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Forenübersicht » Pfadfinder - Forum » Fahrt, Lager und sonstige Treffen » offizielle feuerstellen in brandenburg

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6 Beiträge in diesem Thema (offen) Seiten (1): (1)
Autor
Beitrag
Leun ist offline Leun  
offizielle feuerstellen in brandenburg
16 Beiträge
Leun`s alternatives Ego
Das Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) § 23 besagt:
"Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers verboten". (quelle: http://www.mugv.brandenburg.de/info/holzfeuer)

frage: ist jemandem schonmal eine solche "von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle" begegnet (und weiß am besten auch noch wo) oder handelt es sich dabei um eine rein theoretisch vorschrift?
ich kenne bisher solche offiziellen feuerstellen im wald nur in meckpom.
Beitrag vom 30.12.2013 - 00:38
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jergen ist offline jergen  
1650 Beiträge
Da steht nirgendwo, dass es sich um eine ortsfeste Feuerstelle handeln muss, die von der Forstbehörde dauerhaft errichtet wurde, was du aber offensichtlich aus dem Satz herausliest.

"von den Forstbehörden errichtet" umfasst auch einfache Lagerfeuer, die von Forstarbeitern im Rahmen des dienstlichen Auftrags angezündet wurden. "von den Forstbehörden genehmigt" heißt, dass andere einen Antrag stellen müssen, wenn sie im Wald ein Feuer anzünden wollen (oder eine dauerhafte Feuerstelle errichten).


Beitrag vom 30.12.2013 - 07:43
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Leun ist offline Leun  
16 Beiträge
Leun`s alternatives Ego
ich weiß dass die gestzlichen formulierung sehr weit gefasst ist, aber wie gesagt kenne ich solch ortsfesten genehmigten feuerstellen im wald in meckpom und wollte wissen ob es das auch in brandenburg giebt (unter anderem um mir die arbeit zu ersparen zu versuchen genehmigungen zu beantragen)
Beitrag vom 30.12.2013 - 08:11
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HathiCP ist offline HathiCP  
Moderator
3846 Beiträge
In BW gibt es auch so eine Vorschrift, ich habe mal die Punke zitiert die uns betreffen könnten:

Zitat
§ 41
Waldgefährdung durch Feuer
(1) Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald
1. außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält oder offenes Licht gebraucht,
....
3. eine Anlage, mit der die Einrichtung oder der Betrieb einer Feuerstelle verbunden ist, errichtet,

bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.

(2) Einer Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen nicht
....
d) Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt;



Eine Genehmigung habe ich in 35 Jahren Pfadfinder sein noch nie beantragt, aber man sollte auch nicht einfach so ein Feuer machen, sondern sich immer bewußt sein warum und wie ich ein Feuer an manche oder eine Feuerstelle anlege und später dann die Spuren möglichst vollständig entfernen. Allerdings gibt es hier in BW auch zahlreiche feste Feuerstellen in unserem Bereich.



Mir roichts, dass i woiß, dass i kennt, wenn i wed!
Beitrag vom 30.12.2013 - 10:11
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Uta ist offline Uta  
242 Beiträge
Uta`s alternatives Ego
Naja, jeder Grillplatz ist solch eine fertig angelegte Feuerstelle. Oder nicht?
Beitrag vom 30.12.2013 - 11:19
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alfa ist offline alfa  
Brandgefahr
6 Beiträge
Naja, Brandenburg hat so extrem trockene Böden, da ist es tatsächlich zu jeder Jahreszeit nicht unproblematisch ein Feuer zu machen.
Erfahrungsgemäß versteht die Forstbehörde da wenig Spaß.

Beitrag vom 30.12.2013 - 18:22
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