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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Ausrüstung und Fahrtentechnik » Das grösste Jurtendach auf dem Markt...

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27 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): < zurück 1 (2)
Autor
Beitrag
scoutladen ist offline scoutladen  
591 Beiträge
scoutladen`s alternatives Ego
wieviel seid ihr denn (+Gäste)?



Die Kohte aufstellen...(als Videoclip)
Das kostenlose eBook zu Kohte und Jurte
Beitrag vom 19.04.2012 - 07:47
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scoutladen ist offline scoutladen  
591 Beiträge
scoutladen`s alternatives Ego
Da reicht dir aber ein Giga-Großjurtendach mit 920 cm gut aus. Die Theaterjurte hat etwa 35 gm Grundfläche. Das ganz große Jurtendach kommt da auf das Doppelte.



Die Kohte aufstellen...(als Videoclip)
Das kostenlose eBook zu Kohte und Jurte
Beitrag vom 21.04.2012 - 08:26
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Teutone ist offline Teutone  
RE:
103 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Pitt

Die von uns favorisierte Grösse, dürfte schon gut und gerne ca. 60 Leute (vom Wölfling bis zum Erwachsenen) mit Feuer und Klampfenspielern zum Jurtenabend fassen. Das hat in unserer Theaterjurte schon nicht mehr gepasst. Da war meist bei 40 - 50 Leuten die "Bude" voll.

Grüsse
Pitt



Wir haben auch eine Jurte mit 9,20 m Durchmesser (Dach aus einem Stück) und 2m hohen Seitenplanen. 60 Personen haben da wirklich ausreichend Platz, Wenn es auch mal kuscheliger sein darf, passen auch mehr rein.
Da unsere Gruppe(n) aber insgesamt zu groß ist/sind, und das Zelt zu unflexibel ist, was den Aufbau betrifft, probieren wir gerade noch einige Aufbaukombinationen aus mehreren Jurten aus.

Solltest du also Interesse an einer gebrauchten, aber wirklich gepflegten und damit gut erhaltenen Jurte (inkl. Zubehörteile) haben, melde dich bei mir.



Die Hölle ist überwindbar. (Hermann Hesse)
Beitrag vom 21.04.2012 - 11:10
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fefu ist offline fefu  
Baubuch und Genehmigung
109 Beiträge
moin,

Weiss jemand von euch, wie so ein Baubuch aussehn muss? Darf das jeder schreiben oder muss das ein Architekt / Bauingenieur sein?

Aufsichtsführender im Zeltbau - braucht man dafür eine spezielle Berechtigung oder ist das einfach nur derjenige, der die Verantwortung abkriegt? - Und wenn der nur für die BG gebraucht wird, sollte uns das doch sowieso nicht interessieren, es baut ja bei uns niemand berfusmäßig zelte auf, oder?





http://pfadfinder.baptisten-ingolstadt.de/
Beitrag vom 17.07.2012 - 11:13
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Löffel ist offline Löffel  
RE: Baubuch und Genehmigung
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von fefu

moin,

Weiss jemand von euch, wie so ein Baubuch aussehn muss? Darf das jeder schreiben oder muss das ein Architekt / Bauingenieur sein?

Aufsichtsführender im Zeltbau - braucht man dafür eine spezielle Berechtigung oder ist das einfach nur derjenige, der die Verantwortung abkriegt? - Und wenn der nur für die BG gebraucht wird, sollte uns das doch sowieso nicht interessieren, es baut ja bei uns niemand berfusmäßig zelte auf, oder?




http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 17.07.2012 - 11:25
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torben.- ist offline torben.-  
75 Beiträge
torben.-`s alternatives Ego
kann man, gerade bei relativ flachen konstrutionen wie dem mazedrom oder gigaset, nicht auch durch folgende ausnahmeregel schlüpfen?

zitat wikipedia:
"Ausgenommen von einer Ausführungsgenehmigung sind so genannte genehmigungsfreie Fliegende Bauten”, wie:
[...]
Fliegende Bauten mit einer Höhe von bis zu fünf Metern, die nicht dafür bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden"

da es sich bei den meisten fliegenden bauten ja um karusselgeschäfte und jahrmarktbuden handelt, ist mit besucher in meinen augen wohl ein "fremder" gemeint. so gesehen, sind unsere teilnehmer auf fahrt und lager ja keine besucher, sondern gehören zum veranstalter/konstrukteur.

beste grüße, torben.-



im übrigen bin ich der meinung, dass der eisbrecher abonniert gehört!
Beitrag vom 17.07.2012 - 17:00
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HenJay ist offline HenJay  
RE:
59 Beiträge
HenJay`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von torben.-

kann man, gerade bei relativ flachen konstrutionen wie dem mazedrom oder gigaset, nicht auch durch folgende ausnahmeregel schlüpfen?

zitat wikipedia:
"Ausgenommen von einer Ausführungsgenehmigung sind so genannte genehmigungsfreie Fliegende Bauten”, wie:
[...]
Fliegende Bauten mit einer Höhe von bis zu fünf Metern, die nicht dafür bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden"

da es sich bei den meisten fliegenden bauten ja um karusselgeschäfte und jahrmarktbuden handelt, ist mit besucher in meinen augen wohl ein "fremder" gemeint. so gesehen, sind unsere teilnehmer auf fahrt und lager ja keine besucher, sondern gehören zum veranstalter/konstrukteur.

beste grüße, torben.-



ich denke, dass diese Interpretation nicht so ganz richtig ist. Diese Bauwerke dürfen dann wohl nur zu Aufbau, Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben betreten werden. Ein Lagerfeuerabend mit dem ganzen Stamm ist dann schon eher im Sinne einer "Nutzung des Bauwerks" und damit nicht zulässig.
Ich würde da eher so argumentieren: Die Grundfläche des Bauwerks ist unter 75 m² groß bzw. besteht aus separaten Bauwerken mit Einzelgrundflächen unter 75 m².
...oder: Wo kein Richter da kein Henker. Wohl dem, der sein Zelt am Ende eines Lagers ohne Unfall wieder einpackt. gelangweilt

Ansonsten: Juristische Expertise einholen; vielleicht treibt sich ja hier einer rum lachend
Beitrag vom 17.07.2012 - 18:11
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fefu ist offline fefu  
75er
109 Beiträge
es geht mir eben gerade um Zelte mit mehr als 70/75 m²
da sehen die Regeln für fliegende Bauten auch nicht grad einfach aus...



http://pfadfinder.baptisten-ingolstadt.de/
Beitrag vom 17.07.2012 - 23:57
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scoutladen ist offline scoutladen  
591 Beiträge
scoutladen`s alternatives Ego
doch, die Regeln sind einfach: Du brauchst ein Prüfbuch und die Abnahme durch einen Zeltmeister oder eine Einzelabnahme durch die Baubehörde... ersteres gibt es nicht, um also eine klare Ansage zu bekommen, musst du mit der zuständigen Baubehörde sprechen.



Die Kohte aufstellen...(als Videoclip)
Das kostenlose eBook zu Kohte und Jurte
Beitrag vom 18.07.2012 - 08:08
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Löffel ist offline Löffel  
RE: 75er
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von fefu

es geht mir eben gerade um Zelte mit mehr als 70/75 m²
da sehen die Regeln für fliegende Bauten auch nicht grad einfach aus...



Ich verstehe deine bearrliche Nachfragerei nicht, es ist doch alles beantwortet.
Baurecht ist Landesrecht, d.h. es gibt keine verbindliche Lösung für dein Problem, die überall in Deutschland gilt.
Gerne noch mal zur Wiederholung:

Zitat
Wenn es sich bei der Zeltkonstruktion nur um die Aneinanderreihung >handelsüblicher< Zelte handelt, würde ich auf eine offizielle Anfrage bei den Genehmigungsbehörden verzichten. Ganz korrekt ist das sicher nicht und im Falle von Unfällen mit Personenschäde vermutlich auch ziemlich uninteressant. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte ab 75m² Grundfläche das zuständige Ordnungsamt und die Baubehörde informieren und eine Genehmigung beantragen. Damit riskiert man aber eben auch, schlafende Hunde zu wecken oder Amtsstuben völlig zu überfordern. Denn wer kann schon mit Sicherheit die Stabilität einer Fichtenstange berechnen?



Mir ist mit Ausnahme von Black Castle nicht bekannt, dass jemand für die Aneinanderreihung/Aufstockung von Jurten ein Zeltbuch beantragt hat oder dass statische Berechnungen zur Konstruktion von Jurtenburgen verlangt wurden. Das ist, wie schon ausgeführt, mit unseren normalen technischen Bauausführungen auch nicht so ohne Weiteres möglich.

Wir haben auf unserem letzten Bundeslager ein Schiff aus mehr als 20 Jurten aufgestellt und durften in Absprache mit der Baubehörde auf eine spezielle Genehmigung verzichten, da wir plausibel darstellen konnten, dass es sich um einzelne Zelte handelt, die ledigich "nebeneinander" aufgestellt werden. Diese formale Anfrage hat ausgereicht.

Behörden haben u. U. auch einen gewissen Ermessensspielraum. Wenn man mit ordentlichen Konzepten und schlüssigen Antworten aufwarten kann, ist das sicherlich von Vorteil. Im Gesamtkontex haben wir für das Bundeslager ein sehr umfangreiches Sicherheitskonzept, mit Brandschutzordnung, Kartenmaterial, Hygieneplan etc. vorgelegt, da waren solche Einzelentscheidungen fast schon Nebensache und wurden in einer gemeinsamen Konferenz mit allen Behördenvertretern schnell durchgewunken.

Das kann im Einzelfall anders aussehen, zum Beispiel wenn Behörden sich nicht sicher sind, wie sie eine Anfrage beurteilen sollen und dann im Zweifel höhere Sicherheit verlangen, als möglicherweise erforderlich ist. Das kannst du aber nur erfahren, wenn du mit den zuständigen Leuten vor Ort sprichst. Und das musst du ggfs. für jede Maßnahme wiederholen, sofern du anderen Orten deine Zelte aufschlagen willst. Was in Gemeinde A gilt, muss in Gemeinde B noch lange nicht richtig sein zwinkern








"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Löffel am 18.07.2012 - 09:23.
Beitrag vom 18.07.2012 - 09:23
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scoutladen ist offline scoutladen  
591 Beiträge
scoutladen`s alternatives Ego
eben... höflich anfragen, die Auflagen absprechen, diese einhalten. Dann klappt das mit den Behörden.

Und vor allem das Risiko nicht herunterspielen. Wenn mal der Staatsanwalt ermittelt ist völlig unerheblich, was in einer Grauzone abgesprochen wurde... dann gilt Recht und Gesetz, bzw. dessen Auslegung durch die Gerichte.

Wer schon Jurtenburgen hat statisch berechnen lassen, waren die Wilden Gesellen...



Die Kohte aufstellen...(als Videoclip)
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Beitrag vom 18.07.2012 - 13:10
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fefu ist offline fefu  
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Danke =)



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Beitrag vom 18.07.2012 - 16:36
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