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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ?????

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47 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (4): < zurück 1 (2) 3 4 weiter >
Autor
Beitrag
Andir ist offline Andir  
RE:
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Potheen

Alle, die öffentliche Mittel erhalten, werden mit ihrem zuständigen Jugendamt eine Vereinbarung über das Vorlegen der Zeugnisse treffen müssen.
im Umkehrschluss diejenigen nicht, die kein Geld erhalten.

Immernoch falsch. Die die keine Zuschüsse nehmen, werden trotzdem eine Vereinbarung treffen müssen, weil das Gesetz nicht mit einem Mittelempfang gekoppelt ist bzw. diesen auch definitiv NICHT voraussetzt - es geht um schlichtweg ALLE Träger der freien Jugendhilfe. Das wäre ja auch absolut sinnfrei weil es die verurteilten Päderasten ja nur verschieben und nicht verhindern würde. Hier steht was gilt: SGB 8, § 72a

Ansonsten würde ja auch gelten: Jeder dritte ist ein Chinese. Hier bei mir sind wir gerade 2 Europäer. Umkehrschluß: Du bist ein Chinese! bäh OT: So ein Bild kommt mir jetzt mir gegenüber aus einem anderen Faden merkwürdig bekannt vor... gelangweilt



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 23.10.2013 - 00:03
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Pato ist offline Pato  
RE: RE:
470 Beiträge
Pato`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Andir

Immernoch falsch. Die die keine Zuschüsse nehmen, werden trotzdem eine Vereinbarung treffen müssen, weil das Gesetz nicht mit einem Mittelempfang gekoppelt ist bzw. diesen auch definitiv NICHT voraussetzt - es geht um schlichtweg ALLE Träger der freien Jugendhilfe.



Das ist richtig und falsch zugleich. Es gibt für die Jugendverbände oder "Träger der freien Jugendhilfe" keine Pflicht, dass ihre Gruppenleiter ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
In § 72 Abs. 4 SGB VIII steht, dass die "Träger der öffentlichen Jugendhilfe" mit den "Trägern der freien Jugendhilfe" eine entsprechende Vereinbarung treffen sollen. Die Norm richtet sich eindeutig an öffentlichen Träger. Der muss aktiv werden, wobei die freien Träger nicht gezwungen sind die Vereinbarung einzugehen.

Aber: Natürlich wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Keule der Zuschüsse schwingen und viele werden ob diese Drohung schnell in die Knie gehen und alles unterzeichen. hinterhältig

Letztendlich ist Verhandeln angesagt - und dabei auch die Kostenfrage nicht vergessen. Und auch die Frage des Datenschutzes und der damit verbundene Mehraufwand sollte berücksichtigt werden.
(Letztendlich sind doch alle käuflich ...)

Ich schätze, die Nerother werden einfach nur F*** Y** sagen zwinkern



Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de


Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, zuletzt von Pato am 23.10.2013 - 01:58.
Beitrag vom 23.10.2013 - 01:48
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Schlumpf ist offline Schlumpf  
513 Beiträge
Wie viele kleine VW Bus Bünde sind keine Träger der freien Jugendhilfe?
Wir waren das damals auch nicht, viel zu kompliziert und zu bürokratisch.

Aber genau hier könnte das Problem entstehen bzw sich manifestieren:
Menschen mit Eintrag im Führungszeugnis werden sich künftig eventuell noch mehr genau diese kleinen verschworenen Gemeinschaften ohne Schutzstrukturen suchen und mit viel "Unser Bund ist autonom" Pathos jede Form von Kontrolle unmöglich machen!

Hier müsste die ganze restliche Jugendbewegung ein wachsames Auge darauf haben. Letztlich kann man da nix verhindern, aber aufpassen, wen man zu seinen überbündischen Veranstaltungen einläd...


Beitrag vom 23.10.2013 - 08:51
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jergen ist offline jergen  
RE:
1650 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Schlumpf

Wie viele kleine VW Bus Bünde sind keine Träger der freien Jugendhilfe?
Wir waren das damals auch nicht, viel zu kompliziert und zu bürokratisch.


Ihr wart wohl schon ein "freier Träger", weil ihr Angebote der Jugendarbeit gemacht habt, aber kein "anerkannter freier Träger". Das muss man unterscheiden. In meiner Heimatstadt hättet ihr übrigens kommunale Zuschüsse bekommen, die fließen nach der momentan gültigen Richtlinie auch an "Initiativ- und Ad-hoc-Gruppen".

Zitat
Aber genau hier könnte das Problem entstehen bzw sich manifestieren:
Menschen mit Eintrag im Führungszeugnis werden sich künftig eventuell noch mehr genau diese kleinen verschworenen Gemeinschaften ohne Schutzstrukturen suchen und mit viel "Unser Bund ist autonom" Pathos jede Form von Kontrolle unmöglich machen!


Wie viele Gruppierungen da wohl betroffen sind? Im Endeffekt wahrscheinlich gar nicht so viele. Wenn man nämlich genau hinschaut, sind nämlich auch viele der VW-Bus-Bünde lokal anerkannt.

Trotzdem fürchte ich, dass es in diesem Bereich zu etlichen "autonomen" Neugründungen kommen wird, sobald die Vorlagepflicht in den jeweiligen Bundesländern tatsächlich umgesetzt ist. Gerade bei neuen Bünden muss zukünftig wohl sehr genau hingeschaut werden.

Zitat
Hier müsste die ganze restliche Jugendbewegung ein wachsames Auge darauf haben. Letztlich kann man da nix verhindern, aber aufpassen, wen man zu seinen überbündischen Veranstaltungen einläd...


Ja, das wird ein Problem werden, das insbesondere die Anbieter überbündischer Veranstaltungen betreffen wird. Nun sitzt du ja auf der Lu, die trotz aller Konflikte ein wichtiger Anbieter in diesem Bereich ist und einer der wenigen, die mehr als eine überbündisch offene Veranstaltung anbieten. Wie sieht euer Konzept dafür aus? Würdet ihr andere überbündische Veranstalter ggf. beraten?
Beitrag vom 23.10.2013 - 10:04
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boo ist offline boo  
18 Beiträge
an sich finde ich diese neue regelung super, aber darauf verlassen darf man sich leider auch nicht. wenn ich daran denke, dass täter ja erst etwas im führungszeugnis stehen haben, wenn sie verurteilt worden sind ist es bis dahin immer ein sehr langer weg.
es verhindert halt die "wiedereinstellung" eines schon verurteilten täters oder täterin. schade, dass es keine sicherere methode gibt.
Beitrag vom 23.10.2013 - 14:37
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Tscheysie ist offline Tscheysie  
21 Beiträge
huhu
vielen Dank für eure schnellen Antworten


Gut Pfad

Beitrag vom 23.10.2013 - 14:52
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Schlumpf ist offline Schlumpf  
513 Beiträge
@jergen: es gibt bisher noch kein endgültiges Konzept, aber es ist in Arbeit. Selbstverständlich berate ich gerne andere bei der Entwicklung eines solchen.
Es ist ja bei Ausschlüssen bekanntlich immer schwierig und ich gehe davon aus, dass es eine wirklich handfeste Begründung geben muss.
Ich denke aber, das man sich vorbehalten kann in Zweifelsfällen ein Führungszeugnis zu verlangen, wenn man jemand nicht nur als Gast, sondern auch als irgendwie verantwortlichen mit ins Boot holt (Beispiele wie Kirchentag oder Meissnerlager). Damit filtert man ja zu mindest die verurteilten Täter aus.

Beitrag vom 23.10.2013 - 16:48
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HCW ist offline HCW  
448 Beiträge
HCW`s alternatives Ego
Hm - sollte das Konzept nicht primär in die Richtung laufen, den kleinen VW Bus Bünden (interessanter Begriff), einen Weg zu einer sinnvollen Regelung zu weisen, als über Wege nach zu denken, sie auszuschließen.

Um gleich mal nach zu fragen, wie ist denn das Konzept bei Deutschen Mädelwanderbund umgesetzt? Völlig unbenommen der politischen Orientierung, trägt ja nun nicht jeder Bund (VW Bus, Ford Transit oder sonstwie) seinen Präventionsplan vor sich her und wie stellen offene Einrichtungen (wie z.B. die Lu) denn nun sicher, dass der Freibund ein entsprechendes Schutzkonzept hat?

Ich will gar nicht in Frage stellen, ob bei den genannten Beispielen ein solches Konzept existiert oder nicht. Die Homepages geben dazu nichts her und ich weiss nichts darüber. Fragt also ein Veranstalter (wie z.B. die Lu) heute schon diese Konzepte ab und lässt sie sich nachweisen?

btw. in Berlin ist das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche bei Nachweis kostenlos. Wir haben alle Gruppenleiter verpflichtet ein solches zu besorgen. Die Hinterlegung erfolgt bei einem beauftragten Anwalt, der die Zeugnisse prüft und bei problematischen Einträgen die Landesleitung konsultiert um zu einer Lösung zu kommen. Parallel weisen wir das Zeugnis auch noch in der Kirchengemeinde nach (das ist aber eine lokale Regelung).

Eine Erfassung nicht in der Gruppenleitung tätiger Jugendlicher erfolgt m.W. nicht.




Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HCW am 23.10.2013 - 21:23.
Beitrag vom 23.10.2013 - 21:22
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ren själ ist offline ren själ  
Jugendschutzkonzept und Führungszeugnis
22 Beiträge
HCW und Co hier kann ich glaube ich weiter helfen!
Juschuko:
Wir haben ein solches Schon länger in unserer Stammesordnung im Landkreis und in unserer politischen Gemeinde.
Es ist einfach und ein simpler Zeiler.

Es ist jedem Sippenführer (Gruppenleiter) welcher vom Stammesrat (Vereinsführung) und im Besitz einer Jugendgruppenleiterkarte/2 jährig zu erneuernden Erstehilfekurs grundsätzlich erlaubt Sippen des selben Geschlechts zu führen (leiten). Es dürfen ausschließlich Pfadfinder eine Sippe führen die bereits 3 Jahre im Stamm aktives Mitglied sind.

Ab dem 18 Lebensjahres ist dem Stammesrat alle 2Jahre ein ausführliches Polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Der Stammesrat (Verinsführung) ist verpflichtet allen öffentlichen Einrichtungen über ein tadelfreies/tadelndes Führungszeugnis hinzuweisen.
Falls ein Sippenführer selber eine wichtige Führungsposition im Stammesrat (Vereinsführung) inne hält, muss er sein eigenes Jochen B**** in seiner Funktion als Jugendpfleger der Gemeinde Stelle vorlegen.

Die Kosten für die erweiterten Führungszeugnisse trägt sofern es nicht die Gemeinde Stelle tut der Stamm Albis.

Der Stamm sichert zu jährlich intern die Gruppenleiter zu schulen. Schulungen der Gemeinde/ des Landkreises die zu diesem Thema angeboten werden, werden wenn kostenlos von einem Abgeordneten des Stammesrates besucht. Welcher alle wichtigen Informationen nach innen weiter trägt.




_________________________________________________
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zahlt bei uns für Jugendgruppen die Gemeinde Stelle, erkundige dich da mal bei denen das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Das Bundesgesetz empfiehlt das Gemeinden zur Unterstützung der Ehrenarbeit diese Kosten zu übernehmen.


Wer nun deins Bezahlt , hmm also ich würde da die Pflicht beim Träger sehen da er es von dir verlangt.


Gut Pfad





ps. es muss eigentlich nur von denen für die Gruppen zuständigen verlangt werden, der Anteil an übergriffen des weiblichen Geschlechtes liegt bei circa 25% jedoch sind diese meist eher dingen wo gegen Schutzbefohlenen pflichten verstoßen wird. also mit Einverständnis eines z.B. 15 Jährigen und einer 18Jährigen oder auch gleichalten Gruppenleiterin da diese als Gruppenleiterin eine Macht und Autorität Person ist welche die Aufsichtspflicht inne hält und somit für den sittenschutz zuständig ist!





Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von ren själ am 26.10.2013 - 21:34.
Beitrag vom 26.10.2013 - 21:18
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE: Jugendschutzkonzept und Führungszeugnis
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von ren själ

Ab dem 18 Lebensjahres ist dem Stammesrat alle 2Jahre ein ausführliches Polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.



Archiviert ihr das? wenn ja, wie?



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 26.10.2013 - 22:56
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE: Jugendschutzkonzept und Führungszeugnis
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von ren själ

Der Stamm sichert zu jährlich intern die Gruppenleiter zu schulen.



Wer macht das bei euch? Und wie läuft das ab?



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 26.10.2013 - 22:57
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ren själ ist offline ren själ  
22 Beiträge
Das Führungszeugnis wird vorgelegt der Stammesrat bestätigt im Protokoll die Einsichtnahme und dann nimmt der Sippenführer es mit nach Hause und packt es sich gut weg. Und legt wenn ein Komplet neuer Stammesrat gewählt wird diesen erneut vor. Und wenn es mal verloren geht besorgt er sich ein kostenloses neues von der Gemeinde.(Mir auch schon 2mal passiertzwinkern.

Die Schulung ist bei uns recht Simpel es wird eigentlich da primär über Änderungen im Rechtswesen gesprochen. Aber auch über Sippenstundenideen und Probleme mit bestimmten Spillingen. Wenn es Vorträge gab werden die auch nochmal angesprochen. Beim Letzten mal ging es eben um Manipulation von Kindern gegenüber Gruppenleitern und Auslandsfahrten und deren Versicherung primär.

Es ersetzt nicht die Juleica Auffrischung

Das meiste mach ich mit ein-zwei Elternteilen die bei der Polizei, DRK oder sonst wo sind die mich bei Themen womit ich mich nicht so auskenne unterstützen. Achso einer aus dem Stammesrat der nicht Sippenführer ist muss auch drin sein.

Wir hatten auch ein-zwei mal Externe oder welche von der politischen Gemeinde eingeladen. Haben wir aber eher schlechte Erfahrungen mit gemacht weil die kurz vorher abgesagt haben.


ps. Wir haben da mit bsicht nicht formuliert wie die Schulung abläuft. Aber es wird meist bei einer Hüttenfahrt für Ältere gemacht oder so mal ein Tag gesucht. (Die Dauer ist sehr unterschiedlich)
Gut Pfad
ren själ


Beitrag vom 28.10.2013 - 18:45
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Ich greif den Faden mal wieder auf - so langsam rückt auch in Rheinland-Pfalz die Umsetzung näher, auch wenn zumindestens in meiner Heimatstadt die Verbände offensichtlich weiter sind als das Jugendamt.

Aber trotztdem hätte ich einige Fragen an diejenigen, die das schon umsetzen mussten:
- Gab es Fälle, in denen die Vorlage des eFz verweigert wurde? Wie seid ihr damit umgegangen?
- Hat die Gebührenbefreiung beim Beantragen funktioniert?
- Gibt es Gemeinden, in denen die Bezuschussung von Aktivitäten an eine Vereinbarung zum eFz mit dem Jugendamt gekoppelt wurde? (Droht hier gerade bei der Neufassung der Richtlinien.)

Und auch sonst wäre ich für den ein oder anderen Hinweis aus der Umsetzungspraxis dankbar, genau wie für Hinweise auf weitere Probleme.


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von jergen am 07.05.2014 - 19:58.
Beitrag vom 07.05.2014 - 19:56
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Dirk Seipenbusch ist offline Dirk Seipenbusch  
erweitertes Führungszeugnis
4 Beiträge
Dirk Seipenbusch`s alternatives Ego
bei uns hat die Kommune mit allen Jugendverbänden im Stadtjugendring "Verträge" geschlossen.
Es hat im Vorfeld eine Checkliste gegeben. Anhand dieser konnte jeder Verband anhand seiner Angebote i.S. Jugendarbeit ersehen, für welche Aktionen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses notwenig ist, oder nicht. Das Ganze abhängig von der jeweiligen Funktion der/des Mitarbeiter(s).

Beispiele:
Materialwart im Stamm - benötigt keines
Kassenwart - benötigt keines
für wöchentliche Gruppenstunden im Haus (Voraussetzung mehrere Führer (Mitarbeiter) im Team und Räumlichkeiten, auch Nebenräume einsehbar) - benötigt keins
Aktionen mit Übernachtungen, also Fahrten und Lager, auch Übernachtungen im Heim - Vorlage des EFZ erforderlich.

Da wir, Gott sei Dank, noch Zuschüsse von der Stadt bekommen, ist der Abschluss des Vertrages Stadt (Jugendhilfeausschuss/Jugendverband) für uns eine Pflichtveranstaltung.
Beitrag vom 08.05.2014 - 18:18
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Pfadiopa ist offline Pfadiopa  
291 Beiträge
Mein neuer Arbeitgeber (kirchl. Einrichtung) forderte zu Arbeitsbeginn, im Januar, ein eFz.
Obwohl ich, seit langen Jahren, in der Jugendarbeit aktiv bin.
Ich habe es ihm gern geliefert. Arbeitgeber zufrieden, ich zufrieden und gut ist. Die 13€ habe gerne bezahlt (dafür gibt es keine Befreiung, eventuell Kostenersatz)!





seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
Beitrag vom 08.05.2014 - 23:00
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Baumstruktur - Signaturen verstecken
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