Autor |
|
|
Leiten einer Gruppe mit Beziehung?? |
|
|
|
Hallo ich bin neu im forum und weiß jetzt nicht ob das schonmal gepostet worden ist aber ich denke eher nicht.
In den Sommerferien habe ich meine freundin kennengelernt und gleich dazu hat man mich gefragt ob ich nicht leiter werden will der 12-15 jährigen und ich war ca 4 wochen leiter bis der gruppenleiter draufkahm dass meine freundin auch in dieser gruppe noch als pfadfinder..
nach dieser erkenntniss des Gruppenleiters wurde ich als Leiter entfernt und kann nicht mehr leiten..
Ist diese Bezihung ein grund das ich nicht mehr leiten darf und ich stelle mir immer noch die frage warum??
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:11 |
|
|
|
2773 Beiträge
|
|
|
Lieber wolgi,
herzlich willkommen im PT.
Zu Deinem Anliegen: dazu fallen mir zwei Gedanken ein:
a) Wie alt bist Du denn überhaupt? Wie alt ist deine Freundin? Sicher gibt es z.B. 14 jährige, die die reife einer vollährigen haben... Aber das wird den Gesetzgeber u.U. nicht interessieren.
b) In nahezu allen Fällen wird es besser sein, auch aus gruppendynamischen und rechtlichen Gründen, wenn jemand nicht Gruppenleiter seines Freundes/seiner Freundin ist. Thema: Abhängigkeitsverhältnis.
Bitte nutze doch künftig die Vorschau- und Editierfunktion, um Sinn- und Syntaxfehler zu vermeiden.
Aber generell sind die meisten PTler sehr hilfsbereit.
herzliche Grüße
mogge
|
Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von moggeCPD am 08.11.2011 - 20:20.
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:20 |
|
|
|
Moderator 3536 Beiträge
|
|
|
Dein Stamm hat klug gehandelt, dich als Leiter aus der Gruppe zu nehmen, wenn du eine Beziehung mit einem Gruppenmitglied hast, weil:
a) du, wenn du das falsche Alter hast, sich die Frage nach einer Kindeswohlgefährdung stellt.
b) wenn du das falsche Alter hast, sich die Frage nach dem Sexualstrafrecht stellt.
c) eine Beziehung zwischen Leiter und Teilnehmer da Gruppengefüge massiv stört (Gleichbehandlung,..)
Ganz ehrlich: währst du reif genug zum leiten, wüsstest du diese Punkte von selbst!
|
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:21 |
|
|
|
|
ja ich bin 17 Jahre alt und sie ist 14 also vom rechtlichen her ist alles in Ordnung da spricht nichts dagegen.
ja diese Punkte weiß ich doch aber man hat mir gesagt es geht rechtlich nicht doch 3 Jahre unterschied sind Rechtlich gesehen akzeptabel
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:25 |
|
|
|
545 Beiträge
|
|
|
Sehr deutlich nein! Als Jugendleiter darfst Du keine sexuellen Kontakte mit Dir anvertrauten Jugendlichen unter 16 Jahren eingehen. Es gilt der § 174 StGB.
Es wäre sinnvoll, wenn Du dich eingehend über das Sexualstrafrecht informierst, bevor du eine Gruppe leitest.
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:54 |
|
|
|
Moderator 3536 Beiträge
|
|
|
Zitat Original geschrieben von wolgi123
ich bin 17 Jahre alt und sie ist 14 also vom rechtlichen her ist alles in Ordnung da spricht nichts dagegen. |
Doch einiges spricht dagegen, wie du in meiner o.a. Quelle selbst nachlesen kannst:
Zitat
[...]
Sexuelle Handlungen zwischen Aufsichtspersonen mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar (§ 174 StGB), es wird jedoch ebenfalls das Verhalten des Jugendlichen dabei berücksichtigt, was sich ggf. strafmildernd auswirken kann. (§ 174 StGB Abs.4).
[...]
Das Ermöglichen von sexuellen Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist zu verhindern. Der/die GruppenleiterIn darf also keinen Vorschub leisten, es nicht zulassen, erlauben oder sonst irgendwie Gelegenheiten dafür schaffen. (§ 180 StGB).
[...] |
Als Paar Gruppenleiter und Teilnehmerin spricht, wie du nachlesen kannst, einiges dagegen, dass du die Gruppe weiter leitest. Da muss sogar vom Stammesvorstand eingegriffen werden, will er nicht selbst nicht strafbar machen.
Wärt ihr "nur" ein Paar außerhalb des Stammes, bliebe das eine Sache die eure Eltern zu verantworten hätten.
|
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 20:59 |
|
|
|
|
Doch, es spricht etwas dagegen, dass ein Jugendgruppenleiter mit einem Gruppenmitglied eine Beziehung hat, denn: Sexuelle Handlungen zwischen Aufsichtspersonen mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar (§ 174 StGB). Und auch ich finde, das es das Gruppenleben erheblich stört, wenn zwischen der Leitung und einem Gruppenmitglied eine Beziehung herrscht.
Nachtrag: Ups, da waren zwei Forumsnutzer schneller als ich...
|
www.pfadfinderstamm-boreas.de |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Henna am 08.11.2011 - 21:01.
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 21:00 |
|
|
|
|
Siehe auch hier:
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-sch...recht.h tml
Sowohl rechtliche Einwände, wie auch pädagogische Gründe sprechen gegen eine solche "Doppelrolle"...
Grüsse
Pitt
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 21:00 |
|
|
|
Moderator 3536 Beiträge
|
|
|
Das ist genau der Link, denn ich oben schon anbiete! Der ist gut!
|
" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 21:05 |
|
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Andir
Das ist genau der Link, denn ich oben schon anbiete! Der ist gut! |
Äh...sorry. Hab ich übersehen. Zwei "Doofe" - ein Gedanke...
Dann sollte der Sachverhalt wohl klar sein.
Grüsse
Pitt
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 21:17 |
|
|
|
|
Hi,
ihr seid nunmal ein Paar und da hilft es nichts wenn in dem Link steht "Hände weg von Teilnehmern". Das müsst ihr unbedingt in der Leiterrunde zum Thema machen und du musst klarstellen, dass dir die Pfadfinderarbeit, aber auch die Beziehung wichtig ist. Du könntest vorschlagen, dass ihr euch sozusagen bei der Pfadfinderei ausweicht. Das heißt es darf keine Situation geben wo Du als ihr Leiter auftrittst. Das bedeutet nun, dass Du
1.) ne andere Gruppenstunde bekommen musst
2.) Du und deine Freundin euch absprechen müsst wer auf welches Lager mitfährt, ihr müsst euch halt einigen
3.) und seid nicht so dumm und tretet irgendwo als Paar in Kluft auf
4.) ihr solltet unbedingt über diese Regelung eure Kirchengemeinde informieren (GEMEINDERAT) und eure Lösung präsentieren. Sonst könntet ihr wenn das rauskommt Probleme kriegen, dann lieber gleich mit offenen Karten spielen. Bevor ihr in den Gemeinderat geht, das natürlich mit eurem Kurat, oder evtl. ner anderen Person absprechen
5.) holt euch Rat. Vielleicht habt ihr ne Gemeindepädagogin (keinen Plan wie das heißt), vielleicht gibt es aber auch irgendeinen privaten Kontakt der sich mit so Jugendleitersachen/Gesetzen auskennt.
Blöde Situation, aber ihr müsst da unbedingt was machen (die Alternativen sind selten dämlich, ihr trennt euch, einer von euch, oder beide hören mit der Pfadfinderei auf). Aber ich glaube, dass man da mit Hilfe von anderen und vor allem mit einer klaren Position eine gute Einigung finden kann.
Das sind alles nur Vorschläge, ihr könnt da ruhig Rückmeldung geben wie ihr das findet.
Gut Pfad
Lioba
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 22:48 |
|
|
|
|
Naja...man sollte es aber auch nicht komplizierter machen als es ist.
Wieso sollte der Kirchenvorstand informiert werden ?
Warum sollten sie nicht gemeinsame Lager besuchen ?
Der Verzicht, die besagte Gruppe zu leiten sollte genügen.
Grüsse
Pitt
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Pitt am 08.11.2011 - 23:07.
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 23:06 |
|
|
|
|
Weil die sich unter Umständen (verständlicherweise) darüber aufregen werden und das Ansehen der Pfadfindergruppe rapide abnimmt. Da ist es besser man spricht da vorher schonmal drüber.
Man kann sich da viele blöde Situationen vorstellen. Sie knutschen doch irgendwo mal (was wie gesagt ziemlich dumm ist) ein anderes Kind sieht das und erzählt es zu Hause seiner Mama. Die weiß, dass das Kind Teilnehmerin ist und rennt damit zum Gemeinderat, Kirchenvorstand, Priester, was weiß ich. Dann ist man da ganz schnell in Teufels Küche und gerade die katholische Kirche (zumindest bei uns) fährt da eine null Toleranz Politik.
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 23:12 |
|
|
|
|
Woher weisst du, das wolgi123 in einer konfessionellen Pfadfindergruppe ist ?
Die gemeinsame Anwesenheit auf einem Lager bedeutet doch wohl nicht ständiges Händchenhalten und knutschen.
Wenn er jetzt zum Beispiel Gruppenleitungsaufgaben mit Wölflingen übernimmt, hat er zu sowas eh keine Zeit mehr...
Es ist auch fast egal, ob irgendein Kind die beiden zusammen auf einem Lager als Pärchen wahrnimmt, oder im Eiscafe.
Grüsse
Pitt
|
Beitrag vom 08.11.2011 - 23:22 |
|
|
|
|
Zitat Original geschrieben von Pitt
Der Verzicht, die besagte Gruppe zu leiten sollte genügen.
Grüsse
Pitt |
Sehe ich eigentlich auch so!
Den Kirchenvorstand informieren? Solange keine objektiver Rechtsverstoß vorliegt, geht einen Kirchenvorstand (auch einen katholischen!) eine persönliche Bindung absolut nichts an!
|
Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
|
Beitrag vom 09.11.2011 - 08:13 |
|