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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Bundes- und Stammesführung » Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde

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21 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
Autor
Beitrag
HenJay ist offline HenJay  
Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde
59 Beiträge
HenJay`s alternatives Ego
Eigentlich hatte ich erwartet, dass dieses Thema hier schon behandelt wurde, habe aber mit der SuFu nichts gefunden.

Ich habe gehört, dass es in vielen Städten (oder "weltlichen" Gemeinden) eine feste finanzielle Bezuschussung von Stammestätigkeiten gibt. Als Beispielwert etwa 2€ pro Teilnehmer und Übernachtung auf einem Stammeslager.
Jetzt meine Frage: Gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie, vielleicht auch von einem Bundesministerium (?), die die Stadt zu einer derartigen Bezuschussung verpflichtet? Habt Ihr dahingehend irgendwelche Erfahrungen gemacht?

Der Status Quo bei uns ist, dass vor jeder Aktion ein formloser Antrag an den Bürgermeister geschickt wird und am Ende bekommen wir einen Zuschuss, der aus unserer Sicht stark von der Höhe her schwankt. Wir können so zu sagen vor einem Stammeslager nicht auf sichere Erfahrungswerte zurückblicken.
Beitrag vom 01.03.2012 - 14:45
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Bolle ist offline Bolle  
RE: Finanzieller Zuschuss von Stadt oder Gemeinde
91 Beiträge
Bolle`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HenJay
...
Gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie, vielleicht auch von einem Bundesministerium (?), die die Stadt zu einer derartigen Bezuschussung verpflichtet?
....



Nope.
Das gehört zu den sogenannten freiwilligen Leistungen, von daher kann jede Stadt/Gemeinde/Landkreis das für das eigene Gebiet selbst festlegen. Viele Gemeinden geben halt zur Vereinfachung einen festen Betrag pro Tag/pro Teilnehmer; andere rechnen spitz aus (im Topf ist Geld X, es liegen beim Einsendeschluss Anträge für Y Personen vor, also gibt's X/Y € pro Person) wieder andere Gemeinden bezuschussen nur die Unterkunft, oder nur die Fahrtkosten, oder nur die Verpflegung oder eine Mischung aus allem - willkommen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.



aber dennoch hat sich Bolle...
Beitrag vom 01.03.2012 - 15:04
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HEINO ist offline HEINO  
479 Beiträge
Viele Gemeinde und Städte haben das Zuschusswesen auch an die zuständigen Kreis- oder Stadtjugendringe abgewälzt. Und dort muss man oftmals erst Mitglied sein bzw. werden, um an die Geldtöpfe heran zu kommen. Selbst die angestrebte Mitgliedschaft dort kann durchaus ein Problem werden, gerne geht es da dann auch wieder um "sogenannt-anerkannt" vs. andere. Ein schönes Beispiel, dass es auch anders funktioniert, ist die AHP --> www.a-h-p.de

Außerdem muss man dann regelmäßig bei den Jugendringsitzungen anwesend sein, um die Mitgliedschaft nicht zu verlieren. Es hilft also alles nichts, man muss sich vor Ort genau informieren. Besonders schwierig wird es, wenn - wie bei meinem Heimatstamm - die Leute aus einer kreisfreien Stadt und einem Landkreis kommen.



www.buendische-termine.de
Beitrag vom 01.03.2012 - 15:16
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Gast Kristian  
Gast
Ja, gibt es. Guck Dir mal das Kinder- und Jugendhilfegesetz an, dort ist der ganze Spaß unter den §§ 11, 12 und 74 geregelt.

Dasselbe Gesetz verpflichtet auch den öffentlichen Träger, also mindestens das Jugendamt und den Jugendhilfeausschuss des Kreises oder der kreisfreien Stadt, den Bedarf zu erheben und Förderungsmöglichkeiten zu benennen.

Inwiefern der öffentliche Träger zu einern finanziellen Ausstattung dieser Jugendverbände verpflichtet ist, war Gegenstand mehrer "Musterprozesse", die in den späten 90ern nach Inkrafttreten des KJHG geführt worden sind. Inzwischen hat es sich aber wohl tatsächlich eher so eingependelt, dass es eine, wie auch immer geartete Förderung der Jugendverbandsarbeit gibt.

Wer Dir konkret für Deinen Landkreis oder Deine Kommune wird weiterhelfen können, ist entweder das Jugendamt oder, was ich zuvor versuchen würde, der Jugendring. Du gehörst der DPSG an, also ist für Deine Vertretung in den Gremien der RdP zuständig, also wird Dir der Bezirksvorstand weiterhelfen können.



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Kristian am 01.03.2012 - 16:12.
Beitrag vom 01.03.2012 - 15:17
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Bebo ist offline Bebo  
10 Beiträge
Ich würde zunächst mal versuchen, eine/n Mitarbeiter/in der (Stadt-)Jugendpflege (oder mittlerweile "Fachbereich Jugend" o.Ä.) ans Telefon zu bekommen. Die kennen sich i.d.R. mit dem Vergabeprozedere aus und können bestimmt etwas dazu sagen...

Beitrag vom 01.03.2012 - 15:59
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Bolle ist offline Bolle  
RE:
91 Beiträge
Bolle`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Kristian

Ja, gibt es. Guck Dir mal das Kinder- und Jugendhilfegesetz an, dort ist der ganze Spaß unter den §§ 11, 12 und 74 geregelt.



Da steht aber nur drin, dass die Kommunen fördern sollen, nicht wie.

Ich hatte HenJays Frage dahingehend interpretiert, dass er wissen wollte, ob irgendwo explizit steht: "die Kommune muss einen Betrag X pro Tag pro Nase zahlen" oder ähnliches, um auf dieser Grundlage ein Sommerlager genauer kalkulieren zu können als mit den von ihm erwähnten schwankenden Beträgen.



aber dennoch hat sich Bolle...
Beitrag vom 01.03.2012 - 16:30
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Gast Kristian  
Gast
Bolle, ob das so ist, streiten sich die Geister.

"§ 12 Förderung der Jugendverbände

(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. "

und dann noch § 74 (...)

(3) Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. (!) Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen." (Ende des Zitats)


Sollten also Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet der Jugendhilfeausschuss, dem ja auch Verbandsvertreter zur Hälfte der Vertreter der freien Jugendhilfe angehören.

Das war ja der Grund, warum ich auf die Jugendhilfeplanung hingewiesen habe. Das sind die normativen Grundlagen, an die HenJay gedacht hatte, denke ich.

Die Jugendhilfeplanung selbst ist ja verbindlich.

Also ist die Frage, ob es ein Gesetz gibt, dass die Stadt (ich ergänze mal: den öffentlichen Träger) zur Bezuschussung verpflichtet, mit "ja" zu beantworten, weil es dieses Gesetz gibt.

In welcher Höhe das welche Kommune wie macht, ist wirklich nicht durch Bundesgesetz geregelt, aber die Kommunen sind doch zur Jugendhilfeplanung verpflichtet, was sie ja auch selbst bindet. Das ist in jedem Fall nachvollziehbarer als der Anruf beim Bürgermeister.

Oder siehst Du das anders?


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Kristian am 01.03.2012 - 16:50.
Beitrag vom 01.03.2012 - 16:44
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Gast Kristian  
Rechtsgutachten
Gast
Schon lange her, aber daran erinnere ich mich noch. Hier das Rechtsgutachten im Auftrag unserer damaligen Jugendringe.

Rechtsgutachten KJHG zum Thema Förderung der ...HG/SGBVIII
Beitrag vom 01.03.2012 - 16:56
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Bolle ist offline Bolle  
RE:
91 Beiträge
Bolle`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Kristian

Oder siehst Du das anders?



Nö, im Grundsatz nicht, die Kommune muss fördern. (...es sei denn, sie ist pleite - "im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel")
Nur, wie sie das tut, ist ihr überlassen; sie muss dabei aber alle gleich behandeln.

Wenn ich HenJay richtig lese, bekommt sein Stamm ja jedes Jahr Kohle, allerdings immer unterschiedliche Beträge - wahrscheinlich wird also "spitz gerechnet" - zum Anmeldeschluss gibts soundsoviel Anträge und wir haben soundsoviel Geld im Topf, also kiegt jeder soundsoviel

Wie genau nun in Wächtersbach ab- und ausgerechnet wird, kann tatsächlich nur der dortige Zuständige (Gemeinde, Kreis, whatever) erhellen.



aber dennoch hat sich Bolle...
Beitrag vom 01.03.2012 - 17:15
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Gast Kristian  
Gut
Gast
Dann sind wir uns ja einig. Und für den Main-Kinzig-Kreis ist es folgendermaßen:

"Für Teilnehmer aus dem MKK besteht der Zuschuss aus 2,- € pro Tag und Teilnehmer."

Den ganzen Rest findet man hier.


Beitrag vom 01.03.2012 - 17:21
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Gast Kristian  
Gast
Der Trick scheint mir zu sein, dass der öffentliche Träger in Wächtersbach eben nicht die Stadt Wächtersbach bzw. deren Bürgermeister zu sein scheint, sondern der MKK.

Darum kann sowohl zutreffen, was HenJay geschrieben hat, dass es da Kohle vom Bürgermeister gibt, als auch, der ganzen KJHG-Sermon, der sich ja dann aber auf den Landkreis bezieht, weil dieser der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist.

Und die Nummer mit dem "im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel" scheinst Du mir falsch verstanden zu haben. Da steht, dass der "öffentliche Träger" im Rahmen der HH-Mittel beschließt.

Der "öffentliche Träger" setzt sich zusammen aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss, der zu 3/5 mit Personen aus der zuständigen Vertretungskörperschaft beschickt wird und mit 2/5 Menschen aus der freie Jugendhilfe.

Solange also die Vertretungskörperschaft den Rahmen der Haushaltsmittel beschlossen hat, ist der öffentliche Träger, also der Jugendhilfeausschuss einzig, und nicht etwa der Stadtrat oder der Kreistag, in der Lage, diese Mittel "nach pflichtgemäßem Ermessen" zu verteilen.

Es geht also nicht darum, ob es noch Geld gibt oder die Kommune pleite ist, sondern darum, wer das Geld verteilt. Und dabei kann eben nicht rauskommen - siehe Rechtsgutachten - dass gar kein Geld zur Verfügung gestellt wird.

EDIT: Rechtschreibung ist schon mal Glücksache


Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von Kristian am 01.03.2012 - 17:48.
Beitrag vom 01.03.2012 - 17:23
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jergen ist offline jergen  
RE:
1653 Beiträge
Erstmal eine kleine sachliche Anmerkung:

Zitat
Original geschrieben von Kristian

Wer Dir konkret für Deinen Landkreis oder Deine Kommune wird weiterhelfen können, ist entweder das Jugendamt oder, was ich zuvor versuchen würde, der Jugendring. Du gehörst der DPSG an, also ist für Deine Vertretung in den Gremien der RdP zuständig, also wird Dir der Bezirksvorstand weiterhelfen können.


Überlicherweise lässt sich die DPSG über den BDKJ vertreten unglücklich

----
Zurück zur Ausgangsfrage:

Träger der Jugendhilfe nach KJHG ist der Main-Kinzig-Kreis. Was die Stadt Wächtersbach zahlt, ist eine freiwillige Zusatzleistung; das gibt es in reicheren Bundesländern bei kreisangehörigen Gemeinden öfters. Auch bei Haushaltsüberschuss hätten die Jugendverbände mit einer Klage kaum eine Chance, sollten die städtischen Zuschüsse mal gestrichen werden.

An der Verteilung kann man also kaum etwas machen - aber natürlich kann man in einer so kleinen Stadt mal zum Bürgermeister gehen und ihm im Gespräch die Planungsunsicherheit der Verbände darstellen. Geht genauso bei den Parteivertretern im Stadtrat.
Beitrag vom 01.03.2012 - 17:57
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HenJay ist offline HenJay  
Themenicon    RE:
59 Beiträge
HenJay`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Kristian

Ja, gibt es. Guck Dir mal das Kinder- und Jugendhilfegesetz an, dort ist der ganze Spaß unter den §§ 11, 12 und 74 geregelt.



Vielen Dank, Kristian! Das bringt mich schon weiter. Der nächste Schritt für mich ist dann die Klärung, welche Aufgabe die Stadt denn nun einnimmt.

Zitat
Original geschrieben von Kristian

"Für Teilnehmer aus dem MKK besteht der Zuschuss aus 2,- € pro Tag und Teilnehmer."



Das war uns schon bekannt, jedoch gibt es bei uns im Kreis andere Gemeinden (aus unserer Sicht alle außer unserer), die neben der Kreisförderung eine feste Gemeindeförderung haben.

Zitat
Original geschrieben von jergen

An der Verteilung kann man also kaum etwas machen - aber natürlich kann man in einer so kleinen Stadt mal zum Bürgermeister gehen und ihm im Gespräch die Planungsunsicherheit der Verbände darstellen. Geht genauso bei den Parteivertretern im Stadtrat.



Du hast es erraten! Das ist unser Anliegen. Wir wollen gar nicht zwingend mehr bekommen, sondern einfach für die Planungssicherheit eine halbwegs verlässliche Grundlage. Dafür wollten wir uns jedoch vorher erkundigen, wie die rechtliche Basis dafür ist.

Bis hierher Euch allen noch mal Danke.

offtopic: im prinzip gibt es die wahrscheinlich völlig falsche faustformel: "Kinderinteressen werden über den BDKJ und Leiterinteressen über den RdP vertreten." ... aber da ist ein ganz anderes Thema zwinkern
Beitrag vom 01.03.2012 - 18:13
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Gast Kristian  
RE: RE:
Gast
Zitat
Original geschrieben von jergen

Erstmal eine kleine sachliche Anmerkung:

Überlicherweise lässt sich die DPSG über den BDKJ vertreten unglücklich

Hm, das hab ich noch nie erlebt. In allen Ebenen und Ortsgliederungen, die ich von seiten der DPSG her kannte, haben wir uns immer über den Ring vertreten lassen, eher zum Verdruss des BDKJ. Aber ja, der RdP/RDP ist wirklich ein sehr merkwürdiges Konstrukt, das sehr selten funktioniert, was auch daran liegt, dass VCP und BdP in zweien dieser Ringe Mitglied sind. Endlich mal was, was die DPSG unideologischer und praktischer hinbekommt.

Die Diözesanverbände/Landesstellen sind jedenfalls in den Landesringen immer über den RdP vertreten, weil das die Satzung gar nicht anders hergibt, die Bezirke, die ich direkt kenne (Düsseldorf und Hohenstaufen), haben sich immer über den RdP vertreten lassen.

HenJay, die Sache mit der Planungssicherheit sehe ich so wie Du und Jergen. Einen Rechtsanspruch gibt es wohl kaum, Planungssicherheit ist ein äußerst berechtigtes Anliegen. Vermutlich wird es sinnvoll sein, zuerst mit den anderen Verbänden/Bünden/Antragstellern zu reden.

Außerdem wird es vielleicht interessant sein, herauszufinden, aus welcher Haushaltsstelle dieser Zuschuss bisher bezahlt worden ist, weil ja der Stadtrat von seinem Haushaltssatzungsrecht irgendwie wird Gebraucht gemacht haben müssen. Das wären Dinge, die ich mir vor den Gesprächen mit den Parteien heraussuchen würde, weil dann die Gesprächsgrundlage klarer ist.


Beitrag vom 01.03.2012 - 18:30
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George ist offline George  
89 Beiträge
Ein paar kleine Infos zur Diskussion:

In Hessen, respektive in den Diözesen Mainz, Limburg und Fulda, wird die DPSG über die Landesstelle des BDKJ (ist beim BDKJ Limburg angesiedelt) im Hessischen Jugendring vertreten. Einen Landes-RdP/RDP gibt es in Hessen nicht.

Die Verpflichtung zur Förderung der Jugendverbandsarbeit gemäß § 12 SGB VIII (früher KJHG) trifft nur den örtlichen Träger der Jugendhilfe (= Landkreise, kreisfreie Städte und Städte mit Sonderstatus)

Die Höhe der Förderung setzt der örtliche Träger der Jugendhilfe mit Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss fest (§ 74 SGB VIII). Bei dieser Entscheidung muss das pflichtgemäße Ermessen ausgeübt werden. Durch eine Reduzierung der Förderung auf Null wird dieses Ermessen nicht ausgeübt. Dies ist damit rechtswidrig und mittlerweile auch in einigen Musterprozessen festgestellt.

Kreisangehörige Städte und Gemeinden sind zur Förderung der Jugend(verbands)arbeit nicht verpflichtet. Hier empfiehlt sich das gute Einvernehmen mit der Stadt-/Gemeindeverwaltung, dem Bürgermeister und den politischen Gremien.



Ciao + GP
George

"Verlaßt die Welt ein bischen besser als ihr sie vorgefunden habt."
Beitrag vom 02.03.2012 - 12:33
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