linie um (in dem Fall) vermeidlichen Opferschutz gehen. So klar muß man die Sache sehen, dass man sich als Erwachsener so verhält, dass schon gar kein Anschein oder Verdacht aufkommen kann. Wenn du wissen willst wie das ganz weitreichend geht, musst du dich mal mit den Richtlinien zum Thema der Engländer (TSA) oder der Amerikaner (BSA) auseinander setzten. Bei jugendlichen Beschuldigten ist das eine andere Sache, da bin ich auch etwas ratlos...., bzw habe mir zum Glück auch noch keine Gedanken dazu machen müssen.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 09.10.2014 - 17:31
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Chewbacca ist offline Chewbacca  
225 Beiträge
Wenn z.B. wie in Hamburg geschehen einem Jugendwart von Aussen durch den Verband etwas unterstellt wird, nichts konkretes, nichts verwerfliches, einfach nur mal eine Andeutung da und mal da. Dieser Mensch seinen Job verliert, seinen Stamm. Halte ich das für zumindest Fragwürdig. In einem Zeitungsartikel zu dem Fall habe ich gelesen das 180 Kinder und Eltern dafür demonstriert haben das dieser Mensch bleiben muss aber der Druck vom Verband und Kirche war wohl zu groß. Selbst das wehren hat der Mensch nicht mehr auf die reihe bekommen. Da wurde einfach mal einer zum Opfer der wirklich nichts dafür konnte, der einfach seinen Job nach bestem wissen und gewissen gemacht hat. Solchen Menschen muss man helfen und notfalls auch gegen Verbände! Die Anschuldigung kann wohl jeden treffen.
Beitrag vom 09.10.2014 - 17:42
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Chewbacca
Die Anschuldigung kann wohl jeden treffen.



Das ist richtig, aber da hilft nur eine private Rechtschutzversicherung und ein guter Anwalt und der unbedingte Wille für seinen Leumund zu kämpfen. Wann war der Fall so grob? Was ist nichts verwerfliches? Wenn nichts Verwerfliches war, kann es auch keine Andeutungen geben.
Aber ich will den Fall jetzt nicht zerpflücken, bei einem unberechtigten Vorwurf kann man nur mit einem Anwalt wirkungsvoll reagieren.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 09.10.2014 - 18:11
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Chewbacca

Wenn z.B. wie in Hamburg geschehen einem Jugendwart von Aussen durch den Verband etwas unterstellt wird, nichts konkretes, nichts verwerfliches, einfach nur mal eine Andeutung da und mal da. Dieser Mensch seinen Job verliert, seinen Stamm. Halte ich das für zumindest Fragwürdig. In einem Zeitungsartikel zu dem Fall habe ich gelesen das 180 Kinder und Eltern dafür demonstriert haben das dieser Mensch bleiben muss aber der Druck vom Verband und Kirche war wohl zu groß. Selbst das wehren hat der Mensch nicht mehr auf die reihe bekommen. Da wurde einfach mal einer zum Opfer der wirklich nichts dafür konnte, der einfach seinen Job nach bestem wissen und gewissen gemacht hat. Solchen Menschen muss man helfen und notfalls auch gegen Verbände! Die Anschuldigung kann wohl jeden treffen.



Was du hier machst, ist kontraprodukiv:
Du verbreitest hier das Gerücht, ein in Hamburg aktiver Pfadfinderverband habe einem seiner Mitarbeiter sexuellen Missbrauch unterstellt. Als Konsequenz daraus habe die entsprechende Person ihren Arbeitsplatz bei der Kirche (oder einer Kirchengemeinde?) verloren.
Nun kenne ich den Fall, auf den du wohl anspielst. Seltsamerweise steht in den Zeitungsartikeln nichts von den angeblichen Unterstellungen und auch nichts von einem Arbeitsplatzverlust, sondern nur etwas von einem, wenn auch sehr radikalen Änderungsvertrag. Und ausgegangen sei - so die Artikel - alles vom Arbeitgeber, der Pfadfinderverband wird in diesem Zusammenhang gar nicht als Beteiligter erwähnt.

Momentan bist du es, der hier ein Gerücht verbreitet und eine Person und die Pfadfinderbewegung mit dem Schlagwort "sexueller Missbrauch" in Zusammenhang bringst. Damit kannst du das Ansehen beider nachhaltig schädigen. Ich bin mir sehr sicher, dass du die entsprechende Person nicht kennst und deshalb auch keine Einwilligung erhalten hast, diesen angeblichen Fall einer falschen Anschuldigung zu verbreiten.

Es geht hier um ein sehr sensibles Thema, dem man mit solchen Berichten vom Hörensagen ganz sicher nicht gerecht wird. Tatsächliche und belegbare Fälle können meinetwegen mit der Zustimmung der Betroffenen diskutiert werden.
Aber ich bin mir gar nicht sicher, ob es dir und Berthannes tatsächlich um solche Fälle geht. Bei mir hat sich der Verdacht breitgemacht, dass euer Anliegen vielleicht auch das Infragestellen von Präventionsmaßnahmen überhaupt sein könnte.
Beitrag vom 09.10.2014 - 19:28
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