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Rechtliche Frage |
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Ich habe da mal so eine rechtliche frage. Darf ein Gruppenleiter (16 j.) mit einem sippi aus einer anderen Gruppe (12 j.) eine Beziehung eingehen ?? weil ich da so ne Geschichte gehört hab und mich fragte ob das überhaupt rechtens ist.
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Beitrag vom 28.05.2012 - 22:47 |
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Da hierbei ein Abhängigkeitsverhältnis (Gruppenleiter - Sippling) gegeben ist: EIN KLARES NEIN. (Zumal das Gruppenkind mit 12 Jahren deutlich (!) minderjährig ist.)
Ich würde voerst den entsprechenden Stammesführer zu Rate ziehen.
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von moggeCPD am 28.05.2012 - 22:55.
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Beitrag vom 28.05.2012 - 22:53 |
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Nunja aber gilt dieses nicht nur gruppenintern ?? Das Kind ist ja in einer anderen gruppe
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Börney am 28.05.2012 - 23:03.
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Beitrag vom 28.05.2012 - 23:00 |
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Naja, was heißt Gruppenintern?
Die beiden sind im selben Stamm, oder?
Bei Stammeslagern z.B. wird es immer wieder vorkommen, dass die Sippen bei Geländespielen/Feuerholzsuchen etc durchgemischt werden.
Dann kann das zum Problem werden!
Als betreffender Stammesführer würde ich für klare Verhältnisse sorgen - ein Stafü, der so etwas duldet/toleriert kann auch ganz schnell in Teufelsküche kommen. Man kann mir jetzt vorwerfen, ich sei eine Spaßbremse, aber bei solchen Themen bin ich lieber eine Nummer zu vorsichtig.
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 28.05.2012 - 23:03 |
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Naja ich hab ihn ja auch vorgeschlagen warte bis sie älter weil bei einem verhaltnis von 20-16 sähe das meiner Meinung nach wieder etwas anders aus. Und ich wollte das halt nur wissen 
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Beitrag vom 28.05.2012 - 23:06 |
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Zitat Original geschrieben von Börney
Und ich wollte das halt nur wissen  |
Ist ja vollkommen okay und richtig, dass Du nachfragst.
Die meisten hier im PT antworten gerne und lieber einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.
Insgesamt darf man mir hier natürlich auch widersprechen...
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Erkenntnis nach einigen Jahren im PT: "Schuld haben grundsätzlich die anderen!" ;-) |
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Beitrag vom 28.05.2012 - 23:13 |
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Also kann ich diese Aussage weiterleiten das er noch mal ca. 4 Jahre warten soll ?
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Beitrag vom 28.05.2012 - 23:15 |
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Moderator 3537 Beiträge
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Lies dich zu dem Thema doch auch einmal in den älteren Faden Leiten einer Gruppe mit Beziehung?? ein. Da ist viel erhellendes drin. 
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" 'Würdest du mir bitte sagen, wie ich von hier aus weitergehen soll?'
'Das hängt zum großen Teil davon ab, wohin du möchtest', sagte die Katze."
(Lewis Carroll: Alice im Wunderland)
- Ich diskutiere in Schwarz und moderiere in Blau. |
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Beitrag vom 29.05.2012 - 00:34 |
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Solange sie unter 14 ist, dürfen, grundsätzlich keinerlei sexuelle Handlungen stattfinden (auch keine Zungenküsse). Das ist gesetzlich so geregelt für alle Jugendlichen.
Dass er Leiter ist und sie Sippling macht es doppelt kompliziert. Dazu auch von meiner Seite ein klares nein.
Wenn er über 16 ist und sie unter und einschließlich 13, kann die Staatsanwaltschaft anzeigen und es gibt strafrechtliche Folgen für ihn und die Aufsichtsperson.
So habe ich es jedenfalls damals gelernt und gerade noch einmal in meinen Unterlagen nachgeschaut.
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"Wenn ich auch nur eine einzige düstere Kindheit erhellen konnte, bin ich zufrieden."
Astrid Lindgren |
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Beitrag vom 29.05.2012 - 08:37 |
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Solange sie unter 14 ist, geht es gar nicht, Sippenführer hin oder her, danach kommt das mit den Schutzbefohlenen hinzu!
Da geb ich Upsala recht 
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Beitrag vom 29.05.2012 - 12:27 |
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Ich persönlich würde mit den beiden unter Zeugen klare Absprachen treffen und sie auf die rechtliche Situation aufmerksam machen. Wenn sie sich dann deiner Aufsicht entziehen, kann man es zumindest schön reden.
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www.saporoger.de |
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Beitrag vom 29.05.2012 - 19:48 |
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111 Beiträge
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Man muss hier zunächst einmal differenzieren zwischen Moral und Gesetz.
Gesetzlich liegt hier zunächst einmal gar nichts vor außer einer Menge Spekulationen.
Jeder denkt hier aber natürlich wieder einmal nur ans Schlimmste.
Gehen die beiden lediglich Händchen haltend durch den Stadtpark und küssen sich vielleicht
sogar dabei, interessiert das keinen Staatsanwalt.
Aber, das lehrt uns das Leben und persönliche Erfahrungen, dabei wird es wohl kaum bleiben.
Kommt es zwischen den beiden zu sexuellen Handlungen, liegt ein sexueller Mißbrauch
von Kindern vor - auch wenn das Mädchen einverstanden war.
Ein sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen liegt aber definitiv nicht vor.
Wer anderer Meinung ist, sollte im StGB-Kommentar nachlesen.
Dann kommt da noch die moralische Sicht der Dinge.
Ich kenne weder den 16-, noch die 12-Jährige und deren Entwicklungsreife.
Kommt der mit Gleichaltrigen nicht zurecht? Warum nicht?
Wie auch immer, ich (selbst Vater u.a. einer 12-Jährigen) würde so ein
Verhältnis auf keinen Fall dulden.
Hätte ich in meinem Stamm dieses Problem und der Junge wäre nicht einsichtig,
müßte ich ihn aus fürsorglichen Gründen verabschieden.
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Beitrag vom 29.05.2012 - 21:12 |
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Nur mal um den Altersunterschied zu verdeutlichen: das Mädchen geht mit 12 Jahren in die 6. Klasse und der Junge hat mit 16 Jahren seinen Realschulabschluss in der Tasche.
Welcher normale 16-jährige interessiert sich denn für eine 12-jährige?
Stünde so einer vor meiner Haustür, um meine Tochter abzuholen, hätte er erst mal ein 4-Augen-Gespräch mit mir und würde dann alleine meinen Hof verlassen.
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Beitrag vom 29.05.2012 - 23:39 |
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Ist es eine Freundschaft, dann spricht nichts dagegen. Wollen sie eine Beziehung führen, ist die Gruppe aus verschiedenen Gründen nicht der richtige Ort (da gab es ja schon viele Diskussionen hier im PT). Auch ohne das Leiter-Sippling-Problem kann das für die Gruppe (und auch für die Beziehung) blöd sein (man trennt sich, ist dann mit jemand anderem in der Gruppe zusammen, Eifersucht).
Damals (TM) gab es eine Beziehung zwischen einem 35jährigen Gruppenleiter und einer 18jährigen Sipplingin aus einem anderen Stamm (andere Stadt, gleicher Bund, gemeinsames Sommerlager). Hat dann unter anderem dazu geführt, dass ihr Ansehen in der Sippe (und ich glaube auch im Stamm) darunter extrem gelitten hat und sie sich irgendwann in der Sippe nicht mehr wohl gefühlt hat - hat dann nach ca. einem halben Jahr die Pfadfinderei ganz aufgegeben.
Ich behaupte mal, dass Beziehungen unter Gleichberechtigten klappen können: Sipplinge unter sich, Leiter/innen unter sich. Klar weiß man nie, wo "die Liebe hinfällt". Aber man weiß auch nicht, wie lange die Liebe hält, wie intensiv sie ist und wie tragfähig. Bei dem Altersunterschied (und da denke ich als Vater von drei Töchtern wie meine Vorredner: das, was ein sechzehnjähriger von einer Beziehung will (Unterstellung), ist nicht das, was ich einer zwölfjährigen zugestehen würde) halte ich eine Liebesbeziehung für schwierig. Und das sind nicht die zwei Jahre an sich, sondern die zwei Jahre in Relation zum Alter der beiden. Bei einem Verhältnis von 14 zu 16 oder 16 zu 18 hätte ich weniger bis keine Bedenken, obwohl ich mir dann vorstellen könnte, dass dann schon mehr läuft als nur Händchenhalten. Das Problem Leiter-Gruppenmitglied bliebe dann aber immer noch bestehen.
- Beziehung innerhalb der Gruppe (Stamm): Schlecht
- Altersunterschied (bei dem Alter): Schlecht
- Beziehung zw. Leiter und Mitglied: Schlecht
Es spricht im Grunde nichts dafür, dass eine Gruppe sich das antun sollte. Wenn es hier also die Möglichkeit gibt, auf die beiden einzuwirken, sollte man es versuchen. Es nutzt ja auch nichts, wenn er versteht und die Beziehung abbricht. Eine enttäuschte Liebe einer zwölfjährigen kann auch schwer zu verarbeiten sein.
Ansonsten würde ich mal sagen: stärkere Freundschaften in einer Gruppe gibt es, die kann es auch zwischen Mädchen und Jungen geben. Da wird man wohl nichts gegen machen können - und auch nicht müssen/wollen. Aber Liebe und Sex sind immer schwierig (also jetzt zwischenmenschlich, nicht nur technisch).
Gut Pfad,
naidin
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Die überbündische Singerunde Münster (bisher BdP, DPB, CPD, altBEP, DPSG, KPF, Malteser, VCP, Waldjugend) trifft sich in unregelmäßigen Abständen. Weitere Infos unter www.wirzeltenschwarz.de |
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Beitrag vom 30.05.2012 - 17:21 |
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Ich habe selber vor vielen Jahren in meiner aktiven Zeit ähnliches beobachten können.
Eine 12jährige ist in der Regel sehr leicht beeinflussbar. Sie himmelt einen grossen Jungen an und findet es natürlich grossartig, wenn darauf eingegangen wird.
Sie ist nicht in der Lage eine Grenze an ANGEMESSENER Stelle zu ziehen. Das ist die AUFGABE des älteren Jungen! Ein 16 Jahre alter Pfadfinder sollte im Idealfall klug genug sein und eine klare Grenze setzen. Zu seinem und des Mädchens Besten.
So etwas wie " ich weiss du magst mich sehr, ich mag dich auch sehr, ABER ich werde nichts tun, was wir später bereuen müssen. Dafür ist mir unsere Freundschaft zu wertvoll!" kann der " Kleinen" helfen mit erhobenem Haupte aus der Situation zu gehen.
Aus meiner eigenen Kindheit und Jugend bei den Pfadfindern weiss ich : Grosse Jungs sind TOLL! Und man tut (fast) alles um seine Aufmerksamkeit zu bekommen/zu behalten.
Und etwas was zu diesem Zeitpunkt richtig erscheint, kann später noch lange in der Seele nagen.
Aus meiner Zeit als Gruppenführerin weiss ich : man muss manchmal Grenzen setzen, weil weder das Mädchen, noch der Junge es hinbekommen.
Wären Beide 12 und ich würde mehr als nur Händchenhalten und das eine oder andere unschuldige Küsschen vermuten, würde ich ein Gespräch mit Beiden und dem Gruppenführer des anderen führen. Über Grenzen im allgemeinen und Grenzen innerhalb des Stammes auch in Zusammenhang des Alters der Beiden.
In diesem Falle würde ich unbedingt die/den GruppenführerIn des Mädchens informieren. Und ein erneutes Gespräch mit dem Jungen suchen. Bei keiner Einsicht seinerseits, würde ich auch den Stammesführer informieren.
Und zu guter Letzt würde ich auch die Eltern informieren. Das wäre dann wohl die Aufhabe des Stammesführers oder der Gruppenleiterin des Mädchens.
Mich als Mutter würde das sehr beruhigen, wenn ich weiss, dass meine Tochter in so einer Situation nicht alleine ist, sondern das die Grossen Verantwortungsvoll handeln, anstatt weg zu sehen.
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Beitrag vom 31.05.2012 - 09:37 |
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