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Zitat Original geschrieben von Blackcrow
Das ließ sich auch nicht so schnell beheben. Aber nun, da die zweite Auflage ansteht, wird dies behoben.
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Wie ich auf unserem Bundesthing mitbekommen ahbe, wird "euer" nächstes Liederbuch in Kooperation mit der CPD gemacht, die Rechte sind gesichert und auch die Auflage größer .... alles in Butter bei den Heliands.
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 14.11.2010 - 22:53 |
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173 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Chrille
Die Wölflingsstufe der DPSG in Berlin wollte vor Jahren mal ein solches Liederbuch produzieren, und ich habe dazu Informationen gesammelt. Ergebnis: kein Liederbuch. Das war nicht nur eine finanzielle Frage. Die Rechte für jedes einzelne Lied müssen ja überhaupt erst mal recherchiert werden. Es gibt keine zentrale Datenbank für so was. |
Auf liederquelle.de kann gerne gesammelt, recherchiert und ergänzt werden. Das bringt dann noch immer nicht den Kontakt zu den Autoren, aber schonmal ein paar mehr Informationen. Und da zeigt sich auch, wie toll die Gema ist: Da meldet man sich einmal mit einer Liste und bekommt eine Rechnung zurück - fertig. Auf der anderen Seite dürfte es kaum einen Stamm geben, der sich die doch recht hohen Ausgaben nicht leisten kann oder zumindest deutlich besser investieren könnte.
Da ich gerade und immer mal wieder selbst an der Recherche sitze weiß ich aber auch, dass der Kontakt zu den Autoren eine Bereicherung ist. Dadurch erfahren die Autoren, dass ihre Lieder gemocht werden und man zeigt den Respekt, dass man fragt, bevor man sie irgendwo einfügt. Vielleicht soll ja der Name besonders geschrieben oder gekürzt werden. Und man kann darüber auch mehr über das Lied und die Entstehung erfahren.
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Beitrag vom 17.12.2010 - 14:54 |
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80 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Blackcrow
Also wir haben uns auch die Rechte an den Liedern in unserem Liederbuch besorgt. Teilweise mussten wir dafür zahlen. Ergebnis: 1000 Exemplare wurden gedruckt, 9,50 kostete das Buch. Dafür hatte man ein recht schönes gebundenes Liederbuch, das auch ziemlich Wasserresistent ist. Druckfehler beim Text und den Gitarrenakkorden kamen vor, was manchmal etwas ärgerlich war. Das ließ sich auch nicht so schnell beheben. Aber nun, da die zweite Auflage ansteht, wird dies behoben. |
Die tatsächlichen Kosten liegen weit höher, deshalb wird das Buch ja auch nicht extern verkauft. Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob wir wirklich für alle Lieder die Rechte bekommen haben. Wo trotz gutem Willen nichts rauszufinden war, wurde das glaube ich nicht so eng gesehen. Ich weiß allerdings, dass einige schöne und oft gesungene Lieder nicht drin stehen, weil Unsummen dafür verlangt wurden. Übrigens ist sogar die Schriftart lizensiert
Hathi, das mit der CPD-Kooperation ist mir neu. Finde ich aber gut! Hat der Koschi das angeleiert?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von lueden am 17.12.2010 - 16:48.
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Beitrag vom 17.12.2010 - 16:45 |
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Zitat Original geschrieben von lueden
Hathi, das mit der CPD-Kooperation ist mir neu. Finde ich aber gut! Hat der Koschi das angeleiert? |
Wer das angeleiert hat weiß ich nicht, es wurde nur auf unserem Bundesthing darüber gesprochen dass es in Kooperation gemacht werden soll und ein Vorabdruck habe ich auch schon gesehen, Einzelheiten kenne ich aber nicht!
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Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed! |
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Beitrag vom 18.12.2010 - 13:22 |
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RE: bekannte urheber von fahrtenlieder. |
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Zitat Original geschrieben von Dolphi
Viele Pfadfinderlieder sind allerdings "völkisches Allgemeingut" und daran kann niemand alleinige Urheberschaft beanspruchen, der noch unter den Lebenden weilt. Andere stammen von bekannten Liedermachern und befinden sich schon seit vielen Jahrzehnten in unseren Liederbüchern. Die werden wohl auch nix dagegen haben, dass das so bleibt.
Der Schutz des Urheberrechts erlischt nach 70 Jahren nach Tod des Urhebers (§ 65 Abs. 1 UrhG).
Das könnte für viele Pfadfinderlieder auch interessant sein ;-) |
als angehender jurist solltest du erwähnen das es noch verwertungsrechte gibt
die der urherber an verlage vergeben hat oder hatte.
pfadfinderlieder gibt es nicht, sondern nur fahrtenlieder.
ein "völkisches allgemeingut" gibt es auch nicht – der urheber bleibt immer urheber –
bei den von uns als „allgemeingut“ angenommen lieder sind von:
bekannte urheber von fahrtenlieder.
Hans Baumann † 1988
Heinrich Eichen † 1986
Walter Gättke † 1967
Georg Götsch † 1956
Robert Götz † 1978
Alfons Hamm † 1994
Werner Helwig † 1985
Dietrich Hespers *
Adam Hofmeister † 1991
Eberhard Koebel † 1955
Kurt Kremers † 1991
Hans Kulla † 1956
Helmut König *
Otto Leis † 1984
Erik Martin *
Karl Christian Müller † 1984
Jürgen Riel †
Rudi Rogoll † 1996
Walter Scherf † 2010
Siegfried Schmidt † 1986
Erich Scholz † 2000
Wilhelm Sell † 1998
Fritz Sotke † 1970
Alexej Stachowitsch *
Alf Zschiesche † 1992
der schutz des urheberrechts erlischt nach 70 jahren nach tod des urhebers.
für alle zum nachlesen:
vervielfältigungen zum privaten gebrauch - artikel in wikipedia
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zuletzt von fahr_mit am 21.12.2010 - 12:05.
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Beitrag vom 18.12.2010 - 17:21 |
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Moderator 3536 Beiträge
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@Dophi: In meinen Augen beruhigst du nicht, sondern verwirrst dadurch, dass du eine Grauzone aufmachst, aus der Du den darin "Gefangenen" im Fall des Falles nicht heraus helfen kannst. Manchmal ist weniger persönliche Interpretation mehr...
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 19.12.2010 - 20:33 |
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1003 Beiträge
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Zitat Original geschrieben von Dolphi
Ein "nur für den internen Gebrauch" gibt es nämlich sehr wohl in bestimmten Umfang... |
Das wäre doch mal etwas, was sich lohnen würde, näher beleuchtet zu werden.
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-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt -- |
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Beitrag vom 20.12.2010 - 12:21 |
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470 Beiträge
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@Dolphi: Vielleicht wäre es hilfreich zunächst aus dem "angehenden Juristen" einen "fertigen Juristen" zu machen. Derzeit sind Deine Ausführung recht ... nun, ein Kollege bezeichnete sie bereits als Harakirijuristerei. Das trifft es.
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Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Pato am 21.12.2010 - 08:01.
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Beitrag vom 21.12.2010 - 02:59 |
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Zitat Original geschrieben von Nachtwache
Zitat Original geschrieben von Dolphi
Ein "nur für den internen Gebrauch" gibt es nämlich sehr wohl in bestimmten Umfang... |
Das wäre doch mal etwas, was sich lohnen würde, näher beleuchtet zu werden. |
Dieses setzt voraus, dass die Liederbücher/-zettel nur an ein einen begrenzten, internen und bekannten Empfängerkreis abgegeben werden und diesen Kreis auch nicht verlassen. Machst Du ein paar Zettel für die Gruppe geht es. Bundesliederbücher gelangen schnell aus dem internen Kreis heraus. Der "Schwarzer Adler" ist definitiv nicht mehr "zum internen Gebrauch".
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Pato am 21.12.2010 - 03:05.
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Beitrag vom 21.12.2010 - 03:03 |
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Zitat Original geschrieben von Dolphi
IDie Staatsanwaltschaft wird sich mit Sicherheit nicht für sowas interessieren, wenn dann arme Anwälte mit viel Langeweile oder eben Verwertungsgesellschaften wie die GEMA mit noch mehr Langeweile. Selbst wenn, dann wird es höchstens eine Abmahnung oder Unterlassungsklage geben. Große Schadensersatzforderungen jedenfalls nicht, weil keiner oder ein nur sehr sehr geringer Schaden entstanden ist... möglicherweise müsste in Form einer sogenannnen Lizenzanalogie die Lizensgebühr nachgezahlt werden...
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Die Staatsanwaltschaft wird sich in der Tat kaum dafür interessieren, zumal eine Verfolgung idR nur auf Antrag erfolgt. Die GEMA hat mit Liederbücher/-zetteln ebenfalls nichts zu tun. Die ist zuständig, wenn öffentlich oder im privaten Kreis ab 30 Personen etwas aufführt wird. Hier kann die GEMA die betreffende Veranstaltung mit ihrem fest geregelten Vergütungssatz abrechnen.
Das trifft unsere Singerunden idR nicht: § 52 Abs. 1 S. 2 UrhG
Helm und Tejo sind u.a. bei der GEMA. "Die Regenfrau hat die GEMA-Werk.-Nr: 774312-001.
Schadenersatz stellt auch keine so große Gefahr dar. Aber die Abmahnung, einstweilige Verfügung und evtl. auch ein Hauptsacheverfahren - das bricht einem das Genick. Das ist nicht "höchstens", das ist der GAU. Kommt bei uns zwar nur selten vor, ich weiß aber z.B. nicht, wie die Erbengemeinschaft von Frau Felicitas Kukuck (Es führt über den Main u.a.) drauf ist.
Und zum Thema kopieren zu privaten Zwecken: Fotokopien von Noten sind grundsätzlich verboten, § 53 Abs. 4 UrhG.
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Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, zuletzt von Pato am 21.12.2010 - 18:26.
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Beitrag vom 21.12.2010 - 03:18 |
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Zitat Original geschrieben von Pato
[...] Aber die Abmahnung, einstweilige Verfügung und evtl. auch ein Hauptsacheverfahren - das bricht einem das Genick. [...] |
Und was bedeutet das im Einzelnen?
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Beitrag vom 21.12.2010 - 12:53 |
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Zitat Original geschrieben von Nachtwache
Zitat Original geschrieben von Pato
[...] Aber die Abmahnung, einstweilige Verfügung und evtl. auch ein Hauptsacheverfahren - das bricht einem das Genick. [...] |
Und was bedeutet das im Einzelnen? |
Die Kurzfassung: Es ist teuer.
Die Langfassung:
Du wirst aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, also dass Du Dich zur Vermeidung einer Vertragsstrafe in Höhe von X (idR mind 5.001,00 EUR) verpflichtest es zu unterlassen BlaBlaBla zu tun. Das ganze ist natürliche kostenpflichtig.
Gibst Du die Erklärung nicht oder nicht fristgerecht ab, dann kann eine einstweilige Verfügung durch das Gericht erlassen werden. Das kann ganz schnell gehen.
Hier wird Dir dann zur Meidung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verbot BlaBlaBla zu tun. Kosten trägst. Du (Gerichts- und Anwaltskosten).
Wenn Du glaubst das war's, war's dann für Dich. Denn dann kommt entweder noch die kostenpflichtige Aufforderung des Gegenanwalts zur Abgabe einer Abschlusserklärung oder es wird Unterlassungsklage erhoben. Denn eine einstweilige Verfügung ist nur "einstweilig". Um Rechtsfrieden herzustellen muss der Unterlassungsschuldner möglichst alsbald die einstweilige Verfügung als bindend anerkennen und ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichten.
BTW: Nicht nur dir Rechteinhaber sondern auch die rechtstreuen Mitbewerber könnten Ansprüche stellen. Vorsprung durch Rechtsbruch wäre der wettbewerbsrechtliche Vorwurf, wenn das Liederbuch an Dritte vertrieben wird.
Natürlich, wenn Du vollkommen unschuldig bist, nichts gemacht hast und/oder hast machen lassen ... dann hast Du natürlich nichts zu befürchten.
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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Pato am 21.12.2010 - 18:32.
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Beitrag vom 21.12.2010 - 17:58 |
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Wie realistisch ist denn ein solches Szenario für einen Stamm der tatsächlich ein paar zusammenkopierte Blätter als Liedersammlung hat?
Beim SchwAdler oder ähnlichen Werken sehe ich da auch größeres Reibungspotenzial aber wie dramatisch können 'echte' Sammlungen für den Hausgebrauch sein?
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Beitrag vom 21.12.2010 - 20:00 |
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Das müsst Ihr schon selbst abschätzen. Was, Wieviel, an Wieviele verteilt. Könnte ihr die letzte Frage nicht beantworten, wird es schon schwierig.
Sicher, bisher wurde in unserem Bereich wenig Stress gemacht, allerdings kann der PT bereits ein Liedchen davon singen.
Und mal abgesehen davon: Was ist so schlimm daran, auf die Rechte anderer Rücksicht zu nehmen?
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Pato am 21.12.2010 - 20:42.
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Beitrag vom 21.12.2010 - 20:24 |
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Danke Pato für die Ausführungen. Ich sehe mich/uns da mal grad überhaupt nicht in einer Bedroullie, es ging mir nur darum, dass Ausmaß überhaupt mal einschätzen zu können.
Für Euch Juristen ist der Fachjargon immer durchschaubar, wir "Anderen" müssen/wollen eben einfach mal nachfragen.
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Beitrag vom 22.12.2010 - 10:01 |
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