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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Ausrüstung und Fahrtentechnik » Neues Gesetz über Messer geschlossen

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26 Beiträge in diesem Thema (geschlossen) Seiten (2): (1) 2 weiter >
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Neko ist offline Neko  
Neues Gesetz über Messer
795 Beiträge
Neko`s alternatives Ego
Moinmoin,

lange nicht hiergewesen. Sorry dafür. Viele Änderungen. Leben und so.

Trotzden hier noch für alle Interessierten die Auswirkungen der Waffenrechtsänderung auf die Pfadfinderei, denn Messer (auch Küchenmesser) sind nun erstmals Waffen.
Gut verstaut meint: Ganz unten im Rucksack.
Hier also ein Schreiben heutigen Datums von der Waffenbehörde der Polizei Hamburg. Siehe den Passus HaSiWe.

Gut Pfad,

Neko


Sehr geehrter Herr Berns,





am 01.04.2008 tritt das Waffenrechtsänderungsgesetz (WaffRÄG) bundesweit in Kraft.

Die in meinem Schreiben vom 10.05.2007 beschriebene Rechtslage gilt dann nicht mehr!



Zukünftig wird der Umgang mit den meisten Messern waffenrechtlich geregelt.



Folgende Messer fallen auch weiterhin nicht unter das Waffenrecht:



- Klapp- und Taschenmesser (inkl. so genannter Multitools), sofern die Klinge nur einseitig geschliffen ist und NICHT einhändig bedient (ausgeklappt und festgestellt) werden kann

- Fahrten-, Küchen- und Arbeitsmesser mit feststehender einseitig geschliffener Klinge, mit einer Klingenlänge bis zu 12 cm



Folgende Messer fallen ab dem 01.04.2008 neu unter das Waffenrecht (keine Altersgrenze):



- Einhandmesser, unabhängig der Klingenlänge

- Fahrten-, Küchen- und Arbeitsmesser mit feststehender einseitig geschliffener Klinge, wenn die Klinge über 12 cm lang ist



Diese Messer dürfen nach dem neuen § 42a WaffG zwar erworben und besessen, nicht aber geführt (zugriffsbereit bei sich getragen) werden!

Von dem Verbot des Führens gibt es allerdings einige Ausnahmen. So gilt dieses Verbot nicht für

- die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen (der Anspruch bei den Fotoaufnahmen dürfte deutlich über dem „gegenseitigen Knipsen“ liegen…)

- den Transport in einen verschlossenen Behältnis (verschlossen = abgeschlossen)

- für das Führen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt



Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



Pfadfindergruppen, Fahrtengemeinschaften, Wandervögel, etc. könnten (!) sowohl Fahrtenmesser im Rahmen der Brauchtumspflege oder im Rahmen des allgemein anerkannten Zwecks tragen. – Doch trotzdem sollte hier überlegt gehandelt werden. Die Verfolgung von Verstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch kann bei einer Ordnungswidrigkeit der betreffende Gegenstand gemäß § 54 WaffG (ersatzlos) eingezogen werden. Zuständig ist immer die örtliche Waffenbehörde.

Sicher stellen Fahrtenmesser auf Heimabenden, Wanderungen und in Zeltlagern kein Problem dar. – Doch sind sicher auch viele Fälle konstruierbar, bei denen sich der neutrale Beobachter fragen kann: „Muss das sein?“

Wichtig ist es, hier keine Panikmache zu betreiben. Das Ziel des Gesetzgebers war es, die zunehmende Anzahl von Messerstechereien zu unterbinden und den Einsatzkräften eine Rechtsgrundlage für ein frühzeitiges Einschreiten an die Hand zu geben.

Da sich die Pfadfinderei in der Regel kaum an den Brennpunkten der Gewaltkriminalität abspielt, dürfte es eigentlich nicht zu Problemen kommen. Eine entsprechende Sensibilität kann aber trotzdem nicht schaden.



Folgende Messer sind nach dem Waffengesetz weiterhin erst für Personen ab 18 Jahren frei (Erwerben, Besitzen, Führen)



- erlaubte Springmesser (Klinge nicht länger als 8,5 cm UND nur einseitig geschliffen)

- Dolche (beidseitig geschliffen), Bajonette, Schwerter, etc.



Verstöße stellen hier ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Die möglichen Folgen habe ich bereits beschrieben.



Folgende Messer sind grundsätzlich verboten und stellen bei allen Arten des Umgangs (Erwerb, Besitz, Führen, Überlassen, etc) eine Straftat dar, die sogar mit Haftstrafen bestraft werden kann:



- Spring- und Fallmesser (die Klinge fällt durch Schwerkraft aus dem Griff heraus). Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist.

- Faustmesser (Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, für Jäger gibt es Ausnahmen)

- Butterflymesser (Faltmesser mit zweigeteilten, um die Klinge schwenkbaren Griffen)



Die rechtliche Einstufung in anderen Staaten ist zum Teil sehr different, daher empfehlen wir dringend, entsprechende Erkundigungen VOR Reise-/Fahrtenbeginn bei den jeweiligen Konsulaten einzuholen.



Mit freundlichen Grüßen / Gut Pfad



Heinrich, EKHK

Polizei Hamburg

LPV 36 - Zentrale Waffenangelegenheiten –





PS:

Als zuständige Dienststelle für den Hamburger Singewettstreit haben wir keine Bedenken, wenn dort Taschen und/oder Fahrtenmesser zur Tracht getragen werden, um das Fahrtenflair der Veranstaltung zu wahren, sofern der Veranstalter dies zulässt.

Für Hamburg möchte ich noch auf die Waffenverbotszonen St. Pauli (Reeperbahn) und St. Georg (Hansaplatz) hinweisen: Dort ist das Tragen aller Arten von Messern (auch Multitools und nicht unter das Waffenrecht fallende Messer !!!) verboten. Verstöße werden mit einer empfindlich hohen Geldbuße geahndet.

Nähere Informationen befinden sich im Anhang.

http://www.korsaren.de/Bilder/waffg1.pdf

http://www.korsaren.de/Bilder/waffg1.pdf



Mal mir ein Schaf...!

Als meine Sippe existiert Ihr nicht mehr. Meine Gedanken und Gebete aber werden ewig bei Euch sein.
Beitrag vom 31.03.2008 - 22:56
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Jane ist offline Jane  
42 Beiträge
Jane`s alternatives Ego
Hier mal das was der =158&tx_ttnews[backPid]=3&cHash=38ca466fa4]VCP dazu sagt.

Ich werde mein Messer auf Fahrt auch weiterhin in meiner Hosentasche tragen und nicht ganz unten im Rucksack verstecken, aber abgesehen davon habe ich auch ein normales Opinel und Kein Bärentöter-Rambo-Gedächtnismesser

Edit: Wäre das Thema nicht besser im Stammesführungsforum aufgehoben?



Geschichten aus dem Pfadi Alltag, Ideen, Räuberwissen und Neuigkeiten aus der Pfadfinderwelt: http://www.kochemer-blog.de


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Jane am 01.04.2008 - 09:24.
Beitrag vom 01.04.2008 - 09:22
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
Faden gibt es schon:

Bitte hier weiterdiskutieren, ich mach diesen Faden zu!

Auf Wunsch wieder geöffnet!



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von HathiCPD am 01.04.2008 - 10:34.
Beitrag vom 01.04.2008 - 09:35
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Pato ist offline Pato  
RE:
470 Beiträge
Pato`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Jane
Ich werde mein Messer auf Fahrt auch weiterhin in meiner Hosentasche tragen und nicht ganz unten im Rucksack verstecken

Hahaha, ich weigere mich, gegen den Fernsehturm zu pinkeln! Jawohl!irre
Anders ausgedürckt: Du musst es doch auch gar nicht lachend



Esst mehr Nasenfisch! Singt schmutizge Lieder!
www.komolze.de www.der-codex.de
Beitrag vom 01.04.2008 - 11:42
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Jane ist offline Jane  
42 Beiträge
Jane`s alternatives Ego
Ich habe mich auch eher darauf bezogen:
Zitat
Pfadfindergruppen, Fahrtengemeinschaften, Wandervögel, etc. könnten (!) sowohl Fahrtenmesser im Rahmen der Brauchtumspflege oder im Rahmen des allgemein anerkannten Zwecks tragen. – Doch trotzdem sollte hier überlegt gehandelt werden. Die Verfolgung von Verstößen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch kann bei einer Ordnungswidrigkeit der betreffende Gegenstand gemäß § 54 WaffG (ersatzlos) eingezogen werden. Zuständig ist immer die örtliche Waffenbehörde.





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Beitrag vom 01.04.2008 - 12:21
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Günter ist offline Günter  
16 Beiträge
Günter`s alternatives Ego
Hi zusammen,

in Bezug auf Küchenmesser:
das wird wohl das kleinste Problem sein da diese in der Regel in der Küchenkiste trasporiert werden.

im Bezug auf Taschenmesser:
ich musste feststelle das ich garkein Taschenmesser besitze welches über eine Klingenlänge von über 12 cm verfügt und das wird wohl auch bei den meisten so sein.

in Bezug auf Fahrtenmesser:
Da hat Jane schon das richtige geschrieben.

mir bleibt da nur noch anzumerken das mir seit kleinauf beigebracht wurde das wir unsere Messer als Werkzeug für unsere Arbeit sehen und nicht als Waffen. sollte man auf sein Fahrtenmesser angesprochen werden sollte man dieses auch unmissverständlich klar machen.

Gut Pfad
Pfati



Immer geschmeidig bleiben!
Beitrag vom 01.04.2008 - 13:04
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Jesko ist offline Jesko  
243 Beiträge
Ich finde das Gesetz ausgewogen und vertretbar.

Hier in Berlin (ähnlich wie in Hamburg) gibt es derart viele Gewaltdelikte die mit Messern begangen werden, daß eine schärfere gesetzliche Regelung begrüßenswert ist. Auch wenn sie natürlich keinen Straftäter davon abhalten wird, ein Messer bei sich zu haben. Aber wenn er vielleicht schon mehrmals mit einem mitgeführten Messer auffällig geworden ist, kann man ihn dann besser verknacken, wenn er damit eine Straftat begeht.

Ich hoffe, daß andere Behörden die Auffassung des zitierten Hamburger Beamten teilen, daß nämlich Pfadfinderei und Wandervögel sowohl unter Brauchtumspflege als auch unter anerkannte Tätigkeiten Fallen!



"Tatsachen hören nicht auf zu bestehen, nur weil man sie ignoriert." A. Huxley

Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein .

"It is easier to fool people than to convince them that they have been fooled" Mark Twain


www.nebukadnezar.info/wordpress
Beitrag vom 01.04.2008 - 15:23
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Jane ist offline Jane  
RE:
42 Beiträge
Jane`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Jesko
Aber wenn er vielleicht schon mehrmals mit einem mitgeführten Messer auffällig geworden ist, kann man ihn dann besser verknacken, wenn er damit eine Straftat begeht.



Das ist ja keine Straftat sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit. Wer jemand wirklich ein Messer als Waffe benutzen will der Schreckt davor nicht zurück. Wenn das Gesetz wirklich wirksam seien sollte, dann dürfte es nicht so viele Schlupflöcher haben. Wenn diese aber widerum geschlossen werden, dann würden Millionen Bundesbürger unnötig kriminalisiert... alles in allem also gar nicht so einfachzwinkern



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Beitrag vom 01.04.2008 - 15:54
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Jesko ist offline Jesko  
243 Beiträge
Zitat

Folgende Messer sind grundsätzlich verboten und stellen bei allen Arten des Umgangs (Erwerb, Besitz, Führen, Überlassen, etc) eine Straftat dar, die sogar mit Haftstrafen bestraft werden kann:



- Spring- und Fallmesser (die Klinge fällt durch Schwerkraft aus dem Griff heraus). Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist.

- Faustmesser (Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, für Jäger gibt es Ausnahmen)

- Butterflymesser (Faltmesser mit zweigeteilten, um die Klinge schwenkbaren Griffen)




Gerade solche Messer werden von kriminellen und Gewalttätern verwendet. Der Massenhafte Verkauf an allen Ecken der Stadt kann wenigstens eingedämmt werden. Aber ich gebe Dir natürlich immer noch Recht:

Wer mir so einem Ding herumlaufen (und es ggf. auch benutzen) möchte, der wird sich so ein Messer beschaffen können und es dann auch einstecken. Bei einer Straftat hat er dann allerdings nicht nur die gefährliche oder auch schwere Körperverletzung als Tatvorwurf, sondern auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Dann kann man (noch) härter durchgreifen.

Für einen Straßenräuber oder ein Gang-Mitglied gibt es ja keine Schlupflöcher wie Brauchtumspflege oder berufliche Gründe. Deshalb bin ich froh, daß Wandervögel und Pfadfinder (neben Jägern ect.) ihre Messer weiter führen dürfen.

Allzu prolliges Tragen von überdimensionierten Messern fand ich schon immer unnötig und auch nur im negativen Sinne "öffentlichkeitswirksam". Damit fasziniert man ja höchstens kleine Bengels, die auch gern mit Messern spielen wollen. (Aber manche wachsen aus dem Alter ja nun einmal nie heraus, gelle...) zwinkern



"Tatsachen hören nicht auf zu bestehen, nur weil man sie ignoriert." A. Huxley

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Beitrag vom 01.04.2008 - 16:10
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Andir ist offline Andir  
Moderator
3536 Beiträge
Andir`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von Jesko

Für einen Straßenräuber [...] gibt es ja keine Schlupflöcher wie Brauchtumspflege oder berufliche Gründe.

Naja, kommt auf das Selbstverständnis drauf an: Manch ein Räuber wird seine "Profession" wohl schon als Beruf (manchmal sogar mit Ehren-Kodex) definieren. Oder gilt etwas lange tradiertes nicht unter Umständen auch als Brauchtum(spflege)?
zwinkern grosses Lachen grosses Lachen



" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."

(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)

- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau.
Beitrag vom 01.04.2008 - 16:27
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haho ist offline haho  
212 Beiträge
Danke für den Brief der Hamburger Poizei, ist recht aufschlußreich.

Das auch Tools mit Klingen die sich einhändig öffnen lassen unter das neue Gesetz fallen, war mir neu.
Da werden sich wohl einige mächtig ärgern. glücklich
Beitrag vom 01.04.2008 - 17:06
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NinaCPD ist offline NinaCPD  
57 Beiträge
Auch ich finde das Gestz vertretbar, denn die meisten haben wirklich keine Messer die aus dem Rahmen fallen. Ich besitze ein Opinel und die klinge ist nicht größer als 12 cm. Also gar kein Problem. Und diejenigen, die nun doch mehr als 12 cm Klingenlänge haben müssen es halt durch eines mit einer weniger großen Klinge eintauschen. Ich finde das in Ordnung, denn diese Klingenlänge ist ausreichend für jeden. kleine Sipplinge sollten solche Messer so oder so nicht tragen. Die Verletzungsgefahr ist zu groß, ausgenommen kleine Opinels und andere Tachenmesser.





Herzlich Gut Pfad und be prepared
Nina
Beitrag vom 01.04.2008 - 18:22
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der_mostl ist offline der_mostl  
302 Beiträge
der_mostl`s alternatives Ego
Ich denk das Thema wird lange nicht so heiß gegessen, wie gekocht.
Die Polizei wird wohl jetzt nicht gezielt Pfadfinder kontrollieren um ihnen ihre Fahrtenmesser abzunehmen. Die haben andere Probleme.
Jeder der sein Messer übertrieben zur schaustellt oder es aber an Conan erinnert, wird wohl trotzdem dann mal ein Problem bekommen. Und das ist auch gut so.
Und zu den Einhandmessern:
In meinem Stamm würden früher auch schon „unwürdige“ Messer ( Springmesser, Butterfly etc..) eingezogen. Die sind ja peinlich.





Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.
Kurt Tucholsky


Beitrag vom 01.04.2008 - 18:28
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Pfadiopa ist offline Pfadiopa  
291 Beiträge
Hallo miteinander,

nicht aufregen! Dies ist ein gut gemachter Aprilscherz, mit allem Komfort und zurück! Ich habe mich in letzter Zeit viel mit dem WaffG auseinander gesetzt und habe hier einige Stellen gefunden.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf
Außerdem sind die Anlagen 1und 2 des neuen WaffenG doch recht interessant.

Anlage 1
Anlage 2

Nach diesen sind Faust-, Fall- Spring und Butterflymesser verboten. Ebenso fallen Wurfsterne und ähnliches unter das WaffG.

Also erstmal ein Feuerchen anmachen, einen ordentlichen Tschai darüber erhitzen und nachdenken.

Gut Pfad
Pfadiopa




seit mehr als 35 Jahren Pfadi. Und ich finde es immer noch spannend..........
Lagerküche V0.1 ist unter www.simonis-nagold.de downloadbar!
Beitrag vom 01.04.2008 - 20:18
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moggeCP ist offline moggeCP  
RE:
2771 Beiträge
moggeCP`s alternatives Ego
Zitat
Original geschrieben von haho
Das auch Tools mit Klingen



was soll den "Tool" bedeuten? Kann man nicht Werkzeug sagen, oder ist das (ironie an) "uncool? (rionie aus).
Im Duden steht davon nix.
ich kann es ja verstehen, dass es Wörter gibt im Englischen (oder sonst aus anderen Sprachen), die es bei uns nicht gibt und wo es Sinn macht, diese einzudeutschen, beispiel "CD"..
Aber auf deibel komm raus zu versuchen, normale, deutsche Wörter durch englischen unfug zu ersetzen trägt doch nur dazu bei, dass unsere Sprache verkümmert und dass die kommenden Generationen irgendwann kein Deutsch mehr können :-(
Aber das ist ein bisschen außerhalb des Themas, manche sagten "off-topic" lachend
Vielleicht kann man das mal alskleinen Denkanstoß nehmen?



Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-)
Beitrag vom 01.04.2008 - 21:51
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