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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Allgemeines Off-Topic » Spenden? Frage an die Juristen und Vereinsstrategen

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11 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Nachtwache ist offline Nachtwache  
Spenden? Frage an die Juristen und Vereinsstrategen
1003 Beiträge
Nachtwache`s alternatives Ego
Die Löschgruppe Bruchhausen der Freiwilligen Feuerwehr Höxter feuert nächstes Jahr ihr 100-jähriges Bestehen mit einem - sagen wir mal - Zeltfest inkl. Umzug, Tanzabend, Frühstück etc.
Üblicherweise werden zum Frühstück die örtlichen und umliegenden Geschäftsleute eingeladen, in der Hoffnung, auch einige (reichlich!!!) Spenden zu erhalten, schließlich müssen die Auslagen (Umzug mit Musik etc.) auch wieder reinkommen.
Die Löschgruppe selbst, kann aber wohl keine steuerlich relevante Spendenquittung ausstellen; gehen die Spenden über die Freiwillige Feuerwehr Höxter, können sie wohl nur zweckdienlich für die eigentlichen Aufgaben der Feuewehr genutzt werden (also nix mit Blaskapelle bezahlen etc.).
Nun hat die Löschgruppe noch einen Förderverein, der ein nicht e.V. ist. Der kann doch - soweit ich weiß - auch keine gütligen Spendenquittungen ausstellen.

Welchen Weg kann man gehen?
Ich habe mir erlaubt, die Frage hier bei den Pfadfinder zustellen, da es hier ja auch von Fördervereinen und n.e.V. wimmelt.

Herzlichen Dank für eure Antworten im voraus.



-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
-- Graue Kluft am Leibe, Zelte so schwarz wie die Nacht, Freundschaft die süchtig macht, Abenteuer so bunt --


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Nachtwache am 23.09.2008 - 09:10.
Beitrag vom 23.09.2008 - 09:08
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MatzeSLM ist offline MatzeSLM  
Administratorin
617 Beiträge
MatzeSLM`s alternatives Ego
auch ein nicht eingetragener Verein kann steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und somit gemeinnützig sein. Dann können auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Das sollte dir aber der Vorstand des Fördervereins sagen können!

Man könnte die Spender (sofern man sie persönlich kennt, geht das) darum bitten, dass sie ihre Spenden zweckgebunden tätigen! Evtl, durch Überweisung mit angegebenem Bestimmungszweck?
Dann kann als Zweck auch die Unterstützung der Blaskapelle sein, oder Finanzierung des Festes?
Beitrag vom 23.09.2008 - 09:32
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Malte ist offline Malte  
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
das grundproblem ist, dass die veranstaltung von festen, flohmärkten etc. ohnehin als wirtschaftlicher geschäftsbetrieb gesehen werden, der auch steuerlich getrennt zu sehen ist. wenn das ganze allerdings in der hoffnung geschieht, dass da ein nullsummenspiel rauskommt, dann könnte man auch davon ausgehen, dass eine hundertjahrfeier mit blasmusik durchaus etwas von brauchtumspflege hat. da müsste man dann schauen, ob dieser zweck neben anderen auch in der satzung der freiwilligen feuerwehr enthalten ist. falls ja, wären steuerbegünstigte zwecke der mittelverwendung gegeben. dann könnte man einfach dokumentieren, dass der wirtschaftliche geschäftsbetrieb ein minusgeschäft war und könnte dies durch vereinsmittel ausgleichen, da ja gemeinnüztig im sinne der brauchtumspflege (ein prosit!) gehandelt wurde.

wenn das tatsächlich auch für einen nicht-e.v. gelten sollte (da habe ich nun wirklich keine vertieften kenntnisse), dann könnte man die zwecke des nicht eingetragenen förderervereins relativ schnell und unkompliziert entsprechend anpassen.



www.myspace.com/bruncken

Beitrag vom 23.09.2008 - 09:49
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Für die Feuerwehr besteht noch die Möglichkeit, daß die Spender die Spenden zweckbestimmt an die Stadtverwaltung zu richten, diese stellt die Spendenquittung aus und gibt die Spende an die Feuerwehr weiter, dies dauert aber meist etwas, da zumindest in Ba-Wü die Spendenweiterleitung über den Gemeinderat geht, da es den bürgermeistern sonst als indirekte Vorteilsnahme ausgelegt werden kann.
Das gleiche geht auch mit einer nahestehenden Kirchengemeinde, sollte es sich um eine kirchliche Gruppe handeln, da geht der Verwaltungsakt nach meinen Erfahrungen aber schneller.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 23.09.2008 - 09:57
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HathiCP ist offline HathiCP  
RE:
Moderator
3846 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von MatzeSLM

auch ein nicht eingetragener Verein kann steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und somit gemeinnützig sein.




...aber nur wenn ein entsprechender Bescheid des Finanzamtes vorliegt und ich kenne keinen n.e.V., der diese Bescheinigung vom Finanzamt hat.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 23.09.2008 - 09:59
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Nachtwache ist offline Nachtwache  
RE:
1003 Beiträge
Nachtwache`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD

Für die Feuerwehr besteht noch die Möglichkeit, daß die Spender die Spenden zweckbestimmt an die Stadtverwaltung zu richten, diese stellt die Spendenquittung aus und gibt die Spende an die Feuerwehr weiter.



Dieser Weg ist mir soweit bekannt. Unsere Pfadfinderschaft nutzt dabei die ev. Kirche unseres Ortes, wobei wir ja teil ihrer Gemeindearbeit sind.

Dieser Weg über die Stadtverwaltung, gilt der nur für e.V. oder eben auch für einen n.e.V.

Nochmal folgendes:
Die Löschgruppe Bruchhausen ist ja Teil, also Unterorganisation der FW Höxter.

@ MatzeSLM: Der Vorstand weiß es eben nicht. Das ist nun schicht auch der Brandmeister der LG und beruflich ist er Lokführer und feuerwehrdienstich Zugführer lachend

Schonmal gaaanz herzlichen Dank euch allen.



-- Ostwestfalen - wo man mit dem lieben Gott zusammen ein Bier trinken gehn kann. Hier komm'wa wech. --
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Beitrag vom 23.09.2008 - 10:16
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teppich ist offline teppich  
347 Beiträge
teppich`s alternatives Ego
Gemäss §10b,Abs. 4 ESTG (Einkommensteuergesetz) sind ab 1.7. 2008 nur noch amtliche Spendenvordrucke (erhältlich bei den Finanzämtern) zu verwenden.
Unterschrieben werden dürfen sie nur vom Vorstand des empfangenden Vereines gemäss § 26 BGB.

Andere "Spendenquittungen" werden nicht mehr steuermindernd anerkannt....!


Nachtrag: Muster-Quittungen



"Jüngere sind schneller,...... Ältere kennen die Abkürzung..."


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Teppich am 23.09.2008 - 11:37.
Beitrag vom 23.09.2008 - 11:16
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Als FFW hat man meist einen kurzen Draht zur Gemeindeverwaltung, am besten euer Chef spricht mit dem Ortsvorsteher oder dem Bürgermeister. Wenn er der Dienstweg einhalten will, spricht er mit seinem Kommandaten der Gesamt-FFW und der klärt es dann ab.
Was teppich geschrieben hat ist zwar richtig, aber in dem Fall unrelevant, da die Stadtverwaltung die Bescheingungen ausstellt und empfänger der Spende ist, diese wird dann nur intern an FFW-Unterabteilung XYZ weiterleitet. Dies ist bei uns mit dem Sportverein Gang und gäbe, wichtig ist nur, daß der Zweckbindung genau festgelet ist, sonst bleibt die Spende bei der Stadt oder Hauptabteilung hängen.




Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 23.09.2008 - 11:34
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Löffel ist offline Löffel  
RE:
3403 Beiträge
Zitat
Original geschrieben von Malte_B
da ja gemeinnüztig im sinne der brauchtumspflege (ein prosit!) gehandelt wurde.

Mistpfützenkrebs!



"Guten Freunden gibt man ein Küsschen." (Judas)
Beitrag vom 23.09.2008 - 19:01
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Malte ist offline Malte  
RE: RE:
Moderator
1559 Beiträge
Malte`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Löffel

Zitat
Original geschrieben von Malte_B
da ja gemeinnüztig im sinne der brauchtumspflege (ein prosit!) gehandelt wurde.

Mistpfützenkrebs!



hä?! verwirrt

wenn du dir anschaust, was alles als "brauchtumspflege" förderungsfähig ist in manchen regionen, dürften sich da mittel und wege finden lassen. notfalls lässt sich auch ein feuerwehrfest historisieren, so wie du den fuhrpark mancher feuerwehren in einem anderen faden beschrieben hast - zumal wenn es eine hundertjahrfeier ist.



www.myspace.com/bruncken



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Malte_B am 23.09.2008 - 20:03.
Beitrag vom 23.09.2008 - 19:58
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Storch ist offline Storch  
RE: RE:
434 Beiträge
Storch`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von HathiCPD

Zitat
Original geschrieben von MatzeSLM

auch ein nicht eingetragener Verein kann steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und somit gemeinnützig sein.




...aber nur wenn ein entsprechender Bescheid des Finanzamtes vorliegt und ich kenne keinen n.e.V., der diese Bescheinigung vom Finanzamt hat.



Ich aber: Diverese Stämme aus meinem Ring. Leider ist die Beantragung bzw. der Erhalt eines solchen - wie auch bei eingetragenen Vereinen - mit der Abgabe einer Steuererklärung alle drei Jahre verbunden.
Wir haben darauf jahreland verzichtet, allerdings gibt es eine neue Richtlinie, die besagt, dass Träger- und Fördervereine nur noch dann eine Freistellung erhalten, wenn der nicht eingetragene Verein (also der Stamm), den sie fördern ebenfalls gemeinnützig ist. Diese Regelung wurde eingeführt um unliebsamen Gruppierungen wie bspw. radikalen politischen oder religiösen Gruppierungen, denen selbst die Gemeinnützigkeit nicht gewährt wird, die Möglichkeit zu entziehen über gemeinnützige Vereine für Spender Steuervergünstigungen zu erlangen. Ob das konkret Erfolg hat, vermag ich nicht zu sagen und die Handhabung ist derzeit in den Finanzämtern noch sehr unterschiedlich. Während beispielsweise das Finanzamt Siegburg peinlichst genau die Umsetzung verfolgt, ist dies im Finanzamtsbezirk Brühl (wie wahrscheinlich bei den meisten anderen auch) bislang nicht der Fall.
Beitrag vom 23.09.2008 - 22:42
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