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Datenschutz auf Stammesebene |
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Ich habe kein Problem damit das eFZ zu besorgen und vorzulegen (siehe Thread vom 08.05.14 23:00Uhr).
Aber aus der Hand geben würde ich weder Original noch Kopie. Es sei denn der Stamm handelt nach den Datenschutzrichtlinien des BSI. Und das macht, meiner Erkenntnis nach, keiner! Der Aufwand, der betrieben werde müsste um die Richtlinien zu erfüllen, wäre viel zu groß.
Jeder der mit irgendwelchen persönlichen Daten, und das sind nunmal alle Leiter, umgeht, muss eine Datenschutzklausel unterschreiben.
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seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
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Beitrag vom 12.05.2014 - 22:04 |
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RE: Datenschutz auf Stammesebene |
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Zitat Original geschrieben von Pfadiopa
Ich habe kein Problem damit das eFZ zu besorgen und vorzulegen (siehe Thread vom 08.05.14 23:00Uhr).
Aber aus der Hand geben würde ich weder Original noch Kopie. Es sei denn der Stamm handelt nach den Datenschutzrichtlinien des BSI. Und das macht, meiner Erkenntnis nach, keiner! Der Aufwand, der betrieben werde müsste um die Richtlinien zu erfüllen, wäre viel zu groß.
Jeder der mit irgendwelchen persönlichen Daten, und das sind nunmal alle Leiter, umgeht, muss eine Datenschutzklausel unterschreiben.
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Eine Datenschutzklausel ist in allen mir bekannten Mustervereinbarungen vorgesehen. Was die örtliche Umsetzung angeht, ist das natürlich keine Garantie. Genau deshalb hoffe, dass das bei uns zentralisiert auf Landesebene passiert, weil es dann wesentlich weniger Akteure gibt.
Und das eFz muss man nicht aus der Hand geben. Das SGB VIII sieht ausdrücklich nur die Einsichtnahme vor, dh das eFz darf nicht beim Verband bleiben oder von ihm nach Einsichtnahme vernichtet werden, sondern muss immer an den Betreffenden zurückgehen. Und bei einem Einsichtnahmeverfahren ist es natürlich möglich, das eFz persönlich vorbeizubringen. Da kann man dann auch überprüfen, ob der Datenschutz gewährleistet wird; man sollte dann nämlich keine Daten von irgendjemand anderem zu sehen bekommen.
Auf der Datenschutzseite empfinde ich es als wesentlich schwerwiegender, dass es sowohl bei einigen Jugendämtern als auch in einigen Verbänden die Tendenz gibt, die Vorlage des eFz für alle aktiven Mitglieder ab dem Alter X (meist 14 oder 16) verpflichtend zu machen. Damit wird aus einem gesetzlich begründeten Zugriff auf die Daten einer halbwegs klar definierten Gruppe ein unbegründeter Zugriff auf die Daten fast aller Mitglieder. Zudem wird damit natürlich jede Risikoeinschätzung ad absurdum geführt.
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Beitrag vom 13.05.2014 - 09:34 |
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